Bürgergeld

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Beitragsfoto: Geldscheine | © Pixabay

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung fand hier im Weblog bereits in Sachen Europa Erwähnung. Als Geschäftsführer des diakonischen Sozialunternehmens Aufbaugilde Heilbronn interessiere ich mich dabei aber auch für jene Punkte, die sich zum Beispiel mit dem „Bürgergeld“ beschäftigen.

Deshalb gebe ich in diesem Blogeintrag eine Kurz-Einstufung zu den Aussagen im Koalitionsvertrag der neuen Regierung des Abschnitts „Hartz-IV / Bürgergeld“ (Seite 75) ab. Das Bürgergeld wird bereits in der Präambel zum Vertrag erwähnt: „Wir lösen die Grundsicherung durch ein neues Bürgergeld ab, damit die Würde des Einzelnen geachtet und gesellschaftliche Teilhabe besser gefördert wird.“

Hier finden Sie meine vier Punkte:

Was ist gut?

Die grundsätzliche Idee eines Bürgergelds ist zu begrüßen, jedoch ist inhaltlich noch wenig konkretes bekannt. Dazu sind die notwendigen gesetzlichen Änderungen abzuwarten und zu bewerten.

Die Kosten der Unterkunft rechtsicherer auszugestalten ist überfällig und auch die tatsächliche Übernahme der Kosten einer Unterkunft (insbesondere bei angemessenem Wohnraum).

Der öffentlich geförderte Arbeitsmarkt soll entfristet werden und damit die Teilhabe für langzeitarbeitslose Menschen dauerhaft ermöglicht werden.

Zu begrüßen ist auch, dass vorrangig durch Aus- und Weiterbildung unterstützt werden soll, anstatt Vermittlung in ggf. Niedriglohnbereiche um jeden Preis.

Was ist kritisch zu betrachten?

Hartz-IV wurde als Übergangslösung entwickelt. Langzeitarbeitslosigkeit sollte schnell überwunden werden. Hier fehlen Impulse und Vorschläge einer integrierenden Arbeitsmarktpolitik, wie Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig abgebaut werden kann. Wie die angedachte Neuausrichtung „Beratung auf Augenhöhe“ umgesetzt werden soll, ist noch nicht zu erkennen.

Was fehlt?

Gemäß Koalitionsvertrag scheint es vorrangig eine Begriffsänderung, es sind keine Anstrengungen erkennbar, den Regelsatz zu erhöhen, wie es vom BVerfG angemahnt wurde. Nicht einmal ein Inflationsausgleich ist dem Koalitionsvertrag zu entnehmen. Damit ist die Existenzsicherung in keiner Weise verbessert.

Erleichterungen für erstmalige Hartz IV-Empfänger*innen

Die Schonfristen sind mit Sicherheit Erleichterungen für Menschen, die erstmalig einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Nach 24 Monate sind dann Schonvermögen und Wohneigentum – lt. Koalitionsvertrag – nicht mehr geschützt. Hier braucht es bessere Lösungen, um aus dem Leistungsbezug wieder raus zu kommen.

Die Pandemie hat deutlich gezeigt, dass ein vereinfachtes Antragsverfahren für alle hilfreich ist.


Kontakt zur Aufbaugilde Heilbronn gGmbH

Aufbaugilde Heilbronn gGmbH

Hans-Rießer-Straße 7
74076 Heilbronn

Telefon:  +49 7131 770 0
E-Mail:    info@aufbaugilde.de

Informationen zur Aufbaugilde Heilbronn gGmbH

Die Aufbaugilde Heilbronn gGmbH ist ein diakonisches Sozialunternehmen und seit vielen Jahren in den Bereichen Wohnungslosenhilfe, Arbeitslosenhilfe, Suchtkrankenhilfe und Schuldnerberatung tätig, zudem in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Qualifizierung und vermittlungsorientierte Zeitarbeit.


Ich kenne die Aufbaugilde schon aus meiner Jugendzeit, als Freunde über die Aufbaugilde ihren Platz im „ersten Arbeitsmarkt“ gefunden haben. Hannes Finkbeiner habe ich dann bei meiner Rückkehr nach Heilbronn näher kennengelernt, da wir zu Nachbarn wurden und so bereits die eine oder andere unterhaltsame Stunde zusammen verbringen konnten.

So bin ich nun mehr als erfreut, dass er jetzt auch auf diesem Weblog Beiträge schreibt.

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