Rechtsstaatsproblematik in Polen und Ungarn

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Beitragsfoto: Polnische Flagge

Hier finden Sie meinen Beitrag über die Rechtsstaatsproblematik in Polen und Ungarn — wieder einmal; ich fürchte, es wird nicht der letzte Beitrag zu diesem Thema sein.

Seit Fertigstellung des Entwurfs ist vor allem in Polen einiges geschehen. Einbauen konnte ich noch den Schwenk der dortigen Regierung bei der umstrittenen Disziplinarkammer; einem der Kernstücke der polnischen Justizreform.

Nicht mehr eingebaut habe ich das Auseinanderbrechen der Regierungskoalition in Warschau. Die PiS ist nach wie vor an der Macht. Was nun werden wird, muss sich noch zeigen.

Nicht mehr eingebaut habe ich auch, dass der Trump-Bewunderer Tucker Carlson vom erzkonservativen US-Fernsehsender Fox News seine Sendung „Tucker Carlson Tonight“ vor kurzem in Budapest produziert hat und dabei Viktor Orban ausführlich zu Wort kommen ließ.  

Dadurch unterstützt Carlson die Pläne von Orban, in Ungarn so etwas wie ein ideologisches Zentrum für die globale konservative Bewegung zu entwickeln. Auch der Name des Trump-Beraters Stephen Bannon wird dabei genannt. Die New York Times hat darüber ausführlich berichtet unter der Überschrift „Conservative Fellow TravelersTucker Carlson Drops In On Viktor Orban“ (nytimes.com, 7.8.2021).

Der EU eine lange Nase drehen – Über die emotional aufgeladene Politik in Polen und Ungarn

Wer sich gehörig ärgern will über manche EU-Mitgliedstaaten, die Brüssel nur deshalb mögen, weil dort Geld verteilt wird und im übrigen aber all dem, was die Europäische Union noch ausmacht – die europäischen Werte von Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit – eine lange Nase drehen, der oder dem empfehle ich einen umfangreichen Bericht, der unter dem Datum 3.11.2019 in der New York Times veröffentlicht wurde: „The Money Farmers: How Oligarchs and Populists Milk the E.U. for Millions“ –„Die Geld-Bauern: Wie Oligarche und Populisten bei der EU Millionen melken.“  

Der Bericht, für den drei Journalisten verantwortlich zeichnen und zu dem fünf Kolleginnen und Kollegen aus London, Prag, Brüssel, Budapest und Sofia zugearbeitet haben, zeichnet ein Bild über die Verteilung und Verwendung der EU-Agrarzuschüsse in Osteuropa, das schlimmer nicht sein könnte. Das System fördert in Ungarn Vetternwirtschaft, Korruption Selbstbedienung und untergräbt letztlich die EU-Klimaziele. Aus der Region Fejer, aus der Viktor Orban stammt, berichten die Reporter der New York Times über ein Patronage-System, das Orbans Freunde und Familie reich macht, seine politischen Interessen schützt und seine Widersacher bestraft.

Nichts Gutes ahnen lässt bereits die Einleitung des Berichts, die in der Ortschaft Csakvar spielt: „Im Kommunismus arbeiteten die Bauern auf den Feldern, die den Ort westlich von Budapest umgeben, ernteten Weizen und Mais für die Regierung, die ihr Land gestohlen hatte. Heute mühen sich ihre Kinder für neue Dienstherren, die sich das Land durch undurchsichtige Geschäfte mit der ungarischen Regierung angeeignet haben. Sie haben eine neue Art von Feudalsystem entwickelt, in dem die einen Job erhalten, die sich fügen und die Aufrührer bestraft werden. Diese Landbarone, so stellt sich heraus, werden finanziert und ermutigt durch die Europäische Union.“ Die Untersuchungen der NYT stammen aus dem Jahr 2019. Ob und was sich inzwischen durch Kontrollen der EU verändert hat, soll hier nicht weiter untersucht werden. Das Ungarn und Polen aber kein besonders großes Interesse daran haben, Korruptionsvorwürfe zu entkräften, schließe ich daraus, dass sich beide Länder nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen, die seit Juni d.J. Bestechung, Unterschlagung und Betrug mit EU-Geldern bekämpft. Im EU-Rechtsstaatsbericht 2021, von dem noch die Rede sein wird, steht unter anderem: „Die Regierung von Ungarn kann kein verlässlicher Verwalter von EU-Geldern sein, solange die Probleme nicht beseitigt sind“ (sueddeutsche.de, 20.7.21: „EU-Kommission stellt Polen Ultimatum“). Noch immer zutreffen erscheint mir die damalige Beschreibung des ungarische Premierministers Viktor Orban: „Als Ikone der extremen Rechten in Europa und scharfem Kritiker der europäischen Eliten ist Orban gerne bereit, die Gelder der EU in Empfang zu nehmen.“

An anderer Stelle des Berichts – und dies soll zum Kern dieser Darstellung überleiten – wird auf den Widersinn hingewiesen, dass die gleichen undemokratischen Kräfte, die die EU von innen bedrohen, von den Geldern der des Landwirtschaftsprogramms profitieren, mit dem Europa aufgebaut werden soll. Wir haben heute ein Problem in der EU, das sich teilweise deshalb verschlimmert hat, weil die Verantwortlich im Rat, in der Kommission und im Parlament dem Treiben der Populisten, die der EU eine lange Nase drehen, nicht rechtzeitig und deutlich entgegengetreten sind. Inzwischen wurden die Autokraten in Ungarn und Polen zu Vorbildern für Politiker in anderen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten.  


Ein Wesenskern der Europäischen Union — Artikel 2 EUV

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.


Der EU-Rechtsstaatsbericht 2021 – Die üblichen Verdächtigen …

Die EU-Kommission hat am 20.7.21 den Rechtsstaatsbericht 2021 vorgelegt und — wie die Süddeutsche Zeitung dazu berichtet –- „den Regierungen in Polen und Ungarn ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt.“ Der Bericht zeige, dass sich Polen und Ungarn weiter von den Grundwerten der Union entfernen. „Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind die Grundlage für alles, was die Europäische Union ausmacht“, sagte die Kommissions-Vizepräsidentin Vera Jourová bei der Vorstellung des Berichts. Der Justizkommissar Didier Reynders führte aus, dass der „systematische“ Abbau des Rechtsstaats in Polen und Ungarn Nachahmer findet. Darüber hinaus sieht er eine Gefahr für den Zusammenhalt der EU: „Der Vorrang des Europarechts ist nicht verhandelbar, ein Europa à la carte kann nicht funktionieren.“ Daher sei auch das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts unvermeidbar gewesen. (Zitate aus sueddeutsche.de, 20.7.2021: „EU-Kommission stellt Polen Ultimatum“).

In der Zusammenfassung des Länderteils für Polen –- der englische Text ist im Internet veröffentlicht –- wird erneut die seit längerem laufende Reform der Justiz in Polen kritisiert. Der EuGH hat bereits mehrmals einzelne Teile der Reform für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt. Die ARD-Tagesschau berichtete am 15.7.2021 über ein erneutes EuGH-Urteil, in dem die 2018 neu geschaffene Disziplinarkammer als Aufsichtsorgan über alle polnischen Richter als Verstoß gegen EU-Recht bezeichnet wird. Dagegen hatte die EU-Kommission bereits im Oktober 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen in Gang gesetzt. Dem war jedoch kein Erfolg beschieden; die Disziplinarkammer arbeitete weiter. Das polnische Verfassungsgericht hatte sogar – – entgegen dem EuGH-Urteil entschieden, dass dieses nicht befolgt werden müsse. Am 20.7.2021 stellte die EU-Kommission der polnischen Regierung ein Ultimatum: Wenn diese nicht bis zum 16.8.2021 erklärt, dass sie die Urteile des EuGH zu der Disziplinarkammer „vollständig“ umsetzt, werde (die Kommission) beim EuGH beantragen, von Polen tägliche Strafzahlungen zu verlangen (sueddeutsche.de, 20.7.2021: „EU-Kommission stellt Polen Ultimatum“). Im Bericht der ARD-Tagesschau wird dazu die Frage aufgeworfen, wie unabhängig die Gerichte in Polen überhaupt noch seien.  

Doch Polen (und in anderer Sache auch Ungarn) handeln offenbar nach der Maxime: Angriff ist die beste Verteidigung. Böser Wille, Erpressung, politischer Angriff, Messen mit zweierlei Maß –- so lauten die Kommentare ungarischer und polnischer Regierungspolitiker zum Rechtsstaatsbericht 2021. In Warschau beabsichtigt man offenbar, im Streit um die Justizreform noch einen draufzusetzen: Die Regierung hat beim polnischen Verfassungsgericht eine Entscheidung darüber beantragt, ob die polnische Verfassung Vorrang vor EU-Recht hat. Die Anhörung dazu soll im August stattfinden.

Die Deutsche Welle beurteilt die Situation wie folgt: „Nach Lesart der Regierung, des polnischen Verfassungsgerichts und zuletzt auch der Vorsitzenden des Obersten Gerichts, Malgorata Manjowska, verstoßen europäische Urteile, die in das polnische Justizsystem eingreifen, gegen di Verfassung des Landes und sind somit unwirksam“ (dw.com, 21.7.2021: Polen/Ungarn: „Politischer Angriff und Erpressung“). Auf tagesschau.de wird die Situation so beurteilt: „Sollte das Warschauer Gericht bei seiner bisherigen Linie bleiben, befürchten Kritiker der rechtsnationalistischen Regierung einen Schritt Richtung Polexit –- also dem Austritt Polens aus der EU.“ Überzeugte Europäer sehen in einer solchen Diskussion das alte europäische Problem: Die EU, die jede Menge Probleme vor sich herschiebt, beschäftigt sich –- wieder einmal –- mit sich selbst.

Doch plötzlich gab es eine überraschende Wende: Am 7.8.2021 lenkte Polen teilweise ein. Vizepremier Jaroslaw Kaczynski, der starke Mann hinter der polnischen Regierung, sagte einer Nachrichtenagentur, dass die umstrittene Disziplinarkammer aufgelöst werde. Was aus den anderen, vom EuGH beanstandeten Teilen der polnischen Justizreform wird, ist offen (sueddeutsche.de, 7.8.2021: „Polen will umstrittene Disziplinarkammer abschaffen“). Die Auseinandersetzung um den stark angekratzten Rechtsstaat in Polen ist damit noch lange nicht beendet, denn das Ultimatum der Kommission bezog sich auf alle EuGH-Urteile.

Und Ungarn?

Was läuft beim anderen EU-Mitglied, dem der Rechtsstaatsbericht 2021 ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hat? Wäre Ungarn nicht bereits Mitglied der Europäischen Union, es hätte aktuell in einem Beitrittsverfahren keine Chance. Im Länderteil des EU-Berichts werden die ungarischen Problemfelder beschrieben: Mangelnde richterliche Unabhängigkeit; die Zuständigkeiten des Rats für Justiz müssen erweitert werden. Nach wie vor besteht die Gefahr der Vetternwirtschaft auf oberen Verwaltungsebenen; nach wie vor gibt es Risiken aus bestehenden Verbindungen zwischen der Wirtschaft und der Politik. „Die Medienvielfalt ist noch immer gefährdet. Besorgnisse bestehen hinsichtlich der Unabhängigkeit und Effektivität der Medienaufsicht.“ Hierzu wird der kürzliche Beschluss genannt, dem unabhängigen Sender „Klubradio“ die Sendelizenz zu entziehen. Geradezu hanebüchen ist, was die ungarische Regierung in der Zivilgesellschaft anrichtet, ist doch eine aktive und vielfältige Zivilgesellschaft ein Lebenselixier für die Gesellschaft. „Nach wie vor stehen Organisationen der Zivilgesellschaft unter Druck, die die Regierung kritisieren.“ Die regierungskonforme Ausrichtung der Zivilgesellschaft, die Steuerung der öffentlichen Meinung durch regierungstreue Medien … für all dies dürfte Viktor Orban den Beifall aus Moskau und Peking erhalten, denn er liefert den dortigen Autokraten die Gründe für ihr müdes Lächeln, wenn etwa die EU in China gegen die ‚Einschränkung der Freiheitsrechte und die Unterdrückung der Opposition in Hongkong protestiert. Mit ihrer Politik setzen Ungarn und Polen die Glaubwürdigkeit der EU aufs Spiel.  

Auch Orban und seine Berater und Unterstützer setzen auf Angriff als der besten Verteidigung. Die Justizministerin Judit Varga bezeichnete den Rechtsstaatsbericht als „voreingenommen, politisch motiviert und sachlich niveaulos.“ Der Bericht sei eine „vorbehaltlose Wiedergabe von Meinungen gegenüber unserer Heimat negativ eingestellter Nicht-Regierungsorganisationen“ und ein „Mittel zur Erpressung Ungarns“ (zitiert aus dw.com, 21.7.2021: Polen/Ungarn: „Politischer Angriff und Erpressung“).

Die Justizministerin benutzte eine Metapher, deren tieferen Sinn man leicht übersieht. Deren Bedeutung für die gegenwärtige ungarische Politik wird dann deutlich, wenn man ähnliche Aussagen führender ungarischer Politiker mit einbezieht. Judit Varga sprach von negativ eingestellten NGO gegenüber „unserer Heimat“; will heißen, „unsere Heimat“ muss gegen solche Einstellungen beschützt und verteidigt werden –- auch gegenüber Brüssel, das die Meinungen dieser Gruppen „vorbehaltlos“ wiedergebe. Akzeptiert sind gegenwärtig in Ungarn aber keine kritischen Aussagen gegenüber „unserer Heimat“; deshalb müssen, so argumentiert die Regierung in Budapest, kritische, „negativ eingestellte“ NGO unter Druck gesetzt werden.

Rechtsextremistischer Populismus – Exkurs über eine emotional aufgeladene Politik  

Am 15.12.2020 hat das ungarische Parlament mit den Stimmen der Regierungsmehrheit eine Verfassungsnovelle gebilligt, die die Reche sexueller Minderheiten weiter einschränkt. „Der Vater ist Mann, die Mutter ist Frau“, wird u.a. festgeschrieben. Die Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Paare wird damit künftig ausgeschlossen. Das Geschlecht eines Kindes wird bei der Geburt festgelegt und ist später nicht änderbar. In Schulen und Kindergärten werden Lerninhalte mit Strafe bedroht, die konfessionsneutral sind oder sexuelle Minderheiten positiv darstellen. Mit anderen Worten: Eine Reportage darüber, wie zwei lesbische Frauen gemeinsam liebevoll für in die Familie mitgebrachten Kinder sorgen, wird es künftig in keiner ungarischen Zeitung mehr geben.

Im Bericht der Süddeutschen Zeitung über die Verfassungsnovelle wird ein Satz zitiert, der verdeutlicht, welches Leitbild hinter diesen rigorosen Eingriffen des Staates in die Intimsphäre der Menschen steht: „Ungarn schützt das Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt erhaltene geschlechtliche Identität und garantiert eine Erziehung entsprechend der Wertordnung, auf der die verfassungsmäßige Identität und christliche Kultur Ungarns beruht“ (sueddeutsche.de, 16.12.2020: „Ungarn verbietet Homosexuellen Adoption“). Mit dieser Verfassungsnovelle dürfte sich in absehbarer Zeit der EuGH befassen, wenn sich Betroffene auf Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union berufen und gegen die Beschränkung ihrer Rechte klagen.


Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Artikel 21 Nichtdiskriminierung

(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbei, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
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Weitere Aussagen zu Orbans Vorstellungen über ein neues Ungarn finden sich bei Wikipedia; Stichwort Viktor Orban (geboren 1943); Stand 27.7.2021.

Beschrieben wird dort u.a. Orbans Aufstieg in der Politik, vor der Wende beginnend mit dem Vorsitz beim Kommunistischen Jugendbund in Ungarn. Danach war er Mitglied der Führungsriege der ursprünglich als liberal geltenden heutigen Regierungsparte Fidesz; von 1992 – 2000 einer der Vizepräsidenten der Liberalen Internationale und ab 2002 einer der Vizepräsidenten der Europäischen Volkspartei (EVP), der auch CDU und CSU angehören. Und schließlich Ikone der europäischen Nationalisten und Rechtsextremisten. Orban war in früheren Jahren wiederholt zu Gast bei den Fraktionsklausuren der CSU in Wildbad-Kreuth und in Seeon. Nach dem Austritt der Fidesz aus der EVP-Fraktion des EU-Parlaments dürften solche Einladungen künftig nicht mehr erfolgen.  

„Der neue Staat, den wir in Ungarn bauen wollen, ist kein liberaler Staat, sondern ein illiberaler“, sagte Orban 2014. Anders als in der liberalen Demokratie gehöre dabei die Freiheit „alles tun (zu) dürfen, was die Freiheit der Anderen nicht einschränkt“, nicht zum zentralen Element dieser Staatsorganisation. Als ein Ziel des neuen Staates kann dies nur bedeuten, dass die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger selbst dann auf dem Spiel stehen, wenn die Rechte Anderer nicht berührt werden –- die Freiheitsrechte sind einschränkbar aus Gründen der Staatsraison und aus ideologischen Gründen.  

In der am 1.1.2012 in Kraft getretenen neuen Verfassung (die 2020 novelliert wurde) sind u.a. folgende Prinzipien verankert: Der Bezug auf Gott, die ungarische Krone (Stephanskrone) sowie die Begriffe Vaterland, Christentum, Familie, Traue, Glaube, Liebe und Nationalstolz. Ein bei Wikipedia genanntes Beispiel zeigt, wie diese Prinzipien in konkretes Recht gegossen wurden:

Im Jahr 2012 erließ die Orban-Regierung das ungarische Kirchengesetz nach dem religiöse Gemeinschaften der Anerkennung durch das Parlament bedurften. Dazu hat der EuGH 2014 geurteilt, dass das Gesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Religions- und Versammlungsfreiheit verstoße, da der Staat seine neutrale Position verlasse. Die Regierung hatte angegeben, sie wolle damit gegen „Wildwuchs“ der Religionen und missbräuchliche Erlangung von Staatsgeldern vorgehen.

Die unerbittliche Flüchtlings- und Asylpolitik der ungarischen Regierung ist hinlänglich bekannt. Im Juli 2018 sagte Viktor Orban „In Europa läuft gerade ein Bevölkerungswechsel. Teilweise deswegen, damit Spekulanten, wie Soros selbst einer ist, viel Geld verdienen können. Sie möchten Europa zerstören, weil sie sich davon große Profite erhoffen. Andererseits haben sie auch ideologische Motive. Sie glauben an ein multikulturelles Europa, sie mögen das christliche Europa nicht, sie mögen die christlichen Traditionen Europas nicht, und sie mögen Christen nicht.“ Daraus wird klar: Orban fühlt sich berufen, das christliche Abendland gegen Flüchtlinge, gegen Fremde zu verteidigen. Doch in wessen Auftrag tut er dies? Deshalb klingt widersprüchlich, was er im Mai 2015 über den Islam verlautete: „Wir teilen nicht den Standpunkt der europäischen Rechtsextremen. Die sind gegen den Islam. Wir überhaupt nicht. Wir sind gegen die Einwanderung. Es gibt Länder, die dieses Risiko eingegangen sind. Wir sind es nicht eingegangen und wollen es auch künftig nicht. Wir respektieren, dass Frankreich oder Deutschland einen anderen Weg gegangen sind, aber wir haben ein Recht darauf, dass auch unserer respektiert wird. Wir wollen keine multikulturelle Gesellschaft.“ Die üblichen „Ja-aber-Aussagen“ der Populisten. Er hätte all dies auch kürzer sagen können: Muslime sind prima, aber nicht, wenn sie nach Ungarn kommen.  

Vergleicht man den europäischen Wertekatalog des Art. 2 EUV mit den im einleitenden Nationalen Bekenntnis festgeschriebenen Prinzipien der ungarischen Verfassung, so fällt die unterschiedliche Sprache und Begrifflichkeit auf. In Art. 2 EUV stehen all die Begriffe, die üblicherweise in Verfassungstexten zu finden sind: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und andere mehr. Ein Teil der ungarischen Prinzipien bewegt sich auf einer völlig anderen begrifflichen Ebene: Treue, Glaube, Liebe und Nationalstolz sind rechtlich schwer zu definieren, denn jede und jeder hat dazu andere inhaltliche Vorstellungen. 

Der erste Bekenntnissatz in der ungarischen Verfassung vom 25.4.2011 lautet: „Wir sind stolz darauf, dass unser König, der Heilige Stephan I., den ungarischen Staat vor tausend Jahren auf festen Fundamenten errichtet und unsere Heimat zu einem Bestandteil des christlichen Europa machte.“ Stephan I. war zweifellos eine große Persönlichkeit in der ungarischen Geschichte. Von 1000 – 1038 war er der erste König des Königreichs Ungarn. Er ist der Nationalheilige des Landes; die Stephanskrone krönt das heute Staatswappen Ungarns. Über die Verbindungslinie zum christlichen Europa mögen Historiker diskutieren. Verfassungspatrioten können mit der Begrifflichkeit des Art. 2 EUV sehr viel, mit einem Teil der ungarischen Prinzipien aber wenig anfangen.  

Die ungarische Regierung erklärt selbstbewusst, die Kultur und die Traditionen des Landes (und darüber hinaus auch des christlichen Abendlandes) verteidigen zu wollen. Aber wer entscheidet darüber, was dies konkret bedeutet? Wer und was ist Teil dieser Kultur und dieser Traditionen und wer oder was ist es nicht? Und was geschieht, wenn sich Kultur und Traditionen fortentwickeln und verändern, wie in jeder lebendigen Gesellschaft? Was ist, wenn die Zeit über die jetzigen Begriffe hinweggeht? Und zweifellos ist die Erfahrung nicht neu: Kultur und Traditionen lassen sich vereinnahmen und emotional aufladen und wehe, wenn Treue, Glaube, Liebe und Nationalstolz gegen „die Anderen“, gegen die, die nicht dazugehören sollen, ins Feld geführt werden.

Auch die Franzosen und die Amerikaner lieben den herzerwärmenden Patriotismus. Sie haben ihre Liebe zum Vaterland und ihre Verehrung der Fahne aber nicht in die Verfassung geschrieben, wo vor allem die Grundlagen des Landes und des Rechts verankert sind, sondern in ihren Nationalhymnen verankert, in der Marseillaise und im „Star-Spangled Banner, die sie zu vielen Anlässen mit würdiger Inbrunst singen

Die Begriffe im einleitenden Bekenntnis zur ungarischen Verfassung sind schwer fassbar, weil sie nicht aus der Rechtssprache stammen. Ähnlich wie der Vertrag über die Europäische Union (EUV) enthält auch das deutsche Grundgesetz solche die Herzen ansprechenden Begriffe nicht. Dass sie in die ab 2012 geltende ungarische Verfassung eingeführt wurden zeigt, dass sich die dortige Politik bewusst und auch sprachlich von den Normen der Europäischen Union absetzen will. Es wird, solange Viktor Orban und seine Partei Fidesz dort regieren, immer wieder Auseinandersetzungen um das Recht und die Rechtsstaatlichkeit geben. Diesen Auseinandersetzungen darf die EU im Interesse ihrer Glaubwürdigkeit nicht aus dem Weg gehen.

Zwischenkapitel: Ticken die Menschen in Osteuropa anders?

Als Ungarn und Polen 2004 der Europäischen Union beitraten, hatten sie alle Voraussetzungen erfüllt. Bei der Volksabstimmung in Ungarn stimmten bei einer Beteiligung von 45,6 Prozent der Stimmberechtigten 83,6 Prozent für den Beitritt. In Polen nahmen 58,8 Prozent an der Abstimmung teil; 77,4, Prozent stimmten für den EU-Beitritt (Quelle: Wikipedia). Beide Länder hatten wesentlich zum Zerfall und schließlich zum Ende des kommunistischen Systems sowjetischer Prägung beigetragen. In Ungarn wurde der Eiserne Vorhang erstmals durchlässig und die anderen Satelliten konnten die Löcher nicht mehr schließen. In Polen hat die Gewerkschaft Solidarnosz dem heftigen Druck der Machthaber standgehalten. Solidarnosz gibt es zwar heute noch, doch die Gewerkschaft ist inzwischen zutiefst verbandelt mit der nationalistischen Regierungspartei PiS.  

Lech Walesa, der in Danzig den Streik angeführt hatte, der wesentlich zum Zusammenbruch des Systems beitrug, sagte über die heutige Gewerkschaft Solidarnosz: „sie ist völlig anders als sie damals war, sie sollte nicht mehr den gleichen Nahmen führen dürfen. Nichts verbindet mich mit der heutigen Solidarnosz. Wir haben völlig verschiedene Ziele und Interessen.“ In einem Bericht der New York Times wird festgestellt, dass –- anstatt für die Freiheit einzutreten –- Solidarnosz heute aktiv an der Seite der Regierung gegen homosexuelle Männer, Lesben und alle anderen operiert, die noch ihrer Meinung der polnischen Nation und ihren Traditionen nicht genügend Respekt zollen.  

Von Jaroslaw Kaczynski, dem starken Mann im heutigen Polen und von dessen Zwillingsbruder Lech Kaczynski, der 2010 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam, hält Walesa nicht viel: „Sie waren unbedeutende Aktivisten“, zitiert ihn die New York Times. Jaroslaw Kaczynski sei nicht einmal verhaftet worden, nachdem die Kommunisten 1981 das Kriegsrecht ausgerufen hatten. Die Abneigung beruht auf Gegenseitigkeit. Die Regierungspartei PiS bezeichnet Walesa als Verräter, weil er 1989 mit den Kommunisten den friedlichen Machttransfer ausgehandelt hat (Informationen und Zitate aus nytimes.com, 28.7.2021: „Poles Tussle Over an Icon of Their Past, With an Eye on the Future“).

Aber ist es nicht paradox und geradezu widersinnig, dass ausgerechnet die Polen und die Ungarn, die die kommunistische Diktatur überwanden, später nationalistische und autokratische Politiker an die Macht brachten? Diese nehmen zwar von der EU gerne die Zuschüsse in Empfang, halten im übrigen aber von den staats- und gesellschaftspolitischen Grundlagen, vom Wesenskern der EU, nicht viel. Die Gründe und Hintergründe dieser Wende zurück können hier nicht im einzelnen dargestellt werden. Es gab nicht nur in Polen und Ungarn sondern auch anderswo in Osteuropa und auch in der früheren DDR Erwartungen, Hoffnungen und Träume, die nicht in Erfüllung gingen. Es gab nach 1989 die Zeit des aneinander Vorbeiredens, der inneren Verletzungen und der Frustrationen, die sich „Ossis“ und „Wessis“ gegenseitig antaten. Es gab zwar einen raschen Wandel, der jedoch häufig nicht so war, wie die Menschen erwartet hatten.  

In den Nachwende-Jahren war ich relativ oft in der Heilbronner Partnerstadt Frankfurt (Oder). Dabei hat sich ein Ritual entwickelt: Ich besuchte jedes Mal das Café im obersten Stockwerk des Oderturms und beobachtete den Wandel der Stadt. Baulücken schlossen sich, die Gebäude und die Dächer wurden bunter, die Stadtentwicklung war in vollem Gang und strahlte Leben aus. Doch ich wusste aus den Begegnungen und Gesprächen, das dort unten Menschen lebten –- wahrscheinlich viele Menschen –- die mit gemischten Gefühlen in die Zukunft blickten. Einig waren wir im Gespräch, dass die materiellen Umbrüche in der früheren DDR durch den Geldzufluss aus der Bundesrepublik leichter zu verkraften waren als etwa in Polen, Tschechien, Rumänien, Bulgarien oder Ungarn. Die persönlichen Brüche und Enttäuschungen mochten dort noch viel tiefer gehen als in den Neuen Bundesländern.  

Im Westen war parallel dazu ein Wirtschaftsumbruch im Gang, der die Entwicklungen in Osteuropa wesentlich beeinflusste. Ronald Reagan in den USA und Margaret Thatcher in Großbritannien verkündeten ein neues Credo, wonach der Staat nicht die Lösung sondern das Problem sei. „Der Markt“ sollte es richten, man musste ihn nur unbeschränkt wirken lassen. Mit dem Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers im Jahr 2008 und der damit ausgelösten Finanz- und Wirtschaftskrise hat dieses Credo gehörige Kratzer erhalten. Die Menschen in Osteuropa traf all dies völlig unvorbereitet und sie waren zutiefst enttäuscht darüber, was „der Markt“ mit ihnen angestellt hatte. Die Nachwende-Jahre waren nicht nur die große Zeit wirtschaftlicher Expansion sondern auch die große Zeit der Populisten und Verkünder einfacher Lösungen –- deren Zeit ist noch nicht vorbei.

Im Westen wurde und wird immer noch darüber diskutiert, ob und warum die Leute in Osteuropa anders ticken? Der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk untersucht in Kapitel 5 seines Buches „Die Übernahme – Wie Ostdeutschland Teil der Bundesrepublik wurde“ (Verlag C.H. Beck, 2019) die Frage „Wer sind Ostdeutsche?“ Schon die Überschrift des Kapitels –- „Keine Ehe unter Gleichen: die Konstruktion „des Ostdeutschen“ –- deutet an, in welcher Richtung er argumentieren wird: 

„Ostdeutsche sind … nicht nur vielfältig und oft gegensätzlich von den Erfahrungen bis 1989 oder der Revolution geprägt. Ebenso einschneidend sind die Erlebnisse, Erfahrungen und Lebensumstände seither.“ Diese allgemeine Feststellung lässt sich gewiss auch auf „die Osteuropäer“ übertragen. Die Menschen brachten nicht nur ihre Prägungen aus den Zeiten vor der Wende mit –- auch wir, die „Wessis“, die Westeuropäer haben an den Prägungen danach mitgeprägt. Im Schlusskapitel von Kowalczuks Buch wird dieses Mitprägen und damit die Mitverantwortung des Westens für die Entwicklungen in Ostdeutschland –- und sicher auch in Osteuropa –- herausgearbeitet. Dazu zwei Zitate aus dem Abschnitt „Ostdeutschland als Labor der Globalisierung“:  

Er bezieht sich auf Feststellungen, die Ralf Dahrendorf vor über zwanzig Jahren mit Blick auf die Globalisierung machte. Die Globalisierung und ihre sozialen Folgen leisten „eher autoritären als demokratischen Verfassungen Vorschub.“ Diese „aber können dauern; sie sind weder so katastrophenträchtig noch so prekär wie totalitäre Diktaturen. Ein Jahrhundert des Autoritarismus ist keineswegs die unwahrscheinlichste Prognose für das 21. Jahrhundert.“

Der Rechtspopulismus konnte basierend auf nationalen und völkischen Grundlagen ganz anders durchstarten (als der linke Populismus). Denn die Rechtspopulisten bauten bewusst auf den nicht aufgearbeiteten Traditionen von Nationalismus, Antisemitismus und Rassismus in Deutschland und Europa auf. Sie holten die Ostdeutschen dort ab, „wo sie Stehen geblieben waren”.

Kowalczuk stellte dies zwar in erster Linie mit Blick auf Ostdeutschland fest; doch die Beförderung des Rechtspopulismus als Folge der Globalisierung traf wohl gleich oder ähnlich auf die anderen osteuropäischen Staaten zu. Die Menschen waren unterschiedlich geprägt durch ihre Erfahrungen vor und nach der Wende.

Werden die Menschen in Osteuropa durch diese wissenschaftlichen Beschreibungen der Ursachen des Rechtspopulismus von der Mitverantwortung für diese inzwischen gefährlichen Entwicklungen freigesprochen? Wohl nicht ganz. Dass die Wählerinnen und Wähler in Polen Jaroslaw Kaczynski und in Ungarn Viktor Orban an die Macht gewählt haben, kann man ihnen nicht uneingeschränkt zum Vorwurf machen. Die Amerikaner haben Donald Trump zu ihrem Präsidenten gewählt, mit all den Folgen und Gefährdungen, die nach vier Jahren hinlänglich klar wurden. Die Verantwortung mündiger Bürgerinnen und Bürger wird jedoch spätestens dann gefordert, wenn es um die Beurteilung der Performance der neu gewählten Machthaber geht. Die Amerikaner haben Trump die Macht wieder entzogen. Was bei den nächsten Wahlen in Polen und Ungarn geschieht, ist offen. Darüber, was die EU mit ihren rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten tun kann, soll noch die Rede sein. Aber auch darüber, was die Zivilgesellschaft und die Medien -– soweit sie nicht gleichgeschaltet sind –- tun können und müssen, um das Wahlvolk in Osteuropa nachdenklich zu machen.

Was tun?

Seit den Auseinandersetzungen im Sommer und Herbst 2020, als Ungarn und Polen Anstalten machten, das Inkrafttreten des EU Wiederaufbauprogramms „Next Generation EU“ zu blockieren, wurde in der Presse und im Fernsehen verstärkt darüber berichtet, in welchem Maß manche EU-Mitgliedstaaten –- entgegen der eingegangenen Verpflichtungen beim EU-Beitritt –- in autokratische Strukturen abdriften. Besonders gefährdet sind die beiden rechtsnationalistisch regierten Länder Polen und Ungarn, die mit ihrer Blockade versuchten, den EU-Rechtsstaatsmechanismus auszuhebeln.

Nach langem Gezerre wurde unter Federführung der deutschen Ratspräsidentschaft ein Kompromiss ausgehandelt und der ursprüngliche Rechtsstaatsmechanismus durch mehrere Zusatzerklärungen ergänzt. Meines Erachtens ist offen, wie diese Ergänzungen sich bei einem künftigen Streit tatsächlich auswirken werden. Unter anderem sagte die EU in einer der Erklärungen zu, dass sie sich nicht in die „nationale Identität“ der Mitgliedstaaten einmischen werde. Wie aber wird im Streitfall diese „nationale Identität“ definiert? Ungarn und Polen haben zunächst vor allem Zeit gewonnen, denn der Kompromiss sieht u.a. vor, dass eine Beurteilung des Rechtsstaatsmechanismus durch den EuGH abgewartet werden soll. Es dürfte daher noch lange Zeit dauern, bis auf der Grundlage des Rechtsstaatsmechanismus eine Mittelkürzung tatsächlich durchgezogen wird. (Details zum Kompromiss siehe Frankfurter Rundschau – fr.de, 4.12.2020: „Corona-Hilfspaket der EU: Ungarn und Polen stimmen Kompromiss zu – Gelder können fließen“).

Kann sich Viktor Orban nach diesem Kompromiss als Sieger fühlen? Vielleicht zu Hause in Ungarn bei seiner Basis aber gewiss nicht auf der europäischen Ebene. Hier hat er seinen Ruf als Störenfried und Quertreiber absolut gefestigt. Er tat damit auf lange Sicht dem Ruf seines Landes einen schlechten Dienst. Auf Besucher aus Ungern fällt in anderen EU-Staaten Orbans Schatten.  

Es mag zwar länger dauern, doch steter Tropfen höhlt den Stein und mancher Wähler der Partei Fidesz wird die Widersprüchlichkeit in den Aussagen des ungarischen Premiers erkennen. Bei tagesschau.de wird diese in zwei kurzen Sätzen zusammengefasst: „Orban pflegt das Schreckensbild eines Brüsseler Super-Staats, der den Ungarn aufgezwungen werden soll. Dabei gehört das Land zu den europäischen Staaten, die vom Geld der EU besonders profitieren“ (tagesschau.de, 7.7.2021: „Die Scheckübergabe muss warten“). Zu befürchten ist jedoch, dass aus Viktor Orban und auch aus manchem Politiker der polnischen PiS keine europäischen Demokraten mehr werden. Die Gewichte innerhalb der Europäischen Union werden sich erst wieder verschieben, wenn die Rechtspopulisten von ihren Landsleuten abgewählt werden. Dies darf aber nicht heißen, dass bis dahin der Kampf um die Rechtsstaatlichkeit und um die europäischen Werte ruhen kann. Es gibt eine Reihe rechtlicher und anderer Ansätze.  

Nach Artikel 17 EUV überwacht die Kommission die Anwendung des Unionsrechts unter Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union. Sie ist die Hüterin der Verträge und vor allem auch der europäischen Werte nach Artikel 2 EUV. Angesichts der jahrelangen Auseinandersetzungen mit Polen um die dortige Justizreform ist dies keine dankbare Aufgabe. Polen hat eine Reihe von Urteilen des EuGH einfach ignoriert. Doch manchmal, so scheint es, geschehen noch Zeichen und Wunder. Am 7.8.2021 teilte Jaroslw Kaczinski, der Vorsitzende der Regierungspartei PiS mit, Polen wolle das vom EuGH Mitte Juli d. J. gefällte Urteil umsetzen und die umstrittene Disziplinarkammer abschaffen. Diese Kammer, ein Kernstück der polnischen Justizreform, ist bisher befugt, jeden Richter oder Staatsanwalt zu entlassen. Was darüber hinaus aus den anderen Teilen der Justizreform wird, die vom EuGH als Verstoß gegen EU-Recht gebrandmarkt wurden, ist offen.  

Au den ersten Blick erscheint Artikel 7 EUV einen großartigen Schutz der in Artikel 2 aufgeführten Werte zu bieten. Der Europäische Rat kann nach Artikel 7 feststellen, dass ein Mitgliedsland die Werte schwerwiegend und anhaltend verletzt und für dieses Land gewisse Rechte –- bis hin zum Stimmrecht im Rat –- aussetzen. Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass diese Möglichkeit gemäß Artikel 7 Abs. 2 tatsächlich ein stumpfes Schwert ist. Die Feststellung einer Sanktion gegen ein Mitgliedsland muss einstimmig erfolgen. Polen und Ungarn, die vorrangigen Aspiranten, haben sich bereits gegenseitig versichert, zu verhindern, dass einer von ihnen über die Klinge springen muss.  

Der Schutz der europäischen Werte auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon ist ein langwieriges Unterfangen, bei dem am Ende womöglich nicht viel herauskommt. Trotzdem müssen die mit dem Schutz der Werte beauftragten Organe, vor allem auch das Parlament, auf dieser Schiene geduldig arbeiten. Auch die EVP-Fraktion im Parlament kann nun deutlich werden, nachdem Orbans Partei Fidesz dort ausgetreten ist. Es darf bei Regierungen, die zwar von Zuschüssen aus Brüssel recht viel, von den Werten der EU aber nicht viel halten, nicht der Eindruck entstehen, man könne die EU weich klopfen.

Ein wirksamer Schutz gegen Vertragsverletzungen scheint mir der Weg über die europäische Öffentlichkeit zu sein. Deshalb ist es wichtig, dass die Medien ständig darüber berichten, was in den einzelnen Mitgliedstaaten Gutes aber auch Schlimmes geschieht. So sollten etwa die Landwirte in Europa wissen, wie Orbans Ungarn Wege fand, die Gelder aus Brüssel zur Belohnung ihrer „Getreuen“ einzusetzen. Im eingangs zitierten Bericht der New York Times vom 3.11.2019 wird Joszef Angyan, ein früherer Mitarbeiter in der Orban-Regierung zitiert: „Es ist ein absolut korruptes System.“ Berichtet wird, dass die Orban-Regierung riesige Flächen früheren Staatslandes an Familienmitglieder und enge Vertraute versteigern ließ, u.a. an einen Freund aus Kindheitstagen, der inzwischen zu den reichsten Leuten im Land zählt. „Diejenigen, die das Land kontrollieren, erhalten Millionen von der EU“ (nytimes, 3.11.2019: „The Money Farmers: How Oligarchs and Populists Milk the E.U. for Millions“).  

Mit Blick auf den ebenfalls bereits zitierten EU-Rechtsstaatsbericht 2021 lautet die Schlagzeile der Heilbronner Stimme am 21.7.2021 –- abgedruckt unter einem Foto von Viktor Orban –- „Eine vernichtende Bilanz“. Für europaweite Schlagzeilen -– selbst über Europa hinaus –- sorgte das am 15.6.2021 mit den Stimmen der Partei Fidesz und der rechten Jobbik-Partei im ungarischen Parlament verabschiedete Gesetz, das angeblich Kinder und Jugendliche schützen soll, in Wirklichkeit aber die Rechte homosexueller und transgender Jugendlicher einschränkt. Eine Überschrift der Süddeutschen Zeitung lautet dazu: „Ungarns Parlament stimmt für LGBTQ-feindliches Gesetz“ (sueddeutsche.de, 15.6.2021). Eine weitere Überschrift zitiert die Aussage von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: „Dieses ungarische Gesetz ist eine Schande“ (sueddeutsche.de, 23.6.2021). Die New York Times titelte: „In Hungary, an Embattled L.G.B.T.Q. Community Takes to the Streets” (nytimes.com, 24.7.2021). Orban hat sich offenbar mit diesem Gesetz verspekuliert und in ein Wespennest gestochen. Er wird sich nun überlegen, ob er die Ungarn tatsächlich wie angekündigt, über dieses Gesetz per Referendum abstimmen lässt. Ein staatlich geführter Wahlkampf gegen eine Minderheit mag ihn zwar bei seiner Basis als „Held“ erscheinen lassen, doch eine solche Aktion wird Ungarns Ruf in Europa und darüber hinaus weiter schaden. In der Süddeutschen Zeitung kommentiert Matthias Kolb mit Blick auf die Reaktionen im Europäischen Rat: „Endlich wird Klartext geredet“ (sueddeutsche.de, 25.6.2021).  

All diese Schlagzeilen und Berichte mögen zwar auf der Ebene des Rechts nichts bewirken. Doch sie sind notwendig und wichtig. Sie werden in Ungarn, wo ein Großteil der Medien gleichgeschaltet oder kontrolliert wird, keine unmittelbare Wirkung entfalten, doch gut informierte Europäer außerhalb von Ungarn werden den Besuchern von dort –- und auch aus Polen –- kritische Fragen stellen: Was ist los in euren Ländern? Warum tanzt ihr uns auf der Nase herum und nehmt trotzdem das Geld aus Brüssel, das andere dorthin einzahlen? Und mancher aus Ungarn und Polen wird wieder nach Hause reisen mit diesen kritischen Fragen im Ohr: Was ist los in unserem Land? Auch Autokraten regieren nicht ewig. Die nächsten Parlamentswahlen in Ungarn finden 2022 und in Polen voraussichtlich 2023 statt.

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