Herbst 1996

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Beitragsfoto: Reichstagsgebäude | © Christian Ader, Getty Images

Wer erinnert sich noch an den Herbst 1996 als der Bundestag beschloss, seine gesetzliche Regelgröße von 656 auf 598 Abgeordnete zu verringen? Schon damals war ich der Überzeugung, dass der Bundestag auch mit 598 Abgeordneten immer noch überbesetzt ist, zumal mit einer immer weiteren Verflechtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union untereinander und einer folgerichtigen Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments Aufgaben und Verantwortlichkeiten an das Europäische Parlament abgegeben und zusätzlich den Föderalismus stärkend auch Kompetenzen an die Länder zurückgegeben werden könnten. Als Zielgröße könnten 150 Abgeordnete angestrebt werden, welche sich auf ca. 80 Wahlkreise verteilen und damit sicherstellen, dass der Bundestag nicht nur effektiv sondern auch effizient arbeiten kann.

Ein zwischenzeitlich durch den Bundestag geschaffenes „negatives Stimmgewicht“ veranlasste das Bundesverfassungsgericht 2008, das Bundeswahlgesetz für revisionsbedürftig zu erklären und den Bundestag zu einer Reform desselben zu zwingen, welche schließlich im Frühjahr 2013 in Kraft trat, aber aufgrund einer nicht erfolgten, nach dem Beschluss von 1996 zwingend notwendigen, Wahlkreisreform, die Abgeordnetenanzahl weiter erhöhte.

Inzwischen besteht der 19. Bundestag bereits aus 709 Abgeordenten, davon 111 Abgeordnete aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten, und ist damit fast so groß wie das Europäische Parlament, welches mit insgesamt 751 Abgeordneten für über 500 Millionen Unionsbürger verantwortlich ist.

Selbst eine in die Diskussion gebrachte Verringerung der Wahlkreise auf insgesamt 150 aber mit jeweils zwei Direktmandaten, wurde von den betroffenen Abgeordneten des 18. Bundestages abgelehnt. Es stünde unserer jetzigen Großen Koalition gut an, schnellstmöglich dafür Sorge zu tragen, dass der 20. Bundestag zumindest wieder seine gesetzlich festgelegte Regelgröße von 598 Abgeordenten einhält.

Mein Fazit: nicht an den Worten, sondern an den Taten muss man seine Abgeordneten messen!

„Wo wäre denn die Überlegenheit dessen, was wir verteidigen, wenn wir nicht in der Lage wären, unser begründetes Ressentiment zu überwinden?“

Albert Camus in einem Brief an den französischen Justizminister (5.12.1946)

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