Politische Parteien und Wählergruppen

5
(2)

Beitragsfoto: Kampagne zur Wahl des Europäischen Parlaments | © Shutterstock

Die meisten der bekannten politischen Parteien und Wählergruppen in Deutschland bekennen sich in ihren Satzungen und Grundsatzprogrammen zur Einigung Europas. Zumindest eine dieser Parteien ist gerade dabei, Europa neu, und wieder eine andere, Europa erneut zu entdecken.

Am schnellsten kann man die Affinität zu unserem Europa an deren Mitgliedschaft im Netzwerk der Europäischen Bewegung feststellen. Folgende politische Parteien und Wählergruppen sind Mitglied im Netzwerk: Bündnis90/Die Grünen, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU), Freie Demokratische Partei (FDP), FREIE WÄHLER – Bundesvereinigung und Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), wobei diese Parteien damit auch nachweisen, dass sie ganz den ‚europäischen Gepflogenheiten‘ entsprechend, Zusammenarbeit auch über Parteigrenzen hinweg für richtig halten und selbstverständlich auch praktizieren.

Von dieser grundsätzlichen Anerkennung eines gemeinsamen Europas und seiner Gepflogenheiten ausgehend, ist es jetzt nur noch eine Frage des ‚Wie‘ und vielleicht auch noch des ‚Wie weit‘. Damit können sich Europäer ohne Vorbehalte bei obigen Parteien und Wählergruppen in die entsprechenden Diskussionen stürzen und versuchen, dabei auch ihre eigenen Meinungen und Überzeugungen mehrheitsfähig zu bekommen.

Bis zum heutigen Tage ist es leider aber allen diesen Parteien nicht gelungen, sich eine europäische Struktur zu geben; damit bleiben sie weiterhin Gefangene des jeweiligen Nationalstaates. Andrew Duff sieht dies wie folgt:

„But although European confederations of national political parties were formed across the conventional political spectrum, these loose alliances were no real political parties and did not evolve ineluctably, as the federalists hoped, into being so.“

Andrew Duff (2018: 103)

Dies ist umso mehr von Bedeutung, da Parteien in Demokratien, vor allem den föderal gegliederten, für den Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Regionen bzw. Gruppen verantwortlich sind und damit das Funktionieren von Demokratie überhaupt erst ermöglichen.

Was für gravierende Folgen dies haben kann, können wir seit Kurzem im Kleinen mitverfolgen, da es bei uns in Deutschland einer Volkspartei nicht gelingt, für diesen Ausgleich zu sorgen und damit ein einzelnes Bundesland die gesamte Republik immer wieder in Schwierigkeiten bringt; schlimmer noch, es sieht derzeit sogar danach aus, dass alle unsere Volksparteien große Schwierigkeiten damit haben, länderübergreifend eine einheitliche politische Linie finden zu können.

Im Rahmen der EU wirkt sich dieser Mangel noch weit gravierender aus, da überhaupt keine Partei in der Lage oder auch nur willens ist über nationale Grenzen hinweg für den Interessenausgleich zu sorgen.

Andrew Duff merkt diesbezüglich weiter an:

„… although common manifestos were religiously produced by the European-level parties before every election, they were without exception ignored by national politicians during the actual electoral campaign and more or less forgotten by the parliamentary groups in the Parliament thereafter.”

Andrew Duff (2018: 104)

Ich meine darüber hinaus, dass eine ‚Europäisierung‘ unserer Parteien sowohl für Europa und seine Bürger als auch für die jeweiligen Parteien selbst eine Win-win-Situation wäre. Dies würde nicht nur die Parteien an sich wiederbeleben, sondern durch ihre Neufindung die eigenen Mitglieder aber auch die gesamte Zivilgesellschaft motivieren und für unser gemeinsames europäisches Friedensprojekt begeistern.

Ein weiterer Vorteil wäre, dass sich Parteien und Wählergruppen, die sich dieser Entwicklung aufgrund ihrer nationalistischen und oftmals auch antidemokratischen Gesinnung verschließen, sich damit endgültig selber marginalisieren und sich allenfalls als regionale Besonderheiten behaupten werden.

„Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.“

Grundgesetz, Artikel 23(1) [Europäische Union]

Falls Sie jetzt ein wenig neugieriger geworden sind, dann empfehle ich Ihnen die Lektüre meines Buches Europa ist für alle da!

Mehr Details zum Buch können Sie auch hier finden.


Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicken Sie auf die Sterne, um den Beitrag zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 2

Bisher keine Bewertungen.

Es tut mir leid, dass der Beitrag für Sie nicht hilfreich war!

Lassen Sie mich diesen Beitrag verbessern!

Wie kann ich diesen Beitrag verbessern?

Seitenaufrufe: 9 | Heute: 1 | Zählung seit 22.10.2023

Weitersagen: