Terroristenliste

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Beitragsfoto: Glühbirne | Blitz | © Bild von PIRO auf Pixabay

Die EU verhängt regelmäßig Sanktionen gegen Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die an terroristischen Handlungen beteiligt waren oder sind.

Wir dürfen dabei davon ausgehen, dass diese Liste von Anfang an eher politischen Zwecken dient als es tatsächlich rechtliche oder gar moralische Gründe für eine Aufnahme gibt, denn ansonsten müssten sich die russischen Streitkräfte bereits von Anfang an und in Gänze darauf befinden.

Und während weiterhin SS-Soldaten in Deutschland zu Recht verfolgt werden, welche noch als Jugendliche und dies meist sogar zwangsweise in den Waffen SS dienen mussten, genießen russische Soldaten in Deutschland alle Vorzüge des deutschen Asyl- und Sozialsystems.

Mir rollen sich immer wieder die Fußnägel auf, wenn ich mit solchen Verbrechern zu tun bekomme, die hier im Worst Case sogar ihre deutsche Staatsbürgerschaft voll und ganz ausleben, ohne dabei einen Heel daraus zu machen, dass sie bei nächst bester Gelegenheit wieder für Väterchen Russland mordend und plündernd unterwegs sein werden.

Es würde mich auch nicht weiter wundern, wenn diese Mitbürger mit den aktuellen Drohnenflügen und Sabotageakten in Deutschland in Verbindung stehen.

Und so muss man sich tatsächlich freuen, dass nun zumindest das Islamische Revolutionsgardekorps auf die EU-Terroristenliste genommen wurde.


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