Blitz

Drogenproblem 5 (7)

Beitragsfoto: Glühbirne | Blitz | © Bild von PIRO auf Pixabay

Es lässt sich nicht mehr leugnen, im Bundestag muss es ein ernstzunehmendes Drogenproblem geben. Nicht dass ich davon ausgehe, dass unsere Abgeordneten völlig bekifft zu den Sitzungen kommen. Eher davon, dass viel zu viele wie eigentlich schon immer Delta- und Epsilon-Trinker sind und dies somit keine gravierenden Auswirkungen mehr hat; auch dürfte es allgemein hin bekannt sein, dass die besseren Entscheidungen im Bundestag selten nüchtern gefällt wurden.

Allerdings ist es inzwischen weit attraktiver als Bundestagsabgeordneter oder gar Präsidentin weniger in den bayerischen Festzelten mit den ganz gewöhnlichen Alkoholikern zu saufen, dafür aber die unzähligen Partys von Milliardären, Despoten und Kriminellen für den ganz privaten Genuss zu nutzen.

Und da wird der Schampus schon etwas länger mit nicht legalen Hilfsmitteln aufgepeppt.

Auf der Suche nach Hinweisen dafür bin ich auf zwei Quellen gestoßen, zum einen auf eine Hitliste jener Abgeordnete, die sich ganz besonders in den Social Media ausbreiten und sich dabei etwa wie ein Maximilian Krah an sehr junge Menschen heranwanzen. Gemäß einer Auswertung des Netzschreiers im Vorfeld der letzten Bundestagswahl wurden die 20 größten Influencer im Bundestag identifiziert.

Auffällig dabei, dass dort die politischen Verlierer und ganz besonders dabei jene ohne eigene politische Inhalte gehäuft auftreten. Seriösere Politiker sind dort eher nicht zu finden.

Noch auffälliger aber, dass sich die Antidemokraten besonders gerne auf Tiktok tummeln, einem Sozialen Medium, dem die Demokratiefeindlichkeit bereits von dessen Inhabern in die Wiege gelegt wurde.

Zum anderen möchte nun gerade die professionelle Weintrinkerin Julia Klöckner, die gerne mit jenen kuschelt, die unserer Demokratie am meisten schaden, den Deutschen Bundestag zu einem Tiktok-Eldorado ausbauen.

Was mir nun beweist, dass man solche Maßnahmen weder ganz nüchtern beschließen noch in der Presse verkünden kann.

Und da eine Weinkönigin sehr trinkfest sein muss, schließe ich daraus, dass im Bundestag ganz andere Mittel im Umlauf sein müssen. Wie gesagt, ich gehe weiterhin nicht davon aus, dass sich der Bundestag insgesamt weder in einem Delirium tremens befindet, noch die dortigen Abgeordneten Gefahr laufen im Vollrausch von den Stühlen zu kippen, aber der regelmäßige Drogenkonsum, besonders wenn es sich um harte Drogen handelt, durchaus seine Spuren hinterlässt.

Vielleicht tanzt uns die ehemalige Weinkönigin demnächst auf Tiktok vor, welche Drogen sie sich besonders gerne einwirft? Das könnte vielleicht doch die eine oder andere politische Entscheidung erklären.

Auf alle Fälle aber wird sie damit Sahra Wagenknecht (2,92 Millionen Follower) und Alice Weidel (2,74 Millionen Follower) weit hinter sich lassen.

Wenn mir jetzt ein Abgeordneter zu erklären versucht, dass dies genau der richtige Weg sei, um unsere bereits angeschlagene Demokratie zu retten, dann steht zumindest für mich fest, dass unser Bundestag ein ernst zu nehmendes Drogenproblem hat!


Blitz

Ansage 4.9 (9)

Beitragsfoto: Glühbirne | Blitz | © Bild von PIRO auf Pixabay

Selbstverständlich wusste der Führer nichts davon! Seit aber Donald Trump signalisierte, dass  JD Vance sein rechtmäßiger Nachfolger — er kennt seine eigenen Kinder nur zu gut! — sein wird, kennt dieser nun überhaupt keine Kompromisse mehr.

Ist es bei uns durchaus üblich, dass eine Abgeordnete einer Regierungspartei ihr eigene Autobahnausfahrt erhält (schon eine ganze Weile her, etwas so um die Regentschaft von Helmut Kohl herum), so hat nun der US-amerikanische Vize ganz neue Maßstäbe gesetzt.

Wie einst bei Nero werden nun ganze Flüsse gestaut, wenn dieser mit seiner Familie einen Bootstrip machen möchte (meine Leser können den entsprechenden Artikel hier kostenfrei lesen)

Das ist nun eine echte Ansage für alle unsere Möchtegerndespoten!

Wegen des zunehmenden Wassermangels bei uns, lassen wir aber auch das Stauen einer ganzen Bundesautobahn gelten — das wird JD Vance und Donald Trump sicherlich auch imponieren, auf alle Fälle aber dem blökenden Wahlvolk!

Jetzt gilt es nur noch zu warten, bis unsere „Regierungsmedien“ verkünden, dass selbstverständlich ohne Wissen des Führers irgendeine Wahnsinnsaktion durchgezogen wurde.

Geheime Eskapaden sind einfach nicht mehr zeitgemäß!

Mein ganz persönlicher Tipp: Markus Söder lässt zu Jens Spahns Geburtstag Neuschwanstein rosarot anmalen und lädt zudem 5 000 Italiener (ok, das machte schon Bauknecht!) zur Feier ein.


Blitz

Scheiterhaufen 5 (7)

Beitragsfoto: Glühbirne | Blitz | © Bild von PIRO auf Pixabay

Union (CDU & CSU) und SPD verfeuern die Reste unserer Demokratie im Eilverfahren.

Deren Abgeordnete, die weiterhin an unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung festhalten möchten, ducken sich derweil nur noch weg, während andere ganz unverblümt nur noch darauf schauen, wie sie sich selbst am besten bedienen können.

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die Asche unserer Demokratie den Totalitaristen zum Aufkehren vor die Füße geworfen wird.

Jede Wette, dass sich dann gerade jene Politiker bei uns, die sich heute beeilen, selbst einen Donald Trump alt aussehen zu lassen, ohne zu zögern und dies ganz alternativlos im Lager von AfD und BSW wiederfinden werden.

Schon heute sind die Übergänge sehr fließend!

Die willfährigen Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP dürfen sich dann in einer Blockpartei neu formatieren und weiterhin Opposition heucheln.

Die restlichen Demokraten werden stillgelegt oder verfolgt. Das haben sie dann davon, dass sie es nicht, als sie es noch konnten, schafften, ihre kriminellen und antidemokratischen Kollegen abzuwählen oder gar vor den Richter zu bringen.

Wir Bürger haben Anstand und Verantwortung derweil schon etwas länger abgewählt. Und so bekommt jedes Volk genau die Regierung, die es auch verdient. Und alle werden hinterher wieder eidesstattlich versichern, dass sie von all dem nie etwas gewusst oder gar geahnt hätten!

Und so erklärt Frauke Brosius-Gersdorf ihren Verzicht auf die Kandidatur fürs Verfassungsrichteramt:

Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung. Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist. Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab. Zudem droht ein Aufschnüren des „Gesamtpakets“ für die Richterwahl, was die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht gefährdet, die ich schützen möchte. Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bis zuletzt an mir festgehalten. Sie stand uneingeschränkt vor und hinter mir. Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben. Großen Zuspruch und Rückendeckung habe ich auch von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von der Bundestagsfraktion Die Linke erhalten.

Nach dem TV-Gespräch mit Markus Lanz hat sich die Berichterstattung in den Medien deutlich versachlicht und wurde sie ganz überwiegend inhaltlich geführt. Der CDU/CSU-Fraktion ist es dagegen nicht gelungen, sich mit meinen Themen und Thesen inhaltlich auseinanderzusetzen. Eine Einladung in eine Fraktionssitzung hat sie bis zuletzt nicht ausgesprochen. Stattdessen wurde mir vorgehalten, dass ich im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch folgenden Satz geschrieben habe: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Abgesehen davon, dass dieser Satz Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit ist, die durch meine Nichtwahl sanktioniert wird, wurde die Begründung für diesen Satz nicht zur Kenntnis genommen. Nochmals zum Dilemma: Da die Menschenwürdegarantie nach herrschender Meinung nicht abwägungsfähig ist, wären bei Geltung der Menschenwürdegarantie für den Embryo ab Nidation Konflikte mit den Grundrechten der Schwangeren nicht lösbar. Ein Schwangerschaftsabbruch wäre dann unter keinen Umständen rechtmäßig, auch nicht bei Gefährdung des Lebens der Frau. Es ist aber bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer (§ 218a Abs. 2 StGB) und kriminologischer (§ 218a Abs. 3 StGB) Indikation legal ist. Die verfassungsrechtliche Lösung kann denklogisch nur sein, dass entweder die Menschenwürde abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.

Die ablehnende Haltung von Teilen der CDU/CSU-Fraktion wegen meiner Position zum Schwangerschaftsabbruch steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Es ist paradox, jemanden wegen einer Position abzulehnen, die man selbst vertritt. Da der Koalitionsvertrag von Kostenübernahme „durch die gesetzliche Krankenversicherung“ spricht, bezieht sich die vereinbarte Erweiterung der Kostenübernahme nicht auf eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung durch die Länder für sozial bedürftige Frauen. Eine Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung setzt aber voraus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig, d.h. legal ist. Der Koalitionsvertrag geht also selbst von einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen der Schwangerschaft aus.

Medien, insbesondere Leitmedien, sind Eckpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Zum professionellen Journalismus gehören sachlich fundierte, auch in zugespitzter Form geführte Kampagnen; Desinformation und Diffamierung hingegen nicht. Erstaunlich ist, dass im Politik-Teil (nicht: im Feuilleton) eines Qualitäts- und Leitmediums einzelne Journalisten (nicht: Journalistinnen) zunächst „Speerspitze“ eines ehrabschneidenden Journalismus waren. So wurde im Blatt das Narrativ einer „ultralinken“ „Aktivistin“ geprägt, obwohl die Verantwortlichen wissen mussten, dass hiermit ein wirklichkeitsfremdes Zerrbild gezeichnet wird. Der Kampagnencharakter manifestierte sich auch in Artikeln über meine Position zum Schwangerschaftsabbruch. Obwohl die Verantwortlichen – teilweise Juristen – wissen müssen, dass es in der Rechtswissenschaft nicht nur um Ergebnisse, sondern vor allem auch um die Argumentation und Begründung geht, haben sie – zumal teils unvollständig bzw. falsch – lediglich Ergebnisse dargelegt („Menschenwürde erst ab Geburt“), nicht hingegen die dafür genannte rechtsdogmatische Begründung und das rechtswissenschaftliche Dilemma. Dies kann nicht dem Anspruch eines Qualitätsmediums entsprechen, das gerade in Juristenkreisen Verbreitung und Wertschätzung genießt. Die veränderte Berichterstattung im Blatt in der letzten Zeit könnte Ausdruck einer entsprechenden Selbstreflektion sein. Die Medien tragen besondere Verantwortung für das Gelingen und die Erhaltung der Demokratie.

Dass die diskurserweiternden und demokratiestärkenden Möglichkeiten des Internets mitunter zur Verbreitung von Fakenews und Schmähungen missbraucht werden, ist nicht neu. Neu und bedrohlich ist jedoch, dass sich in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen Bahn brechen zur Herzkammer unserer Demokratie, dem Parlament. Von politisch verantwortlichen Funktionsträgern wie Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, die für bürgerliche Werte wie Anstand, Respekt und Verantwortungsbewusstsein stehen, darf und muss man erwarten, dass Grundlage ihrer Entscheidung nicht ungeprüfte Behauptungen und Stimmungen, sondern Quellen- und Faktenanalysen sind. Die Politik muss gegenüber von bestimmten Seiten geführten Kampagnen „Resilienz“ zeigen.

Lässt sich die Politik auch künftig von Kampagnen treiben, droht eine nachhaltige Beschädigung des Verfahrens der Bundesverfassungsrichterwahl. Die fachliche Kompetenz als zentrales Entscheidungskriterium darf nicht von öffentlichen Diskussionen über vermeintliche politische Richtungen oder angebliche persönliche Eigenschaften überlagert werden, zumal wenn diese ohne Tatsachenbezug erfolgen. In Zukunft sollte das Verfahren der Richterwahl mit mehr Verantwortungsbewusstsein praktiziert werden.

 Mein Verzicht auf die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts wird viele Menschen enttäuschen, die mir geschrieben und mich – bis zuletzt – zum Durchhalten aufgefordert haben, weil sich unsachliche und diffamierende Kampagnen nicht durchsetzen dürfen. Durchhalten macht aber nur Sinn, wenn es eine reelle Wahlchance gibt, die leider nicht mehr existiert.

Mein großer Dank gilt allen, die mich in den letzten Wochen nachdrücklich unterstützt haben. Die SPD-Bundestagsfraktion stand fest an meiner Seite. Das Gleiche gilt für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und für die Bundestagsfraktion Die Linke. Auch einzelne Vertreter der Unionsfraktion sind mir fair, sachlich und respektvoll gegenübergetreten und haben mir den Rücken gestärkt. Sehr gefreut hat mich die Solidarität von vielen Kolleginnen und Kollegen. Besonders berührt haben mich Tausende von Mails aus allen Teilen der Gesellschaft im In- und Ausland, die mir auf sehr persönliche Weise zugesprochen und beigestanden haben. Ihnen allen sei versichert, dass ich mich weiterhin für die Werte unseres wunderbaren Grundgesetzes einsetzen werde.“

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. Potsdam, 7. August 2025

Ich habe diese Erklärung hier mit aufgenommen, da ich nicht weiß wie lange sie noch öffentlich verfügbar sein wird.

Nachtrag 9.8.2025

Wenn man sich die Erklärung von Frauke Brosius-Gersdorf einmal so richtig auf der Zunge zergehen lässt, dann merkt man erst wie dumm die Mehrheit der Unionsabgeordneten inzwischen tatsächlich ist. Selbst die einfachsten Zusammenhänge sind diesen Populisten nicht mehr zu vermitteln.

Zudem stellt sich die berechtigte Frage, wie die Juristen unter den Unionsabgeordneten eigentlich ihren Abschluss erhalten haben? Durch Wissen und Können sicherlich nicht!