Mindestabstand

5
(4)

Beitragsfoto: Blitz | © Bild von PIRO auf Pixabay

Unseren Fahrradfahrern stehen inzwischen 150 Zentimeter Mindestabstand im öffentlichen Straßenverkehr zur Verfügung. Wer dies ignoriert, der darf mit Strafen bis hin zum Verlust des eigenen Führerscheines rechnen.

Als Fußgänger frage ich mich immer öfters, warum mir als Fußgänger keine 50 Zentimeter Mindestabstand zugebilligt werden. Nicht, dass ich auf den Gehwegen oder in der Fußgängerzone Radfahrer selbst überholen wollte, nein ganz im Gegenteil, mir stellt sich die Frage immer dann, wenn mich Radfahrer von den Gehwegen auf die Straße abdrängen oder gar in der Fußgängerzone anfahren.

Neu nun aber die Frage, was man macht, wenn einem auf der Straße — ich war Beifahrer in einem Auto auf der Südstraße — Radfahrer rechts überholen und dabei am Auto so vorbeischrammen, dass durchaus die Gefahr einer Kollision besteht.

Meine Fahrerin hatte überhaupt keine Chance, um einen Mindestabstand einzuhalten. Meine weiteren Beobachtungen ergaben, dass sehr viele Radfahrer im Straßenverkehr nicht auf Mindestabstände achten, sondern wirklich jede Gelegenheit nutzen, um sich irgendwie durchzuschlängeln.

Das führt mich nun zu der Überzeugung, dass Mindestabstände im Straßenverkehr völlig überflüssige Gängeleien sind! Besser wäre es, wenn es zu einem Unfall kommt, im Einzelfall zu prüfen, wer die Schuld dafür trägt. Und ansonsten wieder auf die alte und bewährte Regel zurückgreift, dass gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr die erste und wichtigste Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers ist.


Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicken Sie auf die Sterne, um den Beitrag zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 4

Bisher keine Bewertungen.

Es tut mir leid, dass der Beitrag für Sie nicht hilfreich war!

Lassen Sie mich diesen Beitrag verbessern!

Wie kann ich diesen Beitrag verbessern?

Seitenaufrufe: 31 | Heute: 1 | Zählung seit 22.10.2023

Weitersagen: