Wahlplakat 2019

Klare Ansagen beim Stammtisch der Freien Wähler! 5 (3)

Beitragsfoto: Wahlplakat der Freien Wählervereinigung Heilbronn 2019

Beim jüngsten Stammtisch haben unser Vorsitzender Stefan Fiebig und der Fraktionsvorsitzende Herbert Burkhardt die Marschroute bis zum 26. Mai 2019 (Wahltag) aufgezeigt. Das Feintuning findet dann am 18. März 2019 statt und jeder unserer 40 Kandidaten wird sein Bestes geben, um für die Freien Wähler Heilbronn ein möglichst gutes Wahlergebnis zu erzielen.

Wir sind uns bewusst, dass wir mit den anderen demokratischen Listen der Heilbronner Parteien und Wählergruppen durchaus eine große Konkurrenz haben, da diese ebenfalls gute Kandidaten ins Rennen führen. Ich möchte diesbezüglich an dieser Stelle gerne auf die Kandidatenliste der Europa-Union Heilbronn verweisen [Webpage gelöscht]. Aber wir sind auch fest davon überzeugt, dass zum Einen „Konkurrenz das Geschäft belebt“ und wir zum Anderen selber mit einer sehr ausgeglichenen und zugkräftigen Liste der FWV HN ins Rennen gehen. 

Auch bringen wir mit unseren Stadträten Herbert Burkhardt (Platz 1), Heiner Dörner (Platz 6) und Eugen Gall (Platz 5) ausreichend Expertise mit, um auch zukünftig den Heilbronner Gemeinderat maßgeblich mit gestalten zu können. Selbstverständlich bieten wir dem Wähler weitere 37 Kandidaten an, die darüber hinaus bereit sind, für frischen Wind im Gemeinderat zu sorgen.

„Many young people, it is true, do not seem to value freedom. But some of us still believe that with­out freedom, human beings cannot become fully hu­man and that freedom is therefore supremely valuable.“

Aldous Huxley, Brave New World Revisited (1958)

Deutsche Flagge

Kumulieren & Panaschieren 5 (3)

Beitragsfoto: Deutsche Flagge | © Pixabay

Was ist Kumulieren und wie geht das?!

Das „Kumulieren“ von Stimmen, oder auch besser verständlich, das Anhäufen von Stimmen, bedeutet nichts anderes als, dass man Kandidaten mehr als nur eine Stimme geben kann.

Beispiel Gemeinderat von Heilbronn

Der Gemeinderat setzt sich aus 40 Gemeinderäten zusammen; die Größe des Gemeinderats wird dabei durch die Einwohnerzahl bestimmt. Jeder Wähler hat deshalb auch insgesamt 40 Stimmen zur Verfügung, die er an alle auf den Wahllisten vorhandenen Kandidaten vergeben kann. Wenn der Wähler kumulieren möchte, dann kann er einzelnen Kandidaten bis zu 3 Stimmen vergeben, darf dabei aber insgesamt nicht über 40 Stimmen vergeben, denn sonst sind alle seine Stimmen ungültig! Wenn der Wähler auf einer Liste z. B. den ersten 10 Kandidaten jeweils drei Stimmen gibt, hat er damit bereits 30 Stimmen vergeben und kann nunmehr den anderen 30 verbliebenen Kandidaten insgesamt nur noch 10 Stimmen vergeben. Wenn er jetzt den folgenden 10 Kandidaten jeweils 1 Stimme gibt, hat er damit seine 40 Stimmen vergeben, und die restlichen 20 Kandidaten gehen „leer“ aus.

Was ist Panaschieren und wie geht das?!

Das „Panaschieren“ von Stimmen, oder auch besser verständlich, das Mischen von Stimmen, bedeutet entweder, dass man die Liste einer Partei nimmt, wo man die meisten Stimmen vergeben möchte, und dann aber Kandidaten von anderen Listen, die man auch wählen möchte, auf diese Liste überträgt und sie dort dann ebenfalls wählt. Oder aber, der Wähler gibt mehrere Listen ab, wobei allerdings insgesamt auch nicht mehr als die insgesamt zu vergebenen Stimmen vergeben werden dürfen.

Beispiel Gemeinderat von Heilbronn:

Der Gemeinderat setzt sich aus 40 Gemeinderäten zusammen; die Größe des Gemeinderats wird dabei durch die Einwohnerzahl bestimmt. Jeder Wähler hat deshalb auch insgesamt 40 Stimmen zur Verfügung, die er an alle auf den Wahllisten vorhandenen Kandidaten vergeben kann. Der Wähler kann nun eine Liste nehmen, dort 30 Kandidaten wählen und dann noch zehn weitere Kandidaten von anderen Listen dieser Liste hinzufügen. Damit kommt er insgesamt auf seine 40 zu vergebenen Stimmen. Alternativ nimmt der Wähler z. B. vier Listen und wählt dort jeweils dann zehn Kandidaten, und hat damit ebenfalls seine 40 Stimmen vergeben.

Selbstverständlich würde ich mich sehr darüber freuen, wenn Sie mir drei Ihrer 40 Stimmen geben!

Ich bin auf der Liste der Freien Wähler (FWV HN) – Listenplatz 11 zu finden.

„People will never stop believing that they can get more out of something.“

Matthew Modine als John Sculley in Jobs (2013)

Heilbronner Flagge mit Wappen

Wählen gehen! 5 (2)

Beitragsfoto: Heilbronner Flagge und Wappen

Am Sonntag, 26. Mai 2019 finden in Heilbronn die Wahlen zum Europäischen Parlament und zum Heilbronner Gemeinderat statt.

Als in Heilbronn lebender Deutscher bzw. Unionsbürger können Sie an beiden Wahlen teilnehmen.

Als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates (= Unionsbürger) sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Zudem müssen Sie am Wahltag die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Deutsche.

Beachten Sie: Jeder Wähler darf nur einmal wählen und muss sich daher entscheiden, ob er bei der Wahl zum Europäischen Parlament seine Stimme im Herkunftsland (Immigranten) bzw. seiner neuen Heimat (Emigranten) oder hier in Heilbronn abgegeben wird.

Bitte um Ihre Stimmen!

Da ich selber auf dem Listenplatz 11 der Freien Wähler (FWV HN) für den Heilbronner Gemeinderat kandidiere, bitte ich Sie um drei Ihrer 40 Stimmen.

Voraussetzung zum Wählen ist, dass Sie

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre (Wahl zum Europäischen Parlament) oder mindestens 16 Jahre (Heilbronner Gemeinderat) alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • seit mindestens drei Monaten 
  • in Heilbronn eine Wohnung haben oder sich sonst dort gewöhnlich aufhalten.

Eintrag ins Wählerverzeichnis

Sollten Sie schon einmal in Heilbronn gewählt bzw. eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind Sie auch im Wählerverzeichnis aufgeführt.

Sollten Sie neu in Heilbronn sein oder aber noch nie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann empfehle ich einen Blick ins Wählerverzeichnis.

Sie können das Wählerverzeichnis vom 6. bis 10. Mai 2019 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Heilbronn einsehen.

Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, können Sie innerhalb dieser fünf Tage Einspruch einlegen. Sie können den Einspruch schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) einlegen. Ihrem Einspruch müssen Sie Nachweise beifügen, dass das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig ist.

Die Stadtverwaltung Heilbronn prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung. Wenn Sie persönlich erscheinen, werden Sie sofort in das Wählerverzeichnis aufgenommen, falls die Prüfung der Voraussetzungen erfolgreich war.

Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Einspruch spätestens bis zum 16. Mai 2019.

Achtung: Sind Sie wahlberechtigt aber haben bis zum 3. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Heilbronner Stadtverwaltung in Verbindung. 

„Why should there not be a patient confidence in the ultimate justice of the people? Is there any better or equal hope in the world?“

Abraham Lincoln, First Inaugural Address (4. März 1861)