Eichung

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Beitragsfoto: Blitz | © Bild von PIRO auf Pixabay

Unserer bundesdeutschen Justiz mangelt es grundsätzlich an einer demokratischen Eichung, zumindest aber hat sie eine sehr bemerkenswerte Auslegung von Recht, so meine laienmäßige Beobachtung aus den letzten Jahrzehnten.

Zum einen verschwenden viel zu viele windige Anwälte ihre Zeit damit, um unser Justizsystem mit unzähligen wie völlig unnützen Abmahnungen und Klagen zu saturieren und zum anderen entscheiden Gerichte viel zu oft im Sinne der Täter, wie es ganz aktuell wieder bei einem Prozess gegen die nachgewiesenen Betrügereien der Automobilindustrie zu sehen ist.

Hinzu kommt, dass unsere Gefängnisse mit einem ganz bestimmten Klientel gefüllt sind und nicht, wie man es vermuten könnte, die Insassen in etwa durchschnittlich unsere Bevölkerung widerspiegeln. Alleine betrachtet stellen diese Beobachtung jede für sich bestimmt keinen Trend dar, aber insgesamt gesehen, darf man durchaus vermuten, dass unser Justizsystem mangelhaft ist.

Und so könnte man sich einmal überlegen, woran dies liegen könnte. Ich vermute stark, dass man nach 1945 ganz vergessen hat, u. a. auch die Justiz neu zu sortieren. Dieselben Staatsanwälte und Richter, die vor 1945 erfolgreich waren, blieben dies auch nach 1945; wenige Ausnahmen bestätigen die Regel.

Und als man dann doch so langsam damit begonnen hat, sich einmal Gedanken über die Folgen einer fehlenden Entnazifizierung zu machen, kam schon die Wiedervereinigung und man übernahm auch diese Kollegen aus dem nächsten Unrechtsstaat. Auch dieses Mal soll es wieder vorgekommen sein, dass aus sehr populären Richtern und Staatsanwälten des Regimes einfach noch erfolgreichere Rechtsanwälte wurden.

Und von einem Ausmisten an den entsprechenden Universitäten hat man so wenig gehört, dass man sich auch hierbei die Frage stellen könnte, ob man dort überhaupt ein demokratisches Grundverständnis verpflichtend gemacht hat.

Zu allem Übel hat der wohl jahrzehntelange Mangel an geeigneten Rechtsstudenten dazu geführt, dass man auf überhaupt keinen Absolventen unsere Rechtsschmieden verzichten konnte oder wollte, selbst wenn diese ganz bekennend und ganz aktuell nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Und wenn solche Absolventen schon eine kriminelle Ader haben, darf man durchaus vermuten, dass diese grundsätzlich kriminell veranlagt sind, was sie für jegliche Judikative unbrauchbar machen müsste.

Und so darf es eigentlich auch nicht verwundern, wenn Urteile gefällt werden, die kaum ein unbescholtener Bürger nachvollziehen kann — leider aber nicht mangels eigenem Verständnisses. Sondern es fehlt aus Bürgersicht einfach die richtige Justierung bei der Auslegung unseres gemeinsamen Rechtswesens. Und dieses Rechtsverständnis sollte eher bürger- als regierungsnah sein und ganz besonders eher dem Opfer- als dem Täterschutz dienen.

So sieht es danach aus, dass man auch vor Gericht mit mehr Geld und mehr Einfluss besser über die Runden kommt als ohne. Und wenn man einmal verurteilt wird, dann, dass das eigene Vermögen oder das der Verwandtschaft wesentlich über das Strafmaß entscheidet. Hierbei könnte man durchaus von einer Ablass-Justiz sprechen.

Und so müssen wir Bürger davon ausgehen, dass man bei uns ab einer bestimmten Prominenz oder einem bestimmten Vermögen über deutschem Recht und Gesetz steht. Und wer dies alles nicht hat, der ist gut beraten, wenn er sich mit solchen „Übermenschen“ gut stellt — dass unsere Demokratie dabei auf der Strecke bleibt, dürfte wohl jedem verständlich sein!


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