Beitragsfoto: Glühbirne | Blitz | © Bild von PIRO auf Pixabay
Heute hat mich Thomas Michl getriggert, einfach nur dadurch, dass er mir einen Link zu einem Artikel von Oliver Stenzel in der Wochenzeitung Kontext mit dem Titel „Nazijäger darf nicht Ehrenbürger werden“ vom 15.10.2025 schickte.
Jeder auch nur halbwegs gebildete Deutsche kennt Fritz Bauer und weiß, dass dieser bereits schon etwas länger tot ist. Für mich neu war, dass er sich auch gegen den § 175 stark machte und er aus Stuttgart stammte.
Aber nun zu der Forderung, toten Menschen im Nachhinein Ehrungen zukommen lassen zu wollen. Ich gebe dabei zwei Dinge zu bedenken. Erstens hilft es dem Geehrten gar nicht und zweitens ist es nur eine Selbstbeweihräucherung der Ehrenden.
Schlimmer noch, es kann sogar in eine Art Leichenschändung ausarten! Stellen wir uns nur einmal vor, Fritz Bauer konnte aufgrund seiner eigenen Geschichte mit Stuttgart überhaupt nichts mehr anfangen und hasste diese Stadt sogar noch? Stellen wir uns weiterhin vor, er hätte sämtliche entsprechende Ehrungen bereits im Vorfeld vehement abgelehnt!
Was würde dies nun für eine posthume Würdigung bedeuten? Ein weiterer Arschtritt und das noch gegen jemand, der sich überhaupt nicht mehr selbst wehren kann!
Deswegen bin ich außer bei Tapferkeitsmedailien, die man schon immer meist toten Helden verlieh, gegen jegliche posthume Würdigung. Im Zweifelsfalle für den Angeklagten!
Wenn den Stuttgartern damals etwas an Fritz Bauer gelegen wäre, dann hätten sie ihm noch zu Lebzeiten eine Ehrung angeboten.