Schöffen

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Beitragsfoto: Justitia |  © Gerd Altmann from Pixabay 

Gerade ist dies für manche Heilbronner wieder ein ganz aktuelles Thema, denn es steht die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 an; die Amtsperiode für Schöffen beträgt fünf Kalenderjahre. Als Vorsitzender der Freien Wähler bin ich ein klein wenig mit darin involviert und glaube auch, mitreden zu können. Zum einen war mein Vater Jahrzehnte lang Schöffe bei Heilbronner Gerichten und ich selbst Schöffe bei einem Truppendienstgericht.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken. Schöffen werden bei uns im Amtsgericht, im Landgericht und wie oben erwähnt auch bei Truppendienstgerichten eingesetzt. Das Schöffengericht des Amtsgerichts ist mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt, in der Großen Strafkammer des Landgerichts wirken zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern mit. Die Schöffen sind dem Richter gleichgestellt. Wer mehr über den Einsatz von Schöffen bei Truppendienstgerichten erfahren möchte, den verweise ich auf den § 74 der Wehrdisziplinarordnung. Die wichtigsten Vorschriften für alle Schöffen finden sich im deutschen Richtergesetz und im Gerichtsverfassungsgesetz.

Die originäre Idee hinter den Schöffen ist, durch deren Beteiligung in Gerichtsverfahren das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu stärken und dabei auch eine möglichst lebensnahe Rechtsprechung zu erreichen.

Das Verfahren zur Gewinnung von Schöffen ist im Gerichtsverfassungsgesetz (§ 31-38) geregelt und wird in Heilbronn wie folgt umgesetzt:

Die Wahl der Schöffen verläuft in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst ist eine Vorschlagsliste aufzustellen, die mindestens doppelt so viele Personen enthält, wie Schöffen zu wählen sind, und die vom Gemeinderat zu beschließen ist. Im Anschluss werden die Vorschlagslisten aller Gemeinden des Gerichtsbezirks vom Amtsgericht zu einer einheitlichen Liste zusammenfasst. Im Spätsommer 2023 wählt dann ein Schöffenwahlausschuss aus der Vorschlagsliste die erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen sowohl für das Amts- wie das Landgericht.

Derzeit [ist] noch nicht bekannt, wie viele Personen in die aktuelle Heilbronner Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen. Die Zahl wird vom Präsident des Landgerichts bestimmt und in einem gesetzlich festgelegten Zeitrahmen mitgeteilt. Bei der letzten Schöffenwahl waren mindestens 101 Personen vorzuschlagen. Entsprechend der bisher ausgeübten Praxis soll die Hälfte durch die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppierungen benannt werden. Der jeweilige Anteil wird aus der aktuellen Sitzverteilung im Gemeinderat nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers berechnet. Für die Benennung der zweiten Hälfte ergehen entsprechende Aufforderungen an folgende Institutionen: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Deutscher Gewerkschaftsbund, Evangelische und Katholische Kirche sowie an die Gesamtheit der sachkundigen Einwohner des Beirats für Partizipation und Integration.

Sollten zu wenig Vorschläge aus dem Gemeinderat und von den Institutionen [bis zum 27. Februar 2023] eingereicht werden, wird im März ein öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen aus der Bürgerschaft erfolgen.

Stadt Heilbronn, 16. Januar 2023

Die Freien Wähler haben inzwischen ihre Vorschlagsliste erstellt. Wir holen jetzt noch die notwendigen Unterschriften ein und teilen dann der Stadtverwaltung unsere Vorschläge mit.


Das Amt des Schöffen

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