Beitragsfoto: Blitz | © Bild von PIRO auf Pixabay
Obwohl unsere Justiz immer wieder darauf hinweist, dass sie mit ihrer Arbeit völlig überfordert sei, lassen sich es unsere Juristen nicht nehmen, um selbst über Dinge zu entscheiden, die, wenn überhaupt, dann vielleicht ein allmächtiger Gott regeln könnte.
Und so konnte ich heute darüber staunen (Heilbronner Stimme, 7.9.2023: 23), dass die deutsche Justiz bereits darüber entscheidet, wann ein Gockel zu krähen hat oder nicht. Bisher dachte ich, das sei alleine eine Fragestellung für den Gockel selbst oder der Biologie dieser Tierart geschuldet — vielleicht noch eine Laune der Natur.
Aber nein, gemäß unserer Justiz darf ein Gockel erst ab 6.00 Uhr morgens krähen, keine Minute früher. Wahrscheinlich muss er auch die Mittagsruhe einhalten und hat ab spätestens 22.00 Uhr sein Tierdasein schlafend im Stall zu verbringen.
Jetzt bin ich einmal gespannt darauf, wann unsere Justiz den Sonnenauf- und -untergang gesetzlich regelt und wie sie der Sonne diese Entscheidung dann übermitteln will?