Mädchen

Rückführung 5 (1)

Beitragsfoto: Mädchen | © Foto von Andrea Piacquadio auf Pexels

Auch das Thema Rückführung wird immer sehr gerne genommen, um möglichst populistisch Klientelpolitik betreiben zu können. Und wer glaubt, dass dies nur Parteien an den beiden extremen Ränder unseres Parteienspektrums machen, der irrt sich ganz gewaltig. Gerade unsere sogenannten Volksparteien sorgen mit diesem Thema für Begeisterungsstürme bei ihren jeweiligen Parteivölkern. Und gerade deswegen wird es auch nie zu einer für alle tragbaren Lösung kommen.

Bei der Rückführung, die gerne auch als Abschiebung oder Rückschiebung bezeichnet wird, handelt es sich um eine Ausweisung von illegalen Einwanderern oder abgelehnten Asylbewerbern.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben unterschiedliche Rückführungsabkommen zu Drittländern. Deutschland hat z. B. Rückführungsabkommen mit Marokko und Algerien oder einigen Balkanländern und erstaunlicherweise auch mit Spanien und Griechenland. Von einem dahinter stehenden Konzept kann man dabei allerdings nicht sprechen, hier werden Abkommen nach Lust und Laune von zufällig gerade einmal verantwortlichen Politikern abgeschlossen, wobei die kurzfristigen Stimmungsschwankungen der eigenen Klientel die Hauptursache sein dürften.

Einige bilaterale Rückführungsabkommen innerhalb der EU fielen durch das Schengener Abkommen und die Regelungen nach der Dublin-Verordnung weg, was vermutlich wiederum zu den Abkommen Deutschlands mit Spanien und Griechenland führte — das ist richtig spannend, denn damit bedient der dafür verantwortliche Politiker gleich beide Flügel seiner Partei, jene, die Schengen und Dublin begrüßen und jene, die dann die Abkommen mit den Mittelmeeranrainern feiern. Berufspolitik von seiner besten Seite: ein Schritt nach links, ein Schritt nach rechts und sich dann die kommenden Jahre für den dabei erzielen Fortschritt feiern lassen!

Und auch die EU hat Rückführungsabkommen, die dort aber Rückübernahmeabkommen heißen, dies klingt einfach viel besser. Diese wurden u. a. mit der Russischen Föderation und der Türkei abgeschlossen und wir alle können uns sehr leicht vorstellen, was diese Abkommen tatsächlich wert sind.

Und damit komme ich auf den eigentlichen Punkt, denn es sind zum aller größten Teil nicht fehlende Gesetze, Abkommen oder Abmachungen, die uns allen die Probleme bereiten, sondern es sind immer die Menschen, die diese Abkommen mit Leben füllen oder gar umsetzen müssen. Ich spreche dabei nicht von der jahrzehntelangen Unfähigkeit unserer Politik, ein tragfähiges Gesamtkonzept zu entwickeln oder gar die Ursachen für diese Problematik in Angriff zu nehmen, sondern von der mehr als dilettantischen Umsetzung der bereits und teilweise seit Jahrzehnten bestehenden Abkommen.

Und dies hat bei uns System!

Als Soldat musste ich in den 1990er-Jahren die Abschiebepraktiken, vor allem die der bayerischen Landesregierung auf dem Balkan miterleben. Dort wurden gerade jene abgeschoben, denen man am leichtesten habhaft werden konnte und die sich nicht wehren konnten oder wollten. Ich musste u. a. miterleben, wie dabei ganze Familienexistenzen zerstört wurden — einfach nur für den schnellen Ruhm einzelner Politiker oder wegen faschistoider Gewaltvorstellungen doch so einiger Staatsdiener.

Und auch heute führt die Frage, wer denn eigentlich bei uns abgeschoben wird, immer wieder zu Empörung und Kopfschütteln in der gesamten Bürgerschaft. Auch ich bin der festen Überzeugung, dass Kriminelle, die kein staatsbürgerliches Anrecht auf Verbleib bei uns haben, besser gestern als heute in ihre Ursprungsländer oder gerne auch in Transitländer abgeschoben werden müssen.

Für alle jene, die sich bei uns produktiv zum Wohle der Gesamtgesellschaft einbringen wollen und können, sehe ich das anders, hier sollte man wirklich alles unternehmen, dass diese Menschen sich so schnell wie möglich bei uns integrieren können. Leider aber schieben unsere „Staatsdiener“ Arbeits- und Leistungswillige einfacher und viel bequemer ab als Kriminelle; die dahinter stehenden Schicksale sind diesen Mitbürgern völlig egal.

Zudem und das muss man wohl so sehen, gibt es auch hier bereits einen eigenen Wirtschaftszweig, der sich gerade um den möglichst langen Verbleib von Menschen, die hier überhaupt nichts zu suchen haben, kümmern und damit die Grundsätze unseres Rechtssystems mit Füßen treten — einzig und alleine wegen des eigenen Vorteils.

Und so werden wir auch zukünftig miterleben, wie nette und produktive Menschen abgeschoben werden und dafür kriminelle Wiederholungstäter so lange bei uns bleiben dürfen, bis sie aufgrund ihres hohen Alters automatisch Bleiberecht erhalten.

Aber so können wir uns auch immer wieder an der einen oder anderen Geschichte erfreuen, die wohl jedem von uns so zu Ohren kommen. Gerade vor Kurzem hat mir ein guter Bekannter von einem Mitarbeiter berichtet, der sehr fleißig und ordentlich bei ihm als Hilfsarbeiter tätig war. Und so war mein guter Bekannter nicht sehr erfreut, als dieser Mitarbeiter sich bei ihm abmeldete, weil er mit einer für ihn lukrativen Rückkehrhilfe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgestattet, in seine Heimat zurückkehrte.

Hocherfreut war mein guter Bekannter, als nach all den Feiertagen der besagte Mitarbeiter wieder bei ihm auf dem Hof stand — gerade zur rechten Zeit, da die Geschäfte gerade gut laufen — und um Einstellung bat. Eine Nachfrage ergab, dass er jetzt nur anders heißt. Unmöglich? Ich glaube kaum, denn auch bei uns sind Namensänderungen inzwischen ohne Weiteres möglich.

Ich habe diese nette Geschichte nicht überprüft, möchte diese aber zum Anlass nehmen und fragen, wer bei dieser Sache etwas falsch gemacht hat; dies ist selbstverständlich nur eine rhetorische Frage, die ich sehr gerne selber beantworte.

Als erstes unsere Politik, die kaum noch in der Lage und willens ist, verständliche, tragbare und vor allem auch wirksame Gesetze zu erlassen und als zweites ein Verwaltungsapparat, dem immer öfters die fachliche und soziale Kompetenz fehlt, um Gesetze, Abmachungen, Regeln oder Vorschriften um- und durchzusetzen.

„Sollte ich den Moment meines Todes bewusst miterleben, werde ich an die Deportation denken. Sie hat mein Leben bestimmt.“

Simone Weil, Interview im Tagesspiegel (22. März 2009) 

Trümmer

Zwei Kampftage 5 (1)

Beitragsfoto: Trümmer | © Michael Gaida auf Pixabay 

Inzwischen ist es kein Staatsgeheimnis mehr und selbst dem ignorantesten Bundesbürger bekannt, nämlich dass die Bundeswehr zwar über den teuersten Schrott der Welt verfügt, aber selbst dafür keine zwei Tage (!) Munition zur Verfügung hat. Was dann aber auch nichts mehr ausmacht, wenn die Soldaten seit Jahrzehnten zum allergrößten Teil voll und ganz mit dem Bespaßen von Politikern, dem Briefen von Hausfrauenverbänden oder mit niederen bis völlig überflüssigen Arbeiten in deutschen Verwaltungen beschäftigt sind.

Um es nochmals ganz klar und deutlich auszudrücken, selbst wenn die deutschen Waffen und das Kriegsgerät halbwegs funktionieren würden und sämtliche Soldaten, ob ausgebildet und trainiert oder auch nicht sich dem angreifenden Gegner entgegenwerfen würden, wäre spätestens am dritten Morgen Schluss mit lustig! Deutschland — wir alle müssten kapitulieren!

Und dabei spielt es überhaupt keine Rolle, wer Deutschland angreift und mit was? Solange diese angreifenden Soldaten über Waffen mit Munition verfügen, sind diese der gesamten Bundeswehr ohne Munition haushoch überlegen. Und diese Tatsache müsste selbst dem dümmsten und korruptesten Politiker einleuchten!

Wie wir es aber am 25. November 2022 im Deutschen Bundestag erleben mussten, sind unsere Politiker mehrheitlich und fraktionsübergreifend zu solcher Erkenntnis nicht in der Lage, denn der Bundestag hat an diesem Tag den Bundeshaushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Unter Einhaltung der Schuldenbremse sind weitere neue Kredite in Höhe von 45,6 Milliarden Euro vorgesehen, aber für die Bundeswehr stehen trotz eines angeblichen zusätzlichen 100 Milliarden Euro Paketes 2023 noch weniger Geld als bereits 2022 oder die weiteren Jahre davor zur Verfügung — der Verteidigungsetat wurde am Schwarzen Freitag gesenkt!

Schon alleine damit werden aus den zwei Kampftagen in Kürze weniger als ein Kampftag. Und um das Ganze noch zu beschleunigen, muss die Bundeswehr aus ihren Beständen die noch funktionsfähigen Waffen und Munition an andere Streitkräfte abgeben — über eine eventuelle Ersatzbeschaffung wird in den kommenden Jahrzehnten verhandelt werden.

Ich weiß nun wirklich nicht mehr, wie man diesen Sachverhalt bewerten soll? Nur als dumm, als zutiefst korrupt oder gar als absolut kriminell? Für ein solches Verhalten gab es früher einmal Begriffe wie Landesverrat oder noch schlimmeres.

Und so bleibt uns nur zu hoffen, dass die US-Amerikaner uns weiterhin wie jetzt auch die Ukrainer mit US-Steuergeldern und US-Soldaten schützen werden.

Was aber kaum einen Bundesbürger weiter interessiert, denn es geht um viel Wichtigeres, wie z. B. den nächsten Kneipenbesuch, den kommenden Urlaub und darum, wann wir wieder einmal Weltmeister sind, egal in was!

Fediverse Reactions

Sprecher

Gemeinderäte 5 (2)

Beitragsfoto: Sprecher in einem Gremium | © Shutterstock

Die Gemeinderäte, die übrigens aus den Stadträten des Mittelalters hervorgegangen sind, können als die untersten politischen Gremien, weil auf kommunaler Ebene angesiedelt, betrachtet werden. Die heutigen Gemeinderäte werden im Gegensatz zu den ehemaligen Stadträten von der Gesamtbevölkerung und nicht nur von den städtischen Eliten gewählt und können damit auch als die Volksvertreter direkt vor Ort betrachtet werden. Eine zeitgemäßere, weil für den Großteil der Bevölkerung verständlichere Bezeichnung wäre Orts- bzw. Stadtparlament.

Wie in allen anderen Parlamenten auch, gibt es nur wenige Voraussetzungen, um für das Amt eines Gemeinderats zu kandidieren. Man muss das Mindestalter dafür erreicht haben und man muss bereits für eine bestimmte Zeit seinen Hauptwohnsitz und Lebensschwerpunkt in der Gemeinde haben; in Deutschland sind dies drei Monate. Wenn man jetzt noch bei einer Partei oder Wählergruppe einen Listenplatz ergattert, dann entscheidet nur noch der Wähler über den Einzug in den Gemeinderat — selbstverständlich hat dabei auch noch das bei den Wahlen angewandte Auszählsystem einen nicht unwesentlichen Einfluss; diesbezüglich wurde in Baden-Württemberg das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in kommunalen Gremien von d’Hondt auf das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers umgestellt. 

Wenn man dann aber einmal Gemeinderat ist, kann man tun und lassen, was man möchte. Möchte man aber seinen Listenplatz auch für die kommende Wahl behalten, dann unterliegt man dem Fraktionszwang und muss so abstimmen, wie es die eigene Partei gerne hätte. Die Ausnahme sind hierbei die Freien Wähler, die gerade hier den Unterschied machen.

Eines aber sollte man auf jeden Fall nicht machen, nämlich seinen Wohnsitz und Lebensschwerpunkt während der eigenen Amtszeit zu verlegen, denn damit entfällt auch die tatsächlich einzige Voraussetzung für das Amt eines Gemeinderats. Und so ist es eigentlich üblich, dass man die Wahlperiode, für die man gewählt wurde auch beendet. Manchmal kommt es vor, dass sich einige Gemeinderäte trotz ihres bereits sehr hohen Alters noch einmal wählen lassen, nur um dann feststellen zu müssen, dass sie ihr Versprechen gegenüber dem Wähler nicht halten können. Dann übernimmt ein Nachrücker dieses Mandat.

In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Gemeinderat durch Tod, schwere Krankheit oder eine berufliche bzw. familiäre Veränderung auf sein Mandat verzichten muss.

Und so muss der Bürger mit dem leben, was er auch gewählt hat. Und meist ist es so, dass er immer wieder dieselben Gemeinderäte wählt — egal, was diese auch machen oder nicht machen — solange diese nur von den Parteien einen Listenplatz erhalten.

Und so hat es sich eingebürgert, dass unsere Gemeinderäte machen können, was sie wollen. Und da es keine qualitativen Voraussetzungen — außer gewählt zu werden — für dieses Amt gibt, passiert auch meist nicht mehr sehr viel Produktives, was durchaus das jahrzehntelange Warten auf bestimmte Vorhaben, wie z. B. die Saarlandstraße oder Sauberkeit, Ruhe und Ordnung in der Stadt erklären kann.

Allerdings kann es auch immer noch sehr viel schlimmer kommen, wie wir es gerade am Beispiel einer Stadt in unserer Nachbarschaft miterleben können. Die dortigen Gemeinderäte werfen die Steuergelder nicht nur mit vollen Händen, sondern bereits mit Wäschekübeln zum Fenster hinaus und erdreisten es sich dabei sogar, vom Land weitere zusätzliche Mittel zu fordern. In dieser Zwergstadt hat das demokratische Korrektiv des Wählers schon längst versagt, und so bleibt zu hoffen, dass unser Land, denn das Korrektiv des Landkreises hat offensichtlich ebenfalls nicht funktioniert, demnächst die Notbremse zieht.

So müssten wir Wähler eigentlich erkennen, dass es in erster Linie auf uns selber ankommt, nämlich indem wir ganz genau hinschauen, wen wir wählen. Einfach nur städtische „Berühmtheiten“ zu wählen, ohne darauf zu achten, ob diese wenigstens lesen und schreiben können sowie die Grundrechenarten beherrschen, hat zur Folge, dass unsere Gemeinden in sehr schwierige Fahrwasser geraten. Und wenn dann die Parteien sich noch auf Bürgermeister einigen, die außer einem Parteibuch nichts vorzuweisen haben, dann wird es insgesamt für die Gemeinden mehr als lebensbedrohlich. Denn der „professionelle“ Bürgermeister führt nicht nur den „ehrenamtlichen“ Gemeinderat, sondern auch noch die Gemeindeverwaltung — bei uns in Heilbronn immerhin weit über 3 000 Mitarbeiter.

Aber dies können wir alles wieder regeln, nämlich dadurch, indem wir entsprechend wählen gehen und bei der kommenden Wahl darauf achten, mit welchen Kandidaten die Parteien und Wählergruppen ins Rennen gehen. Erlauben Sie mir einen Hinweis: Sie suchen sich ihren Arzt auch nicht nach der Haarfarbe oder danach aus, wie oft sie ihn in ihrem Lieblingsbesen sehen. Und schon gar nicht, weil dieser auf einer von Parteien erstellten Liste ganz oben steht.

Was wir Bürger allerdings sehr schwer ändern können, das ist ein Systemversagen, und hier muss ich als Heilbronner dann doch mehr als staunen!

Als Berufsoffizier konnte ich kaum bis gar nicht mein passives Wahlrecht wahrnehmen, da unsere entsprechenden Gesetze und Regelungen (z. B. mindestens drei Monate Hauptwohnsitz) für die Lebenssituationen von immer mehr Menschen nicht mehr geeignet sind. Und so war es mir auch nicht möglich, bereits 2014 für den Gemeinderat zu kandidieren, da ich erst wieder Ende 2014 meinen Hauptwohnsitz nach Heilbronn zurückverlegen konnte.

Und so war ich dann 2019 mehr als erstaunt, als mindestens eine Heilbronner Partei mindestens eine Kandidatin aufstellte, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt schon vor längerem in eine andere Stadt verlegt hatte — zumindest hatte diese mir dies bei ihrem Vereinsaustritt so schriftlich mitgeteilt. Das Rational der Partei dahinter ist mir schon verständlich, man möchte dieser Kandidatin den Listenplatz geben, damit sie bei späteren Wahlen bereits bekannt ist, wenn sie dann wieder in Heilbronn leben wird — falls sie dann wieder in Heilbronn leben wird! Das Ganze ist aber illegal und illegitim! Hinzu kommt, dass man dann allen Heilbronnern — auch mir in den vergangen Jahrzehnten diese Möglichkeit hätte einräumen müssen. So werfe ich zumindest dieser Partei vor, dass diese ein komisches Demokratieverständnis hat.

Sie können sich vorstellen, dass ich dann doch etwas schockiert war, als die Wahlkommission sämtliche Parteilisten als völlig in Ordnung absegnete — denn diese gleicht die Kandidaten und deren Wohnsitze ab, zumindest wäre das ihre Aufgabe. Und da half es mir auch nicht, dass mir altergraute Wahlkämpfer mitteilten, dass man das in Heilbronn schon immer so mache. Aus eigener Erfahrung darf ich nun hinzufügen, auch nur für die „besseren“ Heilbronner — und dazu gehöre ich offensichtlich nicht.

Nach der Wahl 2019 hat man mir dann sehr schnell mitgeteilt, dass diese bestimmte Kandidatin nicht gewählt wurde und damit doch alles wieder in Ordnung sei.

Was dann aber doch nicht in Ordnung sein kann ist, wenn nun 2019 gewählte Gemeinderäte ihren Lebensschwerpunkt eindeutig außerhalb von Heilbronn ansiedeln. Ich persönlich fand es schon etwas grenzwertig, wenn Abgeordnete, die über Jahre hinweg in Berlin leben, weiterhin ihr Gemeinderatsmandat beibehalten — was übrigens deren Entscheidungen in Berlin gegen Heilbronner Interessen, wie eine funktionierende Frankenbahn und ein Schleusenausbau, erklärt.

Diese Grenze dürfte aber eindeutig dann überschritten sein, wenn ein Heilbronner Gemeinderat gut ein Jahr lang in Südamerika studiert oder in den USA eine Firma betreut, wobei noch die eigene Familie dort vor Ort lebt! Und dies sind nur die wenigen Fälle, die mir als Heilbronner Bürger so zu Ohren kommen. Sehr interessant wäre es, wenn man die verantwortlichen Parteien oder Wählergruppen ganz offiziell dazu befragt, ob deren Gemeinderäte überhaupt die Möglichkeit haben, um sich um unsere Heilbronner Interessen kümmern zu können!

Und so ist es von mir vielleicht sogar falsch gewesen, wenn ich einzelnen Gemeinderäten persönliches Versagen vorwarf, denn wenn diese überhaupt nicht wissen, was in Heilbronn so vor sich geht, dann können diese wohl kaum für unsere Interessen eintreten. Aber dann muss man den dafür verantwortlichen Parteien und Wählergruppen den Vorwurf machen! Und wir müssen uns alle fragen, was für ein Demokratieverständnis bei diesen Parteien vorliegt — nur für Parteimitglieder zu sorgen, damit diese ein möglichst bequemes Leben haben, ist etwas zu wenig.

„What is it we all seek for in an election? To answer its real purposes, you must first possess the means of knowing the fitness of your man; and then you must retain some hold upon him by personal obligation or dependence.“

Edmund Burke, Reflections on the Revolution in France (2017[1790])