Verein & Mitglied

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Beitragsfoto: Feiernde Menschen | © Shutterstock

Ein Verein ohne Mitglieder geht nicht, zumindest kenne ich keinen solchen. Irgendwann glaube ich einmal gehört, vielleicht auch gelesen zu haben, dass es bei uns mindestens sieben Menschen, ob natürliche oder juristische scheint dabei egal zu sein, bedarf, um einen Verein zu gründen.

Ein Verein gibt sich dann eine Satzung, in der das Vereinsleben grundsätzlich geregelt wird. Diese Satzung ist dabei nicht in Stein gemeißelt und kann unter bestimmten vorab festgelegten Kriterien geändert werden. Bei uns in Deutschland gibt es dann noch den Fall, dass das Gesetz Satzungsänderungen zwingend macht.

Vereine dürften wie Afrika sein, man liebt sie oder man hasst sie. Ein dazwischen gibt es, wenn man zu sich selbst ehrlich ist, nicht. Bei uns dürften die Menschen Vereine lieben, denn es gibt weiterhin sehr viele davon.

Manche Menschen, so wie ich auch, glauben daran, dass zumindest bei uns Vereine nicht die Familien die Basis der Demokratie sind. Wo sonst sollen Menschen Demokratie lernen? In unseren Familien bestimmt nicht.

Wie gesagt, jeder Verein hat Mitglieder und die meisten Vereine definieren sich dabei selbst über deren Anzahl. Auch ich unterliege noch heute diesem Phänomen, obwohl ich es inzwischen längst besser wissen müsste.

In jedem Verein dürfte es drei Arten von Mitgliedern geben. Die passiven Mitglieder, die den Verein aus Gründen auch immer unterstützen möchten und zumindest jährlich ihren Mitgliedsbeitrag entrichten. Ich behaupte dabei, dass ein Verein, der von seinen Mitgliedern keinen Beitrag einzieht, auch kein Verein ist — dies ist schon alleine unserem Gesellschaftssystem geschuldet.

Die zweite Mitgliedsart dürften jene Mitglieder sein, die aus ihrer Mitgliedschaft im Verein einen persönlichen Vorteil ziehen und sich ansonsten nicht in Vereinsangelegenheiten einbinden wollen und schon gar nicht lassen. Hierzu zähle ich auch jene Vorstandsmitglieder, darunter selbst Vorsitzende, die außer ein Pöstchen zu besetzen, nicht weiteres beitragen — diese Art der Mitgliedschaft findet man viel zu oft gerade bei unseren Berufspolitikern.

Die dritte Art der Mitgliedschaft sind die aktiven Mitglieder und darüber dürfte ich hier im Blog bereits doch so einiges geschrieben haben. Wobei ich unter aktiven Mitgliedern jene verstehe, die sich aktiv für den Verein und nicht für sich selbst einbringen.

Am besten ist es meines Erachtens, wenn man sich anfangs für die Idee, welche hinter dem Verein steht, begeistert und diese dann auch durch eine Vereinsmitgliedschaft unterstützt. Schon alleine damit leistet man sehr viel für den Verein.

Manche interessieren sich schon ein wenig mehr, gerade bei Sport- und Musikvereinen dürfte dies der Fall sein, und schauen und dies ganz folgerichtig danach, wie sie aus ihrer Vereinsmitgliedschaft einen Mehrwert für sich selbst schaffen können.

Sie beginnen sich selbst zu engagieren und ins Vereinsleben zu integrieren. Daraus entwickelt sich langsam aber sicher eine aktive Mitgliedschaft im Verein und über kurz oder lang wird man vom Vorstand immer öfters eingebunden.

Für viele aktive Vereinsmitglieder ist dann die Wahl in den jeweiligen Vorstand eine folgerichtige Entwicklung, wobei ich auch doch so einige aktive Mitglieder kenne und in manchen Vereinen auch selber bin, die diesen Entwicklungsschritt dann doch nicht gehen möchten, aus den unterschiedlichsten Gründen heraus.

Jene Mitglieder, die letztendlich in den Vorstand gewählt werden, waren damit idealer Weise bereits vorab aktiv und sollten dies auch weiterhin bleiben. Wobei es mir bewusst ist, dass es immer eine Ausnahme gibt, nämlich die Nur-so-da-Vorstandsmitglieder, und dies aus ganz unterschiedlichen Vereinsinteressen heraus begründet.

Die Gefahr dabei ist, dass es immer mehr Nur-so-da-Vorstandsmitglieder gibt, was letztendlich keinem Verein guttut. In manchen Vereinen dürfte der gesamte Vorstand aus solchen Mitgliedern bestehen, wobei diese sich dann gerne darüber wundern, dass es insgesamt immer weniger Vereinsmitglieder gibt.

Ironischer Weise versuchen gerade diese Vorstände das Problem dadurch zu beheben, dass sie immer mehr Nur-so-da-Vorstandsmitglieder in den Vorstand berufen oder gar wählen lassen, was dazu führt, dass damit nur noch die Anzahl der Vorstandsmitglieder zunimmt.

Spannender Weise ist dies heutzutage kein ausschließliches Vereinsphänomen mehr, was vielleicht die eine oder andere gesellschaftliche Entwicklung erklären könnte.

„Mitgliedschaft in einem Verein

Wer in einen Verein eintritt, schließt als Mitglied mit dem Verein einen Vertrag. Minderjährige unter 18 Jahren, die in einen Verein eintreten wollen, müssen – von Ausnahmefällen abgesehen – von ihren Erziehungsberechtigten vertreten werden.

Die Satzung des eingetragenen Vereins muss Bestimmungen über den Ein- und Austritt der Vereinsmitglieder treffen. Mitglied des Vereins ist, wer den Verein mitgründet oder später in den Verein eintritt. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.

Durch den Eintritt in den Verein wird das neue Mitglied Träger von Rechten und Pflichten. Diese ergeben sich entweder aus der Satzung oder beispielsweise aus Benutzungsordnungen, die häufig von Sportvereinen erlassen werden. Zudem verpflichtet sich das neue Vereinsmitglied, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Beitragspflichten zu erfüllen.

Der Verein ist in der Regel frei in seiner Entscheidung, ob und wen er als neues Mitglied aufnehmen will. In der Vereinssatzung können bestimmte Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft festgelegt werden (zum Beispiel ein Mindestalter oder ein bestimmter Beruf). Ausnahmen bestehen etwa bei Vereinen, die für die berufliche oder wirtschaftliche Existenz eines Einzelnen von besonderer Bedeutung sind. Für solche Vereine kann ein Aufnahmezwang bestehen.“

Serviceportal BAden-Württemberg (25.1.2026)

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