Wort-Recht

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Beitragsfoto: Scrabbel Steine |  © Alexas Fotos auf Pixabay

Aus gegebenem Anlass schreibe ich hier einmal etwas über das Recht des Wortes und dabei ganz besonders über das des geschriebenen. Und schon jetzt bin ich sehr gespannt darauf, wie Volljuristen meine Gedankengänge berichtigen werden. Wobei ich über die Jahrzehnte hinweg nicht nur zu der Überzeugung gelangt bin, dass jedes Recht in erster Linie eine Auslegungssache ist, sondern auch gute Beweise vorlegen kann, dass bei uns die jeweilige Auslegung von Recht bereits eine politische und keine rein juristische Angelegenheit mehr ist.

Ich beginne mit einem Beispiel aus einem anderen Umfeld. Wenn eine Person A mit einer Waffe auf eine Person schießt und diese trifft, dann geht damit auch der Besitz der Kugel aus dieser Waffe von Person A auf die Person B über. Das bedeutet die Kugel im Körper von Person B gehört jetzt der Person B und nicht mehr der Person A.

Und sobald sich Person A dieser Kugel aus dem Körper der Person B bemächtigt, ist dies Diebstahl und, wenn ich mich an meine Studienzeit noch halbwegs richtig erinnere, sogar bewaffneter Raub, im Falle dass Person A nicht vorab ihre Waffe abgelegt hat.

Jetzt aber wieder zurück in die Welt der geschriebenen Worte. Ganz analog zu meinem obigen Beispiel ist es auch mit den Worten, sobald eine Person A Worte an eine Person B adressiert, gehen diese Worte nach Empfang durch Person B in deren Besitz über. Damit ist Person B Besitzer dieser Worte und kann ohne Wenn und Aber damit machen, was sie möchte, auch darauf hinweisen, von wem diese Worte ursprünglich stammen, denn das fällt wohl unter den Aspekt des Urheberrechts.

Dieser Sachverhalt betrifft selbstverständlich auch das Briefgeheimnis, wobei zu beachten gilt, dass Person A Besitzer des Briefes mit seinem Inhalt ist, und dies so lange bis Person B diesen Brief empfangen hat. Damit geht der Brief mit seinem gesamten Inhalt in den Besitz der Person B über — auf gut deutsch, diese Person kann damit nun machen, was sie möchte. Übrigens, dies gilt ganz analog auch für E-Mail und Posts.

Das Briefgeheimnis soll dabei nur sicherstellen, dass keine Person C sich des Briefes und des Inhaltes bemächtigt. Mehr ist es nicht.

Für den Fall, dass Person A Worte an Person B richten möchte, die nur Person A und B bekannt bleiben sollen, kann vorab eine entsprechende Abmachung getroffen werden. Hierbei verpflichten sich Person A und Person B gegenseitig, dass unabhängig vom Besitz der Worte, diese nicht an eine Person C weitergegeben werden. Dies ist den meisten wohl unter den Begriffen „Dienstgeheimnis“ oder „Verschlusssache“ bekannt.

Und gerade bei Dienstgeheimnissen und Verschlusssachen muss — schon alleine der Transparenz wegen — sehr restriktiv vorgegangen werden, wobei auch eine tatsächliche Notwendigkeit der „Verdunkelung“ vorliegen muss. Denn Kommunikation ist das Elixier jeden Lebens, und deshalb ist es geradezu lebensnotwendig, dass Informationen möglichst frei fließen.

Zur Beruhigung sämtlicher Gemüter möchte ich darauf hinweisen, dass auch dies nur meine ganz persönliche Meinung ist und selbstverständlich alle anderen einer ganz anderen Meinung sein können.

Ob ich mit meiner Meinung auch Recht habe, das müssen Juristen entscheiden, leider aber entscheiden diese meist nach jeweiliger politischer Wetterlage.


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