Einwanderungsgesetz

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Beitragsfoto: Einwanderer | © Ajdin Kamber, Shutterstock

Jean-Jacques Rousseau hat 1762 ein heute noch lesenswertes Buch über Erziehung geschrieben hat, nämlich „Émile ou de l’éducation“. Dabei soll der zukünftige Bürger eines Landes bereits in seiner Jugend verschiedene Gesellschaften kennenlernen, um letztendlich selbst zu entscheiden, mit welcher Gesellschaft er seinen Vertrag abschließt, um dann als Bürger dieser Landes auch dessen Pflichten zu erfüllen.

Damit ist es von Anfang an selbstverständlich, dass zwischen dem jeweiligen Staat und jedem Bürger über einem bloßen Staatsbürgerschaftsverhältnis hinaus auch ein natürliches Vertragsverhältnis besteht, welches von beiden Seiten zwingend einzuhalten ist, um letztendlich diese, für beide Seiten fruchtbare, Verbindung am Leben erhalten zu können.

Die Geschichte hat gezeigt, dass es aber immer wieder Gesellschaften gibt, welche von sich aus das Vertragsverhältnis zwischen Staat und Bürger aufkündigen; totalitäre Regime, darunter auch die des realen Sozialismus können hier als gute Beispiele dienen.

Aber auch seitens der Bürger gibt es die Vertragsaufkündigung, welche im günstigen Falle zu einer Auswanderung der betreffenden Bürger führt — heutzutage meist aus Diktaturen oder islamisch geprägten Ländern. Negativ betrachtet, gehen sie in eine Art von „innerer Migration“ und bilden dabei oftmals eine, heute als Parallelgesellschaft bezeichnete, Schicht der sozial Verachteten.

So werden auch weiterhin immer wieder Menschen, welche in ihren Ursprungsländern nicht glücklich sein können oder dort keine Existenzgrundlage haben, versuchen, sich in anderen Gesellschaften zu etablieren.

Die Grundvorraussetzung sollte dabei sein, dass der potentielle Neubürger auch bereit ist, den Gesellschaftsvertrag seiner neuen Heimat nicht nur „zu unterschreiben“, sondern auch zu erfüllen.

Beachtenswert ist dabei auch, dass unsere derzeitige Gesellschaft, welche sich selbst schon lange nicht mehr eigenständig reproduzieren kann, auf Neubürger zwingend angewiesen ist.

Wir behaupten von uns gerne, nicht nur das „Land der Dichter und Denker“, sondern darüber hinaus auch eine offene sowie eine Hochtechnologiegesellschaft zu sein.

Dieses Selbstbild, welches offensichtlich von Außenstehenden nicht so ganz geteilt wird, müssten wir in einem entsprechenden und auch längst überfälligen Einwanderungsgesetz manifestieren, quasi diesem in einer Präambel vorweg stellen, damit potentielle Einwanderer vorab wissen, in welche Gesellschaft sie kommen und welchen Vertrag sie mit den anderen Bevölkerungsteilen abschließen.

Darüber hinaus gilt es, auch Mindestvoraussetzungen zu formulieren, die ein Neubürger zu erbringen hat, bevor er überhaupt in unsere Union bzw. in unser Land einwandern kann. Neben diesen Mindestvoraussetzungen müssen weitere Ziele definiert werden, die ein Neubürger über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu erreichen hat. Hierbei bietet es sich an, diese Ziele ausdrücklich auch für alle anderen, in unserem Land lebenden, Personen festzulegen und durch staatlich initiierte Maßnahmen durchzusetzen; das lebenslange Lernen könnte eines dieser Ziele sein.

Kurz und knapp, wir benötigen eine Corporate Identity – ein Leitbild, an dem sich alle ausrichten und auch selbst wiederfinden können.

Sollten wir dieses gemeinsame Leitbild nicht bald herstellen, und uns zudem nicht einmal auf die Europäische Idee oder die der offenen Gesellschaft einigen können, werden sich bei uns weitere Parallelgesellschaften entwickeln, die nur eines eint, nämlich, dass sie alle am Tropf ein und desselben — längst überforderten — Staates hängen. Und das wird unausweichlich in einen Bürger- oder Kleinkrieg enden; aktuelle Beispiele gibt es dazu genug.

„Wir brauchen die, die uns nutzen und nicht die, die uns ausnutzen. Das sollte unser Programmsatz für die Zuwanderungspolitik sein.“

Hans-Peter Friedrich,  Leipziger Volkszeitung (15. Mai 2011)
[Was aber genau so für hier Geborene gilt!]

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