Grundgesetz

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Beitragsfoto: Feiernde Menschen | © Shutterstock

Am 23. Mai 2024 wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Inzwischen dürfte schon jeder seinen Senf dazu gegeben haben. Und so nutze ich den heutigen Tag, um ebenfalls ein paar Gedanken zu unserer Verfassung zu formulieren. Leider trete ich damit auch schon wieder dem einen oder anderen auf die Füße, nicht, weil ich dazu etwas schreibe, sondern weil ich gleich zu Anfang unser Grundgesetz als Verfassung bezeichne. Und ja, um dem einen oder anderen Kritiker zuvorzukommen, es gibt bei uns in Deutschland auch Juristen, die seitenlang erklären, warum das Grundgesetz eigentlich keine Verfassung sei. Diesen kann ich nur erwidern, dass es auch unter den Juristen Deppen gibt, ganz besonders bei uns in Deutschland. Schlimmer ist nur noch die eine oder andere Presseerklärung zum Grundgesetz, die ich in den letzten Tagen erhalten habe, die das Wort Verfassung in ihrer „Lobhudelei“ gänzlich vermeidet. Zum einen ist dies dem Wahlkampf geschuldet, die eine oder andere Partei möchte es sich nämlich nicht mit dem eigenen rechten Rand versauen, diese Nichtwortwahl kommt aber bei doch so vielen Lobrednern sicherlich auch von ganzem Herzen, denn zwar ist es bei uns immer noch Staatsräson, das Grundgesetz hochzuhalten, aber man schleift es bereits wo man nur kann.

1949, nur vier Jahre nach Kriegsende und im Angesicht der Verbrechen des Nationalsozialismus gaben die Verfasser des Grundgesetzes der neuen Bundesrepublik eine höchst innovative Verfassung. Diese machte nicht nur den Föderalismus zur Grundlage unserer Gesellschaft, sondern verankerte darin bereits die europäische Einigung als Grundpfeiler jeglicher deutschen Politik — manche Bürger und auch Juristen erkennen darin bereits die Eigenverpflichtung zu einem europäischen Bundesstaat. Das Selbstverständnis Deutschlands „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ ist in der Präambel dem Text vorangestellt. — was immer mehr Deppen dahingehend auslegen, dass es damit nicht im Grundgesetz stünde und somit irrelevant sei.

Ohne Wenn und Aber ist unser Grundgesetz von den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit durchdrungen, wie es schon die Verbriefung der Menschenrechte in den ersten 20 Artikeln verdeutlicht. Bereits mit Artikel 1 ist die Ansage unmissverständlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ — eigentlich!

Aber unser Grundgesetz ist von Anfang an auch ein „Living Document“, und so habe ich es mir schon lange abgewöhnt, eine gedruckte Version davon aufzubewahren. Besser ist es, man kennt den Hyperlink zur Quelle und findet dort bei Bedarf dann immer die gerade aktuelle Version. Schon sehr früh hat man die Bundeswehr in die Verfassung geschrieben, sie aber auch dabei gleich wieder konterkariert — was man als Beweis dafür sehen kann, dass nicht nur die Bundeswehr sondern auch eine Verfassung dem Primat der Politik unterliegt. Später hat man mit dem Artikel 23 die gewünschte europäische Einigung noch einmal konkretisiert und die Mitwirkung des inzwischen vereinten Deutschlands in der Europäischen Union präzisiert.

Weitere Dinge fanden und finden immer wieder Einzug in unsere Verfassung und die Diskussionen darüber, was alles von unserem Grundgesetz schützenswert sei, sind inzwischen endlos. Teilweise nimmt das Ganze auch sehr bizarre Formen an. Was wiederum nur beweist, dass sich Menschen, ganze Gesellschaften und Demokratien beständig verändern.

Mit großer Sorge sehe ich aber, dass unsere gemeinsamen Werte der westlichen Welt, Europas und Deutschlands, die noch heute im Grundgesetz verankert sind, von extremen Parteien, populistischen Akteuren und inzwischen leider auch von den Mainstream-Parteien angegriffen werden. Noch greift man unser Grundgesetz nicht in Gänze oder gar direkt an, man leugnet lieber erst einmal, dass es sich dabei um eine echte Verfassung handelt. Bitte schauen Sie sich in den kommenden Tagen die entsprechenden Presseerklärungen unserer Parteien an und gucken einmal selbst, welche Parteien, Organisation und Verbände das Wort „Verfassung“ im Rahmen 75 Jahre deutsches Grundgesetz geflissentlich vermeiden!

Leider aber sind wir bereits einen ganzen Schritt weiter. Wir sprechen im Zuge des Grundgesetzes selbst immer weniger von Menschenrechten, sondern diskutieren bereits darüber, ob die „Grundrechte“ nur für Bundesbürger und die aktuell gemochten direkten Nachbarn gelten sollen oder nicht.

Ganz ohne Frage, wir Menschen und unsere Politiken verändern uns beständig — Leben ist einfach Veränderung!

Angesichts dieses fünfundsiebzigsten Jubiläums sollten wir uns aber dringend fragen, ob wir selbst heute noch den Ideen, Vorstellungen und Ansprüchen der Gründer unserer Verfassung und unserer Republik überhaupt noch genügen? Wir fragen uns aber lieber, welches gefühlte Geschlecht die Gründerväter und auch -mütter unserer Verfassung hatten!

Nur wenn wir uns Gewahr darüber werden, wo wir eigentlich herkommen, können wir uns halbwegs darauf einigen, wohin wir zukünftig gehen möchten.

Ich hoffe, dass Demokratie, Föderalismus und Europa dabei noch eine Rolle spielen werden!

„Das Gefühl von Selbstverantwortung als Triebfeder eigenständigen politischen Handelns könne erst dann entstehen, wenn man etwas zu verlieren habe.“

Walter Hallstein, Vortrag Germany and Western Civilisation, 1.3.1946 [zitiert in Walter HAllstein, 2018: 39]

[https://iiics.org/h/20240522054900]


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