Bürger & Pflicht

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Beitragsfoto: zwei Bierkrüge | © Pixabay

Nicht zum Ruhme der Menschheit, bildet sich seit Urzeiten der tatsächliche Wert von Gemeinschaften aus der Menge von Wehrfähigen, die diese zu generieren im Stande sind. Zumindest zu meinem Leidwesen wird sich daran auch in den kommenden Jahrhunderten wenig ändern — unsere „eine Welt“ bleibt weiterhin Utopie.

Die Wehrfähigkeit des Individuums setzt eine körperliche, geistige und charakterliche Eignung sowie die Bereitschaft voraus, für die Gemeinschaft zu töten als auch selber getötet zu werden. Die tatsächliche Kampfkraft einer Gemeinschaft ergibt sich aus der Einbindung der Wehrfähigen in die jeweilige Gemeinschaft und deren Unterstützung durch dieselbe.

Im Laufe der Jahrtausende haben sich weitere Gemeinschaftsdienste herausgebildet, nämlich der Dienst zum Erhalt von Ruhe und Ordnung, Rettungsdienste, sowie Heil-, Pflege- und Betreuungsdienste, welche meines Erachtens in ihrer alltäglichen Bedeutung für die Gemeinschaft mit dem Wehrdienst durchaus gleichzusetzen sind.

Jede Gemeinschaft muss für all diese Dienste ausreichend Mitglieder gewinnen, um idealtypisch eine Bestenauslese sicherstellen zu können, denn dies ist für ein funktionierendes Gemeinschaftleben wesentlich und im Falle einer kriegerischer Auseinandersetzung ausschlaggebend. 

Gemeinschaften können ihre jeweiligen Dienste durch einen Appell an ihre Mitglieder, diese freiwillig abzuleisten (z. B. Bundesfreiwilligendienst) sicherstellen. Im Falle, dass dies nicht ausreicht, einzelne bis alle Dienste professionalisieren (z. B. Polizei) oder aber auch ihre Mitglieder in die Dienstpflicht (z. B. Wehrpflicht) nehmen. 

Kennzeichnend für jede Gemeinschaft ist es, ob und wie sie ihre Gemeinschaftsdienste sicherstellen kann und vor allem auch, ob es ihr dabei gelingt, eine Bestenauslese zu erreichen. 

Ursprünglich haben sich Mitglieder in allen Gemeinschaften dadurch Verdienste erworben, indem sie Dienst an der Gemeinschaft leisteten und dies möglichst freiwillig und darüber hinaus auch für die Gemeinschaft gewinnbringend.

Inzwischen scheint es eher der Fall zu sein, dass der Dienst für die Gemeinschaft zum Beruf geworden, die Dienstpflicht weder zeitgemäß noch gemeinschaftlich akzeptiert ist, und die Freiwilligkeit einen Exotenstatus erlangt hat. 

Auffallend bei uns in Deutschland ist es, dass die nunmehr berufsmäßigen Diensttuer — in allen Diensten — nicht nur schlecht alimentiert werden und damit eine Bestenauslese kaum mehr möglich ist, sondern auch ihr Dienst an der Gemeinschaft nicht mehr als „Verdienst“ wahrgenommen wird. Schlimmer noch, es wird als Makel angesehen, sich für die Gemeinschaft einzubringen. 

Richtig wäre es,

  • die Alimentierung, ob Pfleger oder Militär, so zu erhöhen, dass der Gemeinschaft jederzeit genügend und bestmöglich qualifizierte berufsmäßige Diensttuer zur Verfügung stehen;
  • den freiwilligen Dienst an der Gemeinschaft so zu fördern, dass dies wieder allgemein als Verdienst angesehen wird.

Falsch ist es,

  • den offensichtlichen Mangel an Diensttuern dadurch zu beheben, indem man jene, die sich der Dienstpflicht nicht entziehen wollen oder können, in Pflichten zwingt, denen sie oftmals weder gerecht werden können noch für die sie hinterher ausreichend von der Gemeinschaft estimiert werden. 

Und völlig unmöglich ist es,

  • dass Mitglieder einer Gemeinschaft, welche sich zum einen selber der Dienstpflicht entzogen und zum anderen niemals freiwillig einen Dienst geleistet haben, andere in die Dienstpflicht zwingen wollen!

Wie gesagt, jede Gemeinschaft zeichnet sich dadurch aus und wird auch so von anderen gesehen werden, wie sie ihre Gemeinschaftsdienste organisiert und sicherstellt. Und jene Gemeinschaften, die sie nicht sicherstellen können, werden sich letztendlich in allgemeines Wohlgefallen auflösen. 

„And so, my fellow Americans, ask not what your country can do for you; ask what you can do for your country.
My fellow citizens of the world, ask not what America will do for you, but what together we can do for the freedom of man.“

John F. Kennedy in seiner Antrittsrede
Antrittsrede am 20. Januar 1961

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