EU-Rechtsstaatsmechanismus

5
(1)

Beitragsfoto: ungarische Flagge | © Pixabay

Lieber Leser,
Ungarn und Polen pokern in Sachen Rechtsstaatsmechanismus weiter gegen die EU. Ich habe zum jetzigen Stand anbei weitere Gedanken zu Papier gebracht.

Über den anstehenden Streit fürchte ich ernsthaft um die Zukunft der EU; sie steht wie selten zuvor vor einer Zerreißprobe. Der große Widersacher Trump ist zwar geschlagen, doch seine europäischen U-Boote — Großbritannien, Ungarn und Polen — operieren weiterhin gegen die Gemeinschaft. Interessant ist, dass von den am meisten auf die Gelder aus dem Corona-Hilfsprogramm angewiesenen Länder — Italien, Spanien, Griechenland — bisher nicht viel zu hören ist. Von Manfred Weber von der EVP sind starke Worte zu hören, wird er „durchhalten“?

Ich setze meine Hoffnungen auf das Parlament. M.E. hat die EU keine andere Wahl — sie muss den Showdown annehmen und durchstehen. Falls Orban & Co hart bleibt, sollte das Programm ohne die beiden Veto-Länder laufen. Dies hätte zwar zwei Schwachpunkte: Ein gesondertes Vertragswerk würde viel Zeit bis zur Verabschiedung brauchen, und das Parlament wäre am Hilfsprogramm nicht mehr beteiligt — doch das Einknicken vor Orban & Co hätte unabsehbare Folgen. Falls die EU dieses Mal umfällt, wäre sie für die Autokraten dieser Welt nur noch eine leere Hülle.

EU-Rechtsstaatsmechanismus — die Ungarn und die Polen blockieren

Die Regierungschefs von Ungarn und Polen, Viktor Orban und Mateusz Morawiecki trafen sich am 26.11.2020 in Budapest, um sich in ihrem Veto gegen den mehrjährigen EU-Haushalt und das Corona-Hilfeprogramm der EU gegenseitig zu bestärken. Sie wollen verhindern, so erklärten sie, dass die Europäische Union einen Mechanismus einführt, der die Leistungen aus Brüssel an die Einhaltung des Wertekatalogs der Gemeinschaft, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz knüpft. Orban sprach davon, dass zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kein Rechtsstaatsmechanismus nötig sei. Ein Mitglied der ungarischen Regierungspartei Fidesz kommentiert die Entwicklung mit einem Nazi-Vergleich.  

Die sueddeutsche.de berichtete am 27.11.2020 über ergänzende Aussagen des ungarischen Regierungssprechers: „Weil beide Länder darauf beharrten, für ihre Interessen einzustehen, hätten sich liberale Medien gegen sie gewendet, und George Soros versuche, ihnen seinen Plan aufzuzwingen, die EU ‚mit Migranten zu fluten’, hieß es. Brüssel räche sich an den Staaten, die ihre Souveränität nicht aufgeben wollen.“ Wie kann man mit Verbreitern solcher Weltverschwörungstheorien ernsthaft verhandeln? Nach dem ungarisch-polnischen Veto steht die Frage im Raum, wie sich die beteiligten Akteure -– der Rat der Staats- und Regierungschefs, das EU-Parlament und seine Fraktionen, die Kommission und auch Deutschland, das die gegenwärtige Ratspräsidentschaft stellt, verhalten werden.  

Auch außerhalb der EU wird die Entwicklung aufmerksam beobachtet. Am 17.11.2020 berichtete die New York Times ausführlich unter der Überschrift: „Hungary and Poland Threaten E.U. Stimulus Over Rule of Law Links“ („Ungarn und Polen bedrohen E.U. Anreize wegen Verknüpfung mit Rechtsstaatlichkeit“). Im Bericht wird darauf hingewiesen, diese „Show of Force“ der beiden Premierminister zeige wirkungsvoll, wie zwei EU-Mitglieder nun in der Lage seien, die ganze Union über eine so bedeutsame Frage wie den Schutz der demokratischen Werte in Geiselhaft zu nehmen. Mit ironischem Unterton wird angefügt, dies zeige auch die relative Unfähigkeit der EU, dieses Treiben zu stoppen; Der Bericht benutzt dafür den Begriff „powerlessness“ –- Kraftlosigkeit.  

Zu all dem will ich weitere persönliche Anmerkungen machen. Wer etwa, wie der Fidesz-Vertreter meint, mit Nazi-Vergleichen argumentieren und überzeugen zu können, oder mit dem biederen Hinweis, zur Bekämpfung der Pandemie brauche man keinen Rechtsstaatsmechanismus, wie ihn Viktor Orban machte, muss wirklich schlechte Karten haben. Im Grunde geht es bei der schon länger schwelenden Auseinandersetzung zwischen der EU, Ungarn und Polen um die einfache Frage: Kann es sich eine Gemeinschaft gleichrangiger Partner leisten, Mitglieder mit unterschiedlichem Rechtsstatus zu haben? Kann es in der Europäischen Union auf Dauer gut gehen, wenn sich der größere Teil der Mitglieder an Regelungen der Verträge, insbesondere an den grundlegenden Wertekatalog in Artikel 2 EUV hält, ein anderer Teil der Mitglieder aber die Unabhängigkeit der Justiz und der Richter, die Meinungsfreiheit und andere Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger Stück für Stück einschränken kann, obwohl all dies in Artikel 2 EUV garantiert wird? Geradezu perfide klingt es, wenn der ungarische Regierungssprecher dazu ausführt, Brüssel räche sich an den Staaten, die ihre Souveränität nicht aufgeben wollten. Alle EU-Mitglieder haben beim Beitritt zur Gemeinschaft die Verträge –- und damit auch Art. 2 EUV –- freiwillig und nicht unter Zwang unterschrieben. Die Europäische Union definiert sich nicht nur als eine Wirtschaftsgemeinschaft mit einem gemeinsamen Markt sondern nicht zuletzt auch als eine Gemeinschaft mit gemeinsamen Werten. Die Vorteile des gemeinsamen Binnenmarktes und auch die Zuschüsse aus allen möglichen EU-Förderprogrammen werden von Ungarn und Polen gerne akzeptiert; die Werte der Gemeinschaft aber sind „Teufelszeug“ und werden mit Verweis auf die Souveränität nicht akzeptiert –- was für ein Widersinn!

Man kann bei diesen Auseinandersetzungen zwischen der EU, Ungarn und Polen Parallelen zum Brexit-Streit mit Boris Johnson ziehen. Johnson will auch nach dem Austritt aus der EU freien Zugang der britischen Wirtschaft zum gemeinsamen EU-Binnenmarkt, ohne Zölle, Grenzkontrollen u.a. Beschränkungen. Er will sich aber nicht an die Regeln dieses gemeinsamen Binnenmarktes halten müssen. Er will für die britische Wirtschaft Marktvorteile z.B. dadurch erreichen, dass sich die Briten nicht an die EU-Regelungen über staatliche Subventionen, an die EU-Umweltvorschriften und an die Regelungen des Arbeits-, Klima- und Verbraucherschutzes halten müssen. Und Johnson ist geradezu beleidigt, dass die EU nicht bereit ist, ja nicht bereit sein kann, den Briten auf dem gemeinsamen Binnenmarkt einen Sonderstatus einzuräumen. Johnson fordert, ähnlich wie Orban und Morawiecki, von der EU Kompromissbereitschaft und meint dabei in Wirklichkeit zweierlei Rechtsgrundlagen. n der Brexit-Diskussion ist die Rede vom equal level playing field, von den gleichen Rahmenbedingungen und gleichen Spielregeln für alle Akteure auf dem gemeinsamen Binnenmarkt. Das gebietet die Fairness im gegenseitigen Umgang. Diese gleichen Spielregeln müssen auch für alle EU-Mitglieder gelten, wenn es um die Wertegrundlage der Gemeinschaft geht. Warum sollte die Unabhängigkeit der Gericht in Ungarn und Polen anders definiert werden als in Frankreich oder Italien?

Bemerkenswert ist, dass die Auseinandersetzung mit Ungarn und Polen um die Grundwerte der Europäischen Union geführt wird –- die New York Times schreibt von einem „major issue like protecting democratic values“. Warum soll der grundlegende Wertekatalog nicht für alle Mitglieder der Union in gleicher Weise gelten? Warum nehmen die beiden Länder die Vorteile der Mitgliedschaft, auf dem gemeinsamen Binnenmarkt und vor allem auch die Gelder aus den EU-Zuschussprogrammen reichlich in Anspruch und streiten ausgerechnet um die Grundlagen der EU, um den Wertekatalog, um das, was die Europäische Union im Kern ausmacht und sie von autokratischen Ländern wie etwa Russland, Belarus und der Türkei grundsätzlich unterscheidet? Was für ein Widersinn, in der EU darüber streiten zu müssen. 

„Grundwerte sind unverhandelbar“, steht in einem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses der Europa-Union und der Jungen Europäischen Föderalisten vom 7.11.2020. Evelyne Gebhardt MdEP, die Vorsitzende der EUROPA-UNION Baden-Württemberg schrieb in ihrem Rundbrief Europa Aktuell vom 19.10.2020: „Die Auszahlung von EU-Geldern muss an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten geknüpft werden“. Was würde die EU z.B. tun, wenn in irgend einem Mitgliedsstaat das Frauenwahlrecht abgeschafft würde? Was würde geschehen, wenn irgend ein Mitglied die Todesstrafe einführen wollte? Ungarn und Polen spielen mit der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union. Wer auf einen so hohen Baum klettert, kann nicht erwarten, dass ihm die anderen helfen, wieder auf die Erde zu kommen.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicken Sie auf die Sterne, um den Beitrag zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 1

Bisher keine Bewertungen.

Es tut mir leid, dass der Beitrag für Sie nicht hilfreich war!

Lassen Sie mich diesen Beitrag verbessern!

Wie kann ich diesen Beitrag verbessern?

Seitenaufrufe: 1 | Heute: 1 | Zählung seit 22.10.2023

Weitersagen: