Was ist machbar im Verhältnis der EU zu Erdogans „neuen“ Türkei?

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Beitragsfoto: Beispielbild | © Pixabay

Nach längeren Recherchen habe ich meine Betrachtungen zu den Beziehungen der EU zur Türke abgeschlossen. Unmittelbarer Auslöser waren die am 6.4.2021 in Ankara auf höchster Ebene begonnenen Gespräche, die einen Wieder-Annäherungsprozess in Gang bringen sollen. Über den aktuellen Anlass hinaus ging es mir darum, Hintergründe und Zusammenhänge aufzuzeigen, die das schwierige Auf und Ab der Beziehungen belegen. Beide Seiten waren in der Vergangenheit – um es ganz allgemein zu formulieren – nicht immer konstruktiv tätig. Klar ist jedoch: Es wäre müßig, gegenwärtig über einen EU-Beitritt der „neuen“ Türkei diskutieren zu wollen.

Was ist machbar im Verhältnis der EU zu Erdogans „neuen“ Türkei?

Als ich erstmals von dem für den 6.4.2021 geplanten Besuch der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und des Ratspräsidenten Charles Michel in der Türkei erfuhr, reagierte ich zunächst eher zurückhaltend. Ist es sinnvoll, den Autokraten Recep Tayyip Erdogan durch einen Besuch der obersten Repräsentanten der Europäischen Union zu hofieren? Erdogan war in den letzten Jahren außenpolitisch oft schwer einzuschätzen. Manchmal hatte es den Anschein, er operiere nach dem Prinzip „Trial and Error“. Andererseits konnte man auch den Eindruck gewinnen, dass er sich außenpolitisch überschätzt und übernimmt. So ließ er 2015 ein russisches Kampfflugzeug vom Himmel schießen, nur um wenige Jahre später als Mitglied der NATO russische Luftabwehrsysteme einzukaufen. Er engagierte sein Land in jüngster Vergangenheit in Libyen und in Aserbaidschan. Er war zwar kein ausgesprochener Freund von Donald Trump, doch dieser hat ihm nach dem Abzug von US-Truppen aus Teilen von Nord-Syrien den Einmarsch in von Kurden kontrolliertes Gebiet ermöglicht.

Unter der Überschrift „Türkisches Großmachtstreben: Erdogan zündelt im Südkaukasus“ berichtete die Deutsche Welle (DW) auf ihrer Website über einen militärischen Tanz auf der Rasierklinge, den der türkische Präsident nach einem der vielen Scharmützel zwischen Armenien und Aserbaidschan im Sommer 2020 vollführte. Seit langem geht es dort um die Region Bergkarabach, die international zu Aserbaidschan gehört, jedoch seit 1994 von Armenien kontrolliert wird. Die Türkei betrachtet sich als Schutzmacht von Aserbaidschan – nicht zuletzt gibt es dort reiche Gasvorkommen. Im Juli 2020 kamen bei einem Zusammenstoß offiziell 17 Menschen, zumeist Soldaten, ums Leben. Im August 2020 führten Aserbaidschan und die Türkei in der Region gemeinsame Militärübungen durch.  

Die Deutsche Welle zitiert dazu aus zwei gegensätzlichen Beurteilungen. Die Politologin Anna Karapetyan von der Denkfabrik „Insight Centre for Data Analytics“ verurteilte diese Militärübungen: „Die Türkei ist ein destruktiver Faktor im Bergkarabach-Konflikt.“ Die militärische Unterstützung der Türkei sei als Drohung an Armenien zu verstehen und müsse von der internationalen Gemeinschaft geahndet werden. Hakki Casin von der Yeditepe Universität in Istanbul befürwortet die gemeinsame Militärübung. „Es handelt sich um eine sehr wichtige Übung, an der Land- und Lufteinheiten sowie Spezialeinheiten teilnehmen. (…) Mit militärischer Macht versucht die Türkei, Frieden und Stabilität in der Region zu sichern.“

„Wieder stehen sich Ankara und Moskau auf den Füßen“, heißt es im DW-Bericht, in dem u.a. von strategischen Fehlern Ankaras die Rede ist: „Ob im libyschen Bürgerkrieg oder beim Konflikt in der nordwestsyrischen Region Idlib könnten die Positionen Ankaras und Moskaus nicht unterschiedlicher sein. Und auch beim aserbaidschanisch-armenischen Konflikt liegen die Interessen der beiden Regionalmächte über Kreuz.“ Zu fragen ist, ob sich Erdogan womöglich auf die NATO-Mitgliedschaft der Türkei stützt, wenn er auslotet, wie viel Freiraum ihm Putin bei den militärischen Aktivitäten der Türkei zugesteht?

In letzter Zeit ist Erdogan innenpolitisch unter Druck geraten. Die türkische Wirtschaft läuft nicht rund, die türkische Währung steht auf den internationalen Finanzmärkten unter Druck. Erdogan hat sich nicht nur mit Finanz- und Wirtschaftsexperten seines Landes angelegt sondern durch die Entlassung seines Zentralbankpräsidenten Murat Cetinkaya viel Vertrauen in seine wirtschafts- und finanzpolitische Kompetenz verspielt. Bei den nächsten Präsidentschaftswahlen – sie werden 2023 oder sogar früher stattfinden – muss Erdogan um die Wiederwahl als Staatspräsident der Türkei bangen. „Die Abwahl von Donald Trump sowie die türkische Wirtschaftskrise sind wichtige Faktoren für Erdogans Charmeoffensive“ (gegenüber der EU), schreibt die Süddeutsche Zeitung (sueddeutsche.de, 6.4.21: „Erkundungsreise zu Erdogan“). Wie konnte Brüssel auf Erdogans „Charmoffensive“ reagieren?

Die zwei Optionen der EU

Im Grunde hatte und hat die Europäische Union beim Umgang mit Erdogans „neuer“ Türkei nur zwei Optionen: Sie kann entweder den unberechenbaren NATO-Partner weiterhin auf Abstand halten – die EU hätte dies durchaus begründen können, nach all den Verletzungen und Angriffen auf die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, auf die Presse- und Meinungsfreiheit im Land, nach all der Unterdrückung Andersdenkender und von Regierungskritikern, denen alle möglichen „Vergehen“ angehalst wurden. Dazu kam, gezielt auf Macrons Vorgehen gegen Islamisten in Frankreich, Erdogans Vorwurf, die Feindseligkeit gegenüber Muslimen werde in einigen europäischen Ländern von Staatsoberhäuptern unterstützt, und dazu die Aussage „sie sind Glieder einer Nazi-Kette“. Da war in jüngster Zeit Erdogans einsamer Beschluss, aus dem Abkommen zum Schutz von Frauen auszutreten und da waren schließlich die Provokationen gegen den NATO-Partner Griechenland, die innerhalb der EU zu einer Diskussion über Sanktionen gegen die Türkei geführt hatten. Ein ganzer Berg von Gründen, mit Erdogans Türkei zurückhaltend umzugehen, hatte sich angesammelt. Die Türkei-Korrespondentin der Heilbronner Stimme überschrieb ihren Kommentar am 6.4.2021 mit „Besuch sollte abgesagt werden“ und schrieb: „Wenn sie (EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel) Präsident Recep Tayyip Erdogan mitten in einer neuen Eskalation der Repression ihre Aufwartung machen, zeigen sie, dass Rechtsstaat und Menschenrecht für Europa nicht mehr zählen und dass es der EU nur auf Erdogans Kooperation in der Flüchtlingskrise und im östlichen Mittelmeer ankommt.“ Und nicht nur in der Heilbronner Stimme waren solche Aussagen zu lesen.

Doch die EU und vor allem der Rat hatten eine andere Option gewählt. In der Süddeutschen Zeitung wurde diese wie folgt beschrieben: „Ende März hatten die Staats- und Regierungschefs der EU der Türkei eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie erste Schritte für eine Modernisierung der Zollunion in Aussicht gestellt, nachdem Ankara in diesem Jahr bislang Provokationen weitgehend unterließ. … Besonders wichtig ist Brüssel, dass die Türkei konstruktiv nach einer Lösung von Konflikten mit den EU-Ländern Griechenland und Zypern sucht“ (sueddeutsche.de, 6.4.2021: „Angebot an Erdogan“). Ein Angebot an Erdogan und die Türkei also – trotz der Rückschritte in der Menschenrechtspolitik und trotz dem Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt, wie im Bericht der SZ vermerkt wurde. Die Option also, die man hätte überschreiben können mit „Man spricht nicht mit den Schmuddelkindern“, wurde damit von der EU verworfen zugunsten eines Versuchs, einen Prozess des „Wandels durch Annäherung“ in Gang zu bringen. Darüber kann man durchaus diskutieren – ob der Versuch erfolgreich sein wird, muss sich zeigen. Wie schwierig und sogar pikant die Verhandlungen werden können, zeigte die „Sofagate“-Affaire, als bei der ersten Gesprächsrunde am 6.4.2021 die Kommissionspräsidentin nicht neben den beiden Präsidenten sondern abseits auf einem Sofa platziert wurde. Was zunächst wie die „Rache“ Erdogans an Ursula von der Leyen für deren Kommentierung des türkischen Ausstiegs aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen aussah, wurde spätestens dann auch pikant für Brüssel, als bekannt wurde, dass Charles Michels Berater beim „Protokoll“ mitgewirkt haben. 

Der Grünen-Politiker Cem Özdemir beklagte die „Brüsseler Selbstverzwergung“ und sprach von einem „Hohn für alle Demokrat*innen der Türkei.“ Alexander Graf Lambsdorff (FDP) nannte den Abbruch der seit 2005 laufenden EU-Beitrittsgespräche mit der Türkei „überfällig“. Im Grunde hätte die EU diesen Abbruch bereits früher ernsthaft erwägen müssen. Doch wer jetzt austesten will, wie ernst es Erdogan damit ist, auf die EU zuzugehen, kann diesen Test nicht damit beginnen, die längst versandeten Beitrittsgespräche offiziell zu beenden. Dieser Abbruch würde Erdogan billige Anti-EU-Argumente für den nächsten Wahlkampf in der Türkei liefern.  

In einem Interview der Heilbronner Stimme wurde der politische Analyst und Türkei-Experte der deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Kristian Brakel, gefragt, ob der „Neustart“ mit Erdogan gelingen wird. Seine Antwort: „Eher nicht. Erdogan ist ein sehr cleverer Politiker, der opportunistisch die Seiten wechselt, sofern es ihm den Machterhalt sichert“ (Heilbronner Stimme, 10.4.2021: „Versprechen ohne Folgen“). „Wir reichen unsere Hand mit dieser Agenda und nun ist es an der Türkei, diese zu ergreifen“, erklärte Ratspräsident Charles Michel im Anschluss an das erste Gespräch am 6.4.2021. Kommissionspräsidentin von der Leyen sagte, die EU werde nicht zögern, schlechte Entwicklungen in Bezug auf die Menschenrechtslage in der Türkei aufzuzeigen, Menschenrechtsthemen seien „nicht verhandelbar“. Der Fortlauf des Gesprächsprozesses hänge auch davon ab, wie sich die Türkei in diesen Feldern verhalte (zitiert aus sueddeutsche.de, 6.4.2021: „Menschenrechtsthemen sind nicht verhandelbar.“).  

Diese vorsichtigen Äußerungen der EU-Vertreter bestätigen die zitierte Aussage – „Eher nicht“ – des Türkei-Experten Kristian Brakel im Interview mit der Heilbronner Stimme. Angesichts dieser Unsicherheiten sollte die EU sehr bald evaluieren, was bei dem „Test“ herausgekommen ist und ob es sich lohnt, mit der Türkei die Verhandlungen über die drei Säulen des EU-Angebots zu vertiefen: Es reicht nicht aus, gut klingende Erklärungen für die Medien abzugeben, wenn am Ende keine Konsequenzen folgen.

Die drei Schwerpunkte des anstehenden Gesprächsprozesses sollen hier nochmals wiederholt werden. Es geht um 

  • Die Vertiefung der Kooperation in Wirtschaftsfragen;
  • den Ausbau der Zusammenarbeit im Migrationsbereich; und
  • die Intensivierung der Kontakte zwischen den Menschen.

Sollte der türkische Präsident lediglich auf Zeit spielen, um evtl. Argumente und Fotos für den Wahlkampf 2023 zu erhalten, müssten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union den Mut haben, ihren „Test“ für gescheitert zu erklären. Dem EU-Parlament kommt bei der kritischen Begleitung des Gesprächsprozesses eine wichtige Kontrollfunktion zu. Am 26.4.2021 diskutierte das Parlament mit Ratspräsident Charles Michel und Kommissionspräsidentin von der Leyen über deren Besuch in Ankara. Der Grünen-Abgeordnete Sergey Lagodinsky gab anschließend bedeutsame Hinweise für die beim nächsten EU-Gipfel im Juni anstehende weitere Türkei-Diskussion: „Mir ist klar, dass das Land in zwei Monaten keine liberale Demokratie werden kann, aber wir sollten von Erdogan mindestens eines von drei klaren Zeichen verlangen. Entweder wird der Austritt aus der Istanbul-Konvention gestoppt oder das Verbotsverfahren gegen die die Oppositionspartei HDP eingestellt. Die dritte Forderung wäre, dass endlich die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt werden, vor allem jene über die Inhaftierung des Intellektuellen Osman Kavala und des Oppositionspolitikers Selahattin Demirtas“ (sueddeutsche.de, 27.4.2021: „Die EU darf die Menschenrechte nicht opfern“). Die Aussagen zeigen, dass der Parlamentarier die Kontroll- und Begleitfunktion ernst nimmt.  

Der Blick zurück: Die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei waren immer ein schwieriges Auf und Ab

In einem Papier des Auswärtigen Amts zum Stand der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei vom 23.12.2020 (Überschrift: „EU-Erweiterung: Türkei“) werden einige Daten und Fakten im Zusammenhang mit dem langwierigen Beitrittsprozess genannt:

  • 1963 schloss die damalige EWG mit der Türkei ein Assoziierungsabkommen („Abkommen von Ankara“) über eine enge wirtschaftliche Verbindung: Art. 28 des Abkommens bot der Türkei eine erste Beitrittsperspektive.
  • 1987 stellte die Türkei das offizielle Beitrittsgesuch.
  • Am 1.1.1996 trat die Zollunion zwischen der EU und der Türkei in Kraft.
  • 1999 verlieh der Europäische Rat der Türkei den Status eines Beitrittskandidaten.
  • 2004 stellte der Europäische Rat fest, dass die Türkei die sog. Kopenhagener Beitrittskriterien von 1993 erfüllt.
  • Am 3.10.2005 wurden die Beitrittsverhandlungen eröffnet.

In diesem Papier des Auswärtigen Amts wird das Auf und Ab der Beitrittsverhandlungen beschrieben. Im Länderbericht vom Oktober 2020 würdigt die EU-Kommission zwar die Erfolge in der Zusammenarbeit mit der Türkei im Migrationsbereich, konstatiert jedoch gravierende Mängel in Schlüsselbereichen, wie etwa bei den Menschenrechten und im Justizsystem: Die Türkei entferne sich immer weiter von der EU. Aufgrund der anhaltenden Provokationen und illegalen Bohraktivitäten der Türkei im östlichen Mittelmeer errichtete die EU bereits im November 2019 einen Sanktionsrahmen gegen an Bohraktivitäten beteiligte Personen und Entitäten. Die erste Leistungen unter dem Sanktionsregime erfolgten im Februar 2020.

Was für eine langwierige und am Ende auch traurige Entwicklung! Historiker und Europa-Experten werden eines Tages im Detail aufarbeiten müssen, was in den 15 Jahren – vom Beginn der Beitrittsverhandlungen 2005 bis zum Tiefpunkt, der Eröffnung eines Sanktionsprozesses in 2020, geschah. Meines Erachtens haben beide Seiten, die Regierungen der Türkei als auch die in der EU maßgeblichen Politiker und Politikerinnen zu dieser Spirale nach unten, zum Kurs der Türkei weg von Europa, beigetragen. Doch neben dem Tun und Unterlassen der Politiker kamen im Nahen und Mittleren Osten Ereignisse und Entwicklungen hinzu, die weder der Türkei noch Europa anzulasten sind. Am 20.3.2003 begann der Dritte Golfkrieg; der sowohl den Irak als auch die ganze Region bis heute destabilisiert. Weder Europa noch die Türkei haben den „Ausbruch“ des „Arabischen Frühlings“ in 2010 zu vertreten, auf dessen „Schlachtfeldern“ in Libyen und Syrien Erdogan heute versucht, mitzumischen und wo er sich womöglich überschätzt und übernimmt, denn die entscheidenden Beschlüsse, was etwa in Syrien geschieht, werden nicht in Ankara gefasst. Der Syrienkonflikt, der im Februar 2011 im Gefolge des „Arabischen Frühlings“ mit Protesten der Bevölkerung gegen das Regime von Baschar al-Assad begann und Ende 2011 zum Bürgerkrieg wurde, hat auswärtige Mächte, Milizen aller Art und nicht zuletzt die „Gotteskrieger“ des IS ins Land gebracht und den Nahen und Mittleren Osten in ein Pulverfass verwandelt. In Syrien und Teilen des Irak kämpfte jeder gegen jeden; jeder versuchte, aus ganz unterschiedlicher Interessenlage, Einflusszonen abzustecken. Zwar wurde der IS militärisch besiegt, doch die Befriedung der Region wird nicht durch Einzelaktionen oder durch eine einzelne Macht geleistet werden können. Irgend wann werden sich alle Beteiligten gemeinsam treffen müssen und – ähnlich wie einst die europäischen Mächte in Münster und Osnabrück den Westfälischen Frieden ausgehandelt haben – eine Lösung finden müssen. Eine solches Friedenskonferenz ist nicht in Sicht. Und sollte es dazu kommen, wird es – wie in Münster und Osnabrück – Jahre dauern, bis eine Lösung gefunden ist.

Eine Folge des Syrienkrieges war und ist die Flüchtlingskrise, die für Europa 2015 begann und bei deren (vermeintlicher) Lösung der türkische Präsident ein Faustpfand gegen Europa erhielt. Es hat sich zu einem Instrument der Erpressung entwickelt, weil die Europäer bis heute keine eigene Lösung, gefunden haben. Davon soll später nochmals die Rede sein.  

Erstes Sonderthema: EU-Beitritt der Türkei – Emotionen gegen Sachargumente; wie Herausforderungen nicht bestanden wurden

Im bereits erwähnten Papier des Auswärtigen Amtes vom 23.12.2020 gibt es die Kapitelüberschrift: „Beitrittsverhandlungen: Verlauf und Herausforderungen“. Das Stichwort „Herausforderungen“ deutet an, dass die 2005 begonnenen Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei nicht einfach waren, ging es doch um eine großes Land mit langer Geschichte, mit mehreren Versuchen mit der Demokratie und dem Scheitern dieser Versuche, mit Militärdiktaturen, bis hin zum aktuellen Versuch einer auf die Person Erdogan zugeschnittenen Präsidialregierung, die Schritt um Schritt autokratischer wird.  

Für die Türkei wurde der Weg nach Europa 2005 zwar zum obersten Staatsziel erklärt, doch es gab immer den osmanischen Nationalstolz und Nationalismus, der es manchem türkischen Politiker schwer machte, am Ende staatliche Souveränität nach Brüssel abgeben zu sollen. Ein widersprüchliches Spannungsverhältnis, das nicht nur in der Türkei zu beobachten war und ist. Bereits vor der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen bewegte sich die Türkei mit kleinen, manchmal auch zögerlichen Schritten auf Europa zu. Es wurde damit begonnen – aus Europa oft ungeduldig begleitet – die staatlichen Strukturen und das Rechtssystem „europatauglich“ zu machen. Bemerkenswert war die Abschaffung der Todesstrafe. Ein besonderes Problem war die starke Stellung des Militärs. Nicht im Parlament oder der Regierung sondern im Hauptquartier der Armee wurde nicht selten darüber entschieden, in welche Richtung sich das Land entwickeln sollte.  

Am 7.12.2008 berichtete die Süddeutsche Zeitung über eine 54 Seiten starke Studie der EU-Kommission – federführend war der damalige Erweiterungskommissar Günter Verheugen. Darin wurde u.a. dargestellt, dass die EU bei einer Aufnahme der Türkei jährlich mit bis zu 28 Mrd. Euro belastet würde. Grundsätzlich sei aber eine EU-Mitgliedschaft des großen Landes für beide Seiten zu verkraften. Die Studie bescheinigte der Türkei eine „substanzielle Annäherung an europäische Standards.“ Zwar gebe es „weiterhin zahlreiche Fälle von Folter und insbesondere von Misshandlungen“, doch sei „diese Folter nicht mehr systematisch“ (sueddeutsche.de 7.12.2008: „Beitritt der Türkei würde hohe Kosten verursachen“. Zu diesem Datum (7.12.2008) ist anzumerken, dass als Quelle des Berichts die SZ vom 1.10.2004 genannt wird). Neben diesen optimistischen Aussagen der EU-Kommission über in Richtung Europa führenden Entwicklungen in der Türkei muss ein Tatbestand erwähnt werden, der die Union außenpolitisch immer wieder lähmte – dieser Tatbestand ist auch heute noch zu beobachten: Die Europäische Union und ihre Mitglieder tun sich schwer, außenpolitisch mit einer Stimme zu sprechen. Dass dies während der Brexit-Verhandlungen mit Großbritannien anders war, mag die Ausnahme sein, mit der die Regel bestätigt wird. Ich sehe die Diskussionen um den EU-Beitritt der Türkei als Musterbeispiel für das Gegenteil. Im Wikipedia-Beitrag zum Stichwort „Privilegierte Partnerschaft“ wird erläutert, wie darüber gestritten wurde, mit welchem Ziel die seit 2005 laufenden Beitrittsverhandlungen geführt werden sollten. Dazu gab es konträre Vorstellungen.  

Im März 2004 – also noch vor Beginn der Beitrittsverhandlungen am 3.10.2005 – brachten die Präsidien von CDU/CSU das Stichwort einer „Privilegierten Partnerschaft“ anstelle einer EU-Vollmitgliedschaft ins Spiel. Dieser Vorschlag wurde auch von Frankreich und Österreich sowie von Teilen der EVP-Fraktion des Europäischen Parlaments unterstützt. „Im Bundestagswahlkampf 2005 wurde die privilegierte Partnerschaft seitens der Union als Wahlkampfthema benutzt, um sich von Rot-Grün abzugrenzen“, schreibt Wikipedia. Der damalige Regierungschef der Türkei (Recep Tayyip Erdogan) hatte dieses Modell bereits im Februar 2004 abgelehnt. Vor allem Österreich beharrte hartnäckig darauf, für die Gespräche mit der Türkei auch andere Ziele als die Vollmitgliedschaft festzuschreiben. Österreich habe diese Forderung „erst nach mehrstündigen Verhandlungen“ aufgegeben (Berliner Zeitung, 4.10.2005: „EU-Staaten einigen sich auf Verhandlungen mit der Türkei“).  

Doch die unterschiedlichen Aussagen über das Ziel der Aufnahmeverhandlungen hörten auch nach dem offiziellen Verhandlungsbeginn im Oktober 2005 nicht auf. Historiker und Völkerrechtsexperten aus Europa und aus der Türkei werden bei der Aufarbeitung all der Details der jahrelangen Verhandlungen einmal analysieren müssen, was letztlich bis heute zum Scheitern des EU-Beitritts der Türkei geführt hat. Dabei ist klar, was gestern geschah oder nicht geschah, lässt sich nicht mehr korrigieren; die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen. Doch es ist hilfreich zu wissen, wo evtl. Fehler lagen, die hätten vermieden werden können.  

Sicher haben die langen Schatten der Terroranschläge vom 11. September 2001 („9/11“) dabei ein Rolle gespielt. Es gab danach in allen europäischen Ländern wachsende Vorbehalte, schlechte Erfahrungen und Ängste gegenüber „dem Islam“ und seinen terroristischen Verfechtern. In Deutschland tingelte Thilo Sarrazin mit seinem 2010 erschienen Buch „Deutschland schafft sich ab“ durch die Talkshows und Zeitungsspalten und viele Leute in allen Bereichen von Politik und Gesellschaft diskutierten über „das Kopftuch“ und den schwammigen Begriff einer deutschen „Leitkultur“. Die Historiker und Völkerrechtsexperten werden auch herausfinden müssen, wann das Ziel „Europa“ in der Türkei von der ersten Stelle der außenpolitischen Agenda verdrängt und durch das neue Ziel ersetzt wurde, führende Regionalmach im Nahen und Mittleren Osten zu werden. Allerdings musste und muss Erdogan dazu mit vielen, wohl zu vielen Bällen gleichzeitig jonglieren, und um im Bild zu bleiben: früher oder später wird er dabei nicht mehr alle Bälle gleichzeitig in der Luft halten können.  

In einer lesenswerten Analyse werden im Tagesspiegel vom 28.10.20 die Hintergründe der „neuen“ türkischen Außenpolitik beschrieben: „Die Türkei betreibt seit einiger Zeit eine aggressive Außenpolitik, die zu Streit mit Europa wegen der Grenzziehung im östlichen Mittelmeer geführt hat. Mit den USA liegt das Land wegen der Anschaffung eines modernen russischen Flugabwehrsystems über Kreuz. Mit Russland wiederum wachsen die Spannungen wegen des türkischen Engagements an der Seite von Aserbaidschan im Krieg wegen Berg-Karabach. Der eigenen Öffentlichkeit präsentiert Erdogan die Differenzen als Versuche angeblicher Feinde im Ausland, den Aufstieg der Türkei zu Regionalmacht zu verhindern.“

Der Tagesspiegel verweist auf ein ähnliches Muster bei den Vorwürfen Erdogans speziell gegen Europa: „Hauptzielscheibe ist der französische Staatspräsident Emmanuel Macron, der wegen des türkischen Vorgehens im Mittelmeer europäische Sanktionen gegen Ankara befürwortet und dem politischen Islamismus in Frankreich den Kampf angesagt hat. Erdogan bezeichnet Macron als geisteskrank, schimpft aber auch auf Deutschland. So nimmt er die polizeiliche Durchsuchung einer türkischen Moschee in Berlin vorige Woche zum Anlass, den deutschen Behörden Rassismus und Islamfeindlichkeit vorzuwerfen.“

„Mit immer schärferen Tönen zeichnet Erdogan seit Tagen das Bild eines Westens, der es auf den Islam abgesehen habe. Feindseligkeit gegenüber Muslimen werde in einigen europäischen Ländern von Staatsoberhäuptern unterstützt, behauptete er am Montag in Anspielung auf Macron, „Sie sind Glieder einer Nazi-.Kette.“ (Zitate aus tagesspiegel.de, 28.10.2020: Ablenkungsmanöver einer neuen Regionalmacht – Das steckt tatsächlich hinter Erdogans Nazi-Vergleichen“). 

Dieser komplizierte Hintergrund macht die am 6.4.2021 begonnen und an sich zu begrüßenden Gespräche mit der Türkei besonders schwierig und deren Erfolgsaussichten so schwer einschätzbar. Ganz generell kann man feststellen, dass sich beide Seiten in den letzten Jahren nicht aufeinander zu sondern von einander weg bewegt haben. Die Türkei konnte den Eindruck gewinnen: „Die Europäer wollen uns nicht“ und in Europa konnte die Überzeugung wachen, „Die Türkei passt nicht zu Europa.“ Spätestens mit dem Putschversuch vom 15.7.2016 mussten die Verhandlungen über den EU-Beitritt zur Farce werden. Erdogan nannte den Putschversuch ein „Gottesgeschenk“. Die türkischen Gefängnisse füllten sich mit Gegnern seiner Politik und auch mit zahlreichen Leuten, von denen er nur „vermutete“, dass sie Gegner seiner Politik seien. Mit Recept Tayyip Erdogan über die Übernahme der Grundwerte der Europäischen Union, über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheitsrechte verhandeln zu wollen, erscheint müßig. Auch der frühere EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen, unterschied 2018 in einem Interview ausdrücklich zwischen dem langfristigen Ziel, die Türkei beitrittsfähig zu machen und der heutigen Situation im Land: „Es geht nicht darum die aktuelle Türkei in die EU zu holen. Wir wollen eine demokratische, rechtsstaatliche verlässliche Türkei als Partner und Mitglied haben“. Auf ausdrückliche Nachfrage, ob dies langfristig gelte, aber nicht für die heutige Türkei, betonte Verheugen: „Natürlich. Ich reden nicht über das Land; wie es heute ist.“ (Frankfurter Neue Presse, 27.3.2018: „EU-Kommissar Günter Verheugen: „Wir brauchen die Türkei“).  

Und doch wäre es jetzt, beim Versuch des Einstiegs in einen Gesprächsprozess mit der Türkei, bei dem es auch, aber nicht nur um die Flüchtlingsproblematik geht, von Seiten der EU taktisch nicht klug, die Beitrittsverhandlungen offiziell abzubrechen. Doch gerade bei diesem Diskussionspunkt zeigt sich ein ganz besonderer Schwachpunkt der EU und ihrer Verhandlungsposition: Es ist allerhöchste Zeit für die EU, zum Thema Asyl, Flüchtlinge und Migration einen „Plan B“ zu entwickeln, der Europa unabhängiger vom Wohlwollen der Türkei macht. Davon soll nachstehend die Rede sein.

Zweites Sonderthema: Die EU braucht eine eigenständige Flüchtlings- und Migrationspolitik

Bei den nun begonnenen Gesprächen zwischen der EU und der Türkei gibt es m. E. beim Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen – etwa bei der Erweiterung der bestehenden Zollunion – gewisse Erfolgsaussichten. Auf diesem Feld liegen Vorteile für beide Seiten. Der zweite Themenbereich, die Intensivierung zwischenmenschlicher Kontakte, etwa durch die Bewilligung der Visa-freien Einreise für türkische Staatsbürger in die EU – sie wird von türkischer Seite schon lange gewünscht – dürfte nicht gleich zu Beginn der Verhandlungen erörtert werden. Dieses Stichwort fällt für die EU unter die Rubrik „Zuckerbrot“, die dann zu erörtern ist, wenn die Türkei an anderer Stelle sichtbares Entgegenkommen zeigt.  

Der dritte Themenkreis der anstehenden Gespräche, die „Zusammenarbeit im Migrationsbereich“, dürfte für die EU zum heiklen Punkt der Verhandlungen werden. Die Heilbronner Stimme veröffentlichte dazu am 18.3.2021 eine Reportage mit der Überschrift: „Rettungsversuch für Türkei-Deal.“ Dieser Deal zwischen der EU und der Türkei wurde am 18.3.2016 – genau fünf Jahre vor dieser Reportage – nach starkem Einsatz der deutschen Kanzlerin abgeschlossen. Tatsächlich war die damalige Flüchtlingskrise die Chance für die Türkei, wieder einen Fuß in die Brüsseler Türen zu bringen. „Lange war der Syrien-Konflikt für die Europäer weit weg, hinter den sieben Bergen“, formulierte ein Diplomat. „Der Massenansturm der Flüchtlinge hat das geändert. Plötzlich merkten die Europäer, wie sehr sie die Türkei brauchen, um den Strom einzudämmen“ (Zitat aus tagesspiegel.de, 25.3.1206: „Premier Ahmet Davutoglu – Architekt der türkischen Außenpolitik“).  

Auf einen einfachen Nenner gebracht funktionierte der Deal wie folgt: Die Türkei hält die Flüchtlinge aus Syrien im Land am Bosporus zurück und erhält dafür Geld von der EU. Und tatsächlich wurde dadurch die Zuwanderung aus der Türkei über Griechenland in die EU wesentlich verringert. Zu fragen ist jedoch, ob dieser Deal tatsächlich ein Erfolg für Europa war, wie manche europäischen Politiker meinen? Wiederum auf einen einfachen Nenner gebracht: Die Europäische Union hat sich mit diesem vor fünf Jahren abgeschlossenen Deal zwar Zeit gekauft, um das längst nicht mehr praktikable „Dublin-Übereinkommen“ zu aktualisieren, in dem geregelt ist, welcher Staat für die Abwicklung von Asylanträgen zuständig ist. Doch der EU ist es zwischenzeitlich nicht gelungen, ein vorausschauendes Asyl-, Flüchtlings- und Migrationssystem zu verabschieden. Sollte die EU nun, 2021, lediglich die Wiederbelebung des Deals mit der Türkei anstreben, bleibt das grundlegende Manko bestehen: Europa ist nach wie vor seitens der Türkei mit den Flüchtlingen aus Syrien erpressbar. Detlef Drewes, der EU-Korrespondent der Heilbronner Stimme, verweist in seiner Reportage vom 18.3.2021 auf die Eskalation Anfang 2020, als der türkische Präsident nicht nur die Grenzübergänge in Richtung Westen für Flüchtlinge öffnete, sondern die Flüchtlinge auch noch mit Bussen an die Grenzen bringen ließ. „Der Präsident war sauer – angeblich, weil die EU ihren Zahlungszusagen nicht nachkam“ (Heilbronner Stimme, 18.3.2021: Rettungsversuch für Türkei-Deal“). Dies war kein Akt der Diplomatie, dies war Erpressung. „Erdogan lebt von Konflikten“, zitierte der Tagesspiegel bereits am 28.10.2020 den türkischen Politologen Cengiz Aktar, der aus der Türkei ins Exil geflohen ist. „Aktar und andere sind überzeugt, dass Erdogans Regierung eine außenpolitische Krise nach der anderen braucht, um sich an der Macht zu halten“ (tagesspiegel.de, 28.10.2020: „Das steckt tatsächlich hinter Erdogans Nazi-Vergleichen“). Noch deutlicher beschreibt Ernst Hildebrand, der Büroleiter der Friedrich-Ebert-Stiftung in Warschau das Dilemma der Europäischen Union: „Die Migrationspolitik hat Europa verwundbar gemacht gegenüber einer Erpressungsstrategie von Transitländern von der Türkei bis Nordafrika“ (IPG, 1.4.2021: „Nicht weit vom Stamm“). Deshalb gehört nicht viel Phantasie dazu, die beinahe ängstlichen Zwischentöne herauszuhören, wenn europäische und auch deutsche Politiker lobend hervorheben, wie viele Flüchtlinge aus Syrien die Türkei aufgenommen hat.  

Die EU steht beim Thema Flüchtlinge, Asyl und Migration unter Druck von zwei Seiten: Zum einen – wie dargestellt – von Seiten der Türkei; zum andern aber auch durch den eigenen, im EU-Vertrag (EUV) verankerten europäischen Wertekanon. Die Fernsehbilder aus den Flüchtlingslagern, wie etwa Moria, die ständig steigende Zahl der Toten im Mittelmeer und die Vorwürfe gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex, Flüchtlingsboote abgedrängt zu haben, sprechen eine beschämende Sprache. Die bittere Wahrheit über die EU-Flüchtlingspolitik beschrieb Heribert Prantl in seiner Kolumne „Prantls Blick“ in der Süddeutschen Zeitung: „Es könnte Hilfe geben, aber es soll sie nicht geben, weil Europa dies nicht will. Die Lager sollen Orte der Abschreckung bleiben. Die EU nennt sich Raum des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit, Freiheit? In den Flüchtlingslagern sind Unrecht und Unsicherheit so groß, dass man von einer schandbaren europäischen Freiheit reden muss. Es gibt in der Flüchtlingspolitik einen Lockdown der Menschlichkeit“ (sueddeutsche.de, 27.12.2020:, Heribert Prantl: „Lockdown der Menschlichkeit in Europa“). Nicht nur die UN und die Hilfsorganisationen, die das Elend hautnah erleben, klagen an; auch der Papst fordert immer wieder mehr Solidarität. Doch all die Anrufe und Mahnungen scheinen in der Tiefe der Nacht zu verhallen. Ich wundere mich immer wieder über die kaltherzige Zurückweisung durch die Regierungen mancher EU-Mitgliedstaaten, die sich zwar häufig auf ihr christliches Erbe und ihre kulturellen Traditionen berufen. Doch das Gleichnis vom barmherzigen Samariter scheint dort vergessen. Oder gilt das Gebot der Nächstenliebe dann nicht, wenn die Flüchtlinge muslimischen Glaubens sind? Solche und ähnliche Fragen an die EU kommen nicht zuletzt aus Ländern, denen Europa Menschenrechtsverletzungen vorwirft. Bei Licht betrachtet zeigt sich, wie politisch und moralisch schwach sich die EU der Welt präsentiert: Sie kann das Flüchtlingsproblem nicht den eigenen Werten entsprechend lösen. Die seit Jahren beschworene „Europäische Lösung“ steht noch immer aus. Noch immer steht die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union auf dem Spiel.  

Was ist zu tun? Gesine Schwan, die Präsidentin der Humboldt-Viadrina Governance Platform und Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission hat das Dilemma vor kurzem so beschrieben: „Die reale Alternative in der Migrationspolitik besteht zwischen menschrechtswidriger Abschottung und gerechter transparenter Regelung. Abschottung ist inhuman gegenüber den Migranten und Geflüchteten. Sie gelingt nie. Sie ist aber auch inhuman gegenüber uns selbst. Denn sie treibt uns in einen zerstörerischen moralischen Selbstwiderspruch und schadet uns. Die Geschichte lehrt, dass nur offene, lernfähige Gesellschaften auf neue Herausforderungen, die es immer geben wird, kreativ zu antworten vermögen“ (Gesine Schwan: „Worum geht es bei der Bundestagswahl 2021?“; in Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte 1 /2 -2021, Seite 61 ff). Gesine Schwan hat bereits 2016 Vorschläge zur Flüchtlingspolitik unterbreitet, die auf freiwillige Abmachungen zwischen aufnahmebereiten Kommunen und der EU basieren sollten (Ausarbeitung vom 1.10.2016: „Ein Weg aus der aktuellen europäischen Misere in der Flüchtlingspolitik – als Chance für einen europäischen Neuanfang“).  

Vielleicht sind Teile der Überlegungen Schwans in die neuen EU-Vorschläge zur Reform der europäischen Asylpolitik eingeflossen, die am 23.9.2020 von der EU-Kommission vorgestellt wurden. Ich will diese Vorschläge nicht im einzelnen darstellen, denn schon vor ihrer Veröffentlichung stellte die Süddeutsche Zeitung fest, „dass es zu einer Einigung kommt, ist unwahrscheinlich“ (sueddeutsche.de, 18.9.2020: „Die Flüchtlingsfrage spaltet Europa erneut“). In diesem Bericht der Süddeutschen beschreibt der stellvertretende griechische Migrationsminister Giorgos Koumoutsakos drei Gruppen von EU-Mitgliedstaaten:

  • die Mittelmeeranrainer, die nach EU-Recht für die große Mehrheit der Asylsuchenden
    verantwortlich sind und darum Solidarität der anderen EU-Staaten einfordern;
  • die Visegrad-Staaten wie Polen oder Ungarn, die sich eben jener Solidarität in aller Regel
    verweigern; und
  • den Rest traditionell pro-europäischer Länder, die das Prinzip Solidarität verstehen und
    den Wert einer gemeinsamen Politik erkennen.

Zum Stand der Diskussion der neuen Vorschläge der EU berichtete die Heilbronner Stimme am 15.12.2020: „EU weiter uneins bei zentralen Punkten der Asylreform“. Demnach brachten auch weitere Vorschläge der Kommission keinen Durchbruch (Heilbronner Stimme, 15.12.2020: „Seehofers verfehltes Ziel“). Das Thema droht weiterhin im Kreuz und Quer der Interessen der drei Gruppen von Mitgliedstaaten zu versanden.

Wie miserabel es um die europäische Migrationspolitik steht, wird in einem Bericht des Europarats beschrieben, der am 9.3.2021 veröffentlicht wurde. Die Süddeutsche Zeitung berichtete daraus: „Der Umgang der Europäer mit Flüchtlingen und Migranten, die versuchen, den Kontinent über das Mittelmeer zu erreichen, sei „eines der eklatanten Beispiele dafür, wie schlechte Migrationspolitik Menschenrechte untergräbt“ (sueddeutsche.de, 9.3.2021: Schwere Vorwürfe gegen Europas Flüchtlingspolitik“).

Nach all diesem Gezerre um eine „Europäische Lösung“ in der Asyl,- Flüchtlings- und Migrationspolitik müssten sich die 27 EU-Mitgliedstaaten eigentlich eingestehen, dass diese „gemeinsame Lösung“ nicht zu erreichen ist, weil eine ganze Reihe von Staaten – aus welchen Gründen auch immer – ganz einfach keine Flüchtlinge, keine Zuwanderer, keine Fremden haben wollen. Zu prüfen wäre nun – gewissermaßen ein letzter Ausweg um die EU vor den Augen der Welt nicht völlig zu beschämen – ob die „Verstärkte Zusammenarbeit“ nach Artikel 20 EUV einen Lösungsweg eröffnen kann. Dazu wären mindestens neun Mitgliedstaaten erforderlich. Artikel 20 EUV bestimmt ganz allgemein: „Eine Verstärkte Zusammenarbeit ist darauf ausgerichtet, die Verwirklichung der Ziele der Union zu fördern, ihre Interessen zu schützen und ihren Integrationsprozess zu stärken. Sie steht allen Mitgliedstaaten nach Artikel 328 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union jederzeit offen.“

So ein Projekt der „Verstärkten Zusammenarbeit“ wird nicht über Nacht vom Himmel fallen. Einer oder mehrere Staaten müssten die Initiativer ergreifen. Sicher wird dieses Projekt nicht populär sein; die Nationalisten und Fremdenhasser in den teilnehmenden Ländern werden populistischen Widerstand leisten. Die breite Öffentlichkeit müsste davon überzeugt werden, dass Migration und Einwanderung nach den Erfahrungen der klassischen Einwanderungsländer – z. B. USA, Kanada, Australien – letztlich wirtschaftlichen und kulturellen Zugewinn bedeutet. Länder, die sich an einem solchen Projekt beteiligen, würden dokumentieren, dass Zuwanderer willkommen sind; nicht zuletzt ein Vorteil im weltweiten Wettbewerb um Fachkräfte. Anderen Länder, die heute aus kurzsichtigen Gründen meinen, Vorbehalte und Ängste gegen Zuwanderung oder gar Fremdenhass schüren zu sollen, werden eines Tages erkennen müssen: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.


Diesen Beitrag hatte ich zuerst am 30. April 2021 im Forum des Europastammtisches veröffentlicht. Danach hat mich Heinrich Kümmerle gebeten, diesen Beitrag auch auf seinem Weblog zu veröffentlichen. Dieser Bitte bin ich hiermit gerne nachgekommen.

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