„Wo, bitte, ist Europa?“

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Beitragsfoto: Scherben | © Pixabay

Anbei meine Gedanken zur neuen Flüchtlingskrise an der östlichen EU-Außengrenze. Bei meinen Recherchen hat mich ein Zeitungsbericht besonders beeindruckt, in dem die schlimmen Erlebnisse einer Gruppe somalischer Flüchtlinge im Grenzgebiet zwischen Polen und Belarus geschildert werden. Deprimierend und für das Image der EU als Wertegemeinschaft geradezu unerträglich ist, dass es der Gemeinschaft nicht gelingen will, ein gemeinsames Konzept für den Problembereich „Flüchtlinge, Asyl und Migration“ zu finden.  

„Wo, bitte, ist Europa?“ — Die neue Flüchtlingskrise an der östlichen Außengrenze der EU

Unter der mehrdeutigen Überschrift „Wo, bitte, ist Europa?“ berichtete die Süddeutsche Zeitung vor kurzem über die neue Flüchtlingskrise an der östlichen EU-Außengrenze zwischen Polen und Belarus, die dort seit August d.J. im Gang ist. Inwieweit sich die neue Krise mit der von 2015 vergleichen lässt, soll hier nicht näher untersucht werden. Die aktuellen Zahlen sind mit 2015 zweifellos nicht vergleichbar. Doch wo man wenig Erfahrungen mit Flüchtlingen hat, scheinen schon relativ geringe Zahlen heftige Reaktionen auszulösen. So hat Litauen am 9.7.2021 den Notstand ausgerufen, als die Zuwandererzahlen auf etwa 150 am Tag angestiegen waren (sueddeutsche.de 9.7.2021:  „Lukaschenko reagiert mit Wut auf den Westen“). Auch in Polen gilt seit 1.9.2021 im Grenzgebiet zu Belarus das Notstandsrecht. Ende August wurde mit der Errichtung eines etwa 2,50 Meter hohen Stacheldrahtverhaus begonnen. Am 14.10.2021 billigte die Mehrheit des polnischen Parlaments den Bau einer dauerhaften Grenzbefestigung. Im Bericht der Süddeutschen Zeitung wird diese beschrieben als solide, hohe Barriere, ausgestattet mit einem Überwachungssystem und Berührungsmeldern. Die Anlage soll umgerechnet 366 Millionen Euro kosten (sueddeutsche.de, 14.10.2021: „Polens Parlament billigt Bau von Befestigung an EU-Außengrenze“). 

Was genau im Grenzgebiet zwischen Polen und Belarus geschieht, kann man nur vermuten. Nachdem das Parlament Anfang September den Ausnahmezustand gebilligt hatte, haben weder Ärzte noch das Rote Kreuz, keine europäischen Beobachter und keine Journalisten mehr direkten Zugang an die etwa 400 km lange Grenze. (sueddeutsche.de, 26.10.2021:  „Wo, bitte, ist Europa?“). Dem interessierten Zeitungsleser wird plötzlich klar, wie wichtig die freie und unbehinderte Berichterstattung durch unabhängige Medien für die Bürgerinnen und Bürger eines demokratischen Staates ist, um sich über das Tun und Unterlassen der Politik ein Bild machen zu können. Im Bericht der Süddeutschen Zeitung wird ein polnischer Grenzoffizier zitiert, dessen Aussage nichts Gutes ahnen lässt: „Diese Menschen sind wie Steine. Lukaschenko wirft sie zu uns hinüber, wir werfen sie zurück.“ Angesichts dieser Aussage dürften die Berichte über die Dramen und Tragödien zutreffen, die sich im Grenzgebiet –- abgeschirmt durch den Ausnahmezustand –- abspielen.

Am Beispiel des 23 Jahre alten Somaliers Abdi Fatah wird beschrieben, wie eine Flucht aus Afrika nach Europa abläuft und was den Flüchtlingen dabei zustoßen kann. Abdi Fatah irrte zusammen mit sieben Landsleuten durch die Wälder und Sümpfe des Grenzgebiets. Sie haben es in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober in das polnische Dorf Siemianówka, etwa 6 km von der Grenze entfernt geschafft, wo sie Florian Hassel, einem Journalisten der Süddeutschen Zeitung erzählten, sie seine zuvor schon sieben Mal von polnischen Grenzsoldaten aufgegriffen und nach Belarus zurückgeschickt worden. Dazu eine Passage des Berichts im Wortlaut: 

„Auf minus vier Grad ist das Thermometer in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober gesunken. Ihre Jacken aber sind dünn und schützen nicht einmal gegen einen frischen  Sommerwind. Abdi Fatah und seine Reisegenossen sind durchgefroren, sie haben seit fünf Tagen nicht gegessen, nur Wasser aus Pfützen getrunken. Beim Waten durch einen der Sümpfe, die hier am Nationalpark von Bialowieza die Wälder durchziehen, haben die Somalier ihre Schuhe verloren. Die Männer und Frauen sind am Ende.“ 

sueddeutsche.de, 26.10.2021: „Wo, bitte, ist Europa?“

Ergänzend wird berichtet, wie die Eltern von Abdi Fatah all ihr Geld zusammenkratzten, damit sich ihr Sohn in Richtung Europa auf den Weg machen konnte. Er habe in Mogadischu zwar öffentliche Verwaltung gelernt (was immer dies in Somalia bedeuten mag), aber keinen Job gefunden. Er beschreibt die Situation dort in wenigen Sätzen: „My country dangerous. No job. No stability. No security.“ Es gebe dort weder Arbeit noch eine stabile Regierung und niemand könne sagen, ob nicht bald die Terrormiliz al-Shaabab das ganze Land kontrolliert.

Die Bundesrepublik Somalia –- so lautet der Staatsname seit 2012 –- gilt laut Wikipedia als „äußerst fragiler und unentwickelter Staat, sowohl im Bezug auf die politische als auch die wirtschaftliche Entwicklung. Nach dem Sturz der autoritären Regierung unter Siad Barre 1991 existierte aufgrund des noch andauernden Bürgerkrieges mehr als 20 Jahre lang keine funktionierende Zentralregierung mehr. Die ab dem Jahr 2000 unter dem Schutz der internationalen Staatengemeinschaft gebildeten Übergangsregierungen blieben weitgehend erfolglos; sie vermochten zeitweise kaum die Hauptstadt unter ihrer Kontrolle zu halten. Weite Teile des Landes fielen in die Hände lokaler Clans, Warlords, radiakal-islamistischer Gruppen oder Piraten“ (de.wikipedia.org: „Somalia“). Somalia musste – und muss womöglich noch – als „gescheiterter Staat“ bezeichnet werden. Wikipedia beschreibt Somalia als eines der Länder mit der weltweit größten Bevölkerung an Flüchtlingen und Binnenvertriebenen. 2016 gibt es ungefähr 977 000 somalische Flüchtlinge, die sich bei der UNHCR registriert haben.

Es verwundert nicht, dass sich junge Somalier wie etwa Abdi Fatah auf der Suche nach einer besseren Zukunft in Richtung Europa auf den Weg machen. „Belarus schickt sie weiter, Polen schickt sie zurück.“ Die Süddeutsche Zeitung nennt es „eine Geschichte über Menschen, die niemand will.“  Man mag fragen, in welche rechtliche Schublade Menschen wie Abdi Fatah einsortiert werden können. Sind sie politisch Verfolgte, die ein Recht auf politisches Asyl geltend machen können? Die Asylschablone mag nicht richtig passen. So werden sie häufig abgestempelt mit der diskriminierenden Bezeichnung „Wirtschaftsflüchtlinge“. Eine zwiespältige Bezeichnung wenn man daran denkt, dass im 18. und 19. Jahrhundert Millionen solcher „Wirtschaftsflüchtlinge“ aus allen europäischen Ländern nach USA ausgewandert sind um dort eine bessere Zukunftsperspektive zu finden. Die „Wirtschaftsflüchtlinge“ aus Europa haben Amerika stark und mächtig gemacht –- doch auch in den Vereinigten Staaten waren sie nicht immer willkommen. 

Lukaschenko ist der „Chef eines staatlichen Schleuserings“

Beim Treffen der EU-Außenminister am 18.10.2021 in Luxemburg sagte der deutsche Außenminister Heiko Maas, der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko sei nichts Anderes als der Chef eines staatlichen Schleuserings. Wie dies in der Praxis geschieht, wird in dem bereits mehrfach zitierten Bericht der Süddeutschen Zeitung beschrieben. 

Der Somalier Abdi Fatah flog von Mogadischu zunächst nach Istanbul und von dort aus weiter nach Minsk, der Hauptstadt von Belarus. Was dort geschieht erzählte er den Journalisten nicht. Im Bericht wird jedoch beschrieben, was andere Flüchtlinge geschildert haben: Zunächst der Aufenthalt als Tourist in einem Hotel in Minsk und Umgebung. Anschließend –- meist nachts –- der Transport mit Bussen oder Lkws an die polnische Grenze und dann: Glückliche Reise in Richtung EU. Gegenwärtig gibt es zwischen Istanbul und Minsk allein vier Flugverbindungen täglich. In Minsk sollen zur Zeit 15 000 Migranten auf die Weiterreise in Richtung Westen warten. Im Bericht der SZ wird ein ehemaliger belarussischer Sicherheitsbeamter zitiert, der der polnischen Gazeta Wyborcza sagte, dass der Migrantenschmuggel an die polnische Grenze eine Gemeinschaftsaktion des Lukaschenko-Regimes mit dem russischen Geheimdienst FSB sei. Einem belarussischen Ex-Diplomaten zufolge ließ Lukaschenko zwölf als Reisebüros ausgegebene Tarnfirmen gründen, die mit dem Geheimdienst zusammen den Transport an die Grenze organisieren. (Mir fiel bei dieser Schilderung ein, dass Putin seine „Ausbildungsjahre“ beim russischen Geheimdienst in der DDR absolviert hat). Die Feststellung des deutschen Außenministers, Lukaschenko sei der Chef eines staatlichen Schleuserings lässt sich offenbar belegen.

So oder ähnlich dürfte die somalische Gruppe um Abdi Fatah ins Grenzgebiet gelangt und nach mehreren Fehlversuchen die polnische Ortschaft Siemianówka erreicht haben, wo sie von Helfern zunächst menschlich aufgenommen und versorgt wurde. Um zu belegen, dass in der polnischen Grenzregion nicht nur Flüchtlinge abgeschreckt und nach Belarus zurückgejagt werden will ich eine weitere Passage aus dem Bericht der Süddeutschen Zeitung im Wortlauf wiedergeben; sie stammt aus dem Grenzort Michalowo (3 000 Einwohner):

„Ende September rief die Stadt dann dazu auf, warme Kleidung für die Flüchtlinge zu schicken.  In der Feuerwache von Machalowo hat die Feuerwehr einen Löschwagen herausgefahren, um Platz für die aus ganz Polen eintreffenden Jacken und Mäntel, Schuhe und Energieriegel zu machen. Die Spenden werden an Helfer, Kindergärten oder Krankenhäuser in der Grenzregion weitergegeben. ‚Es geht nicht darum, illegale Einwanderung oder Menschenschmuggel zu unterstützen. Es geht darum, zu verhindern, dass Menschen nachts in den Wäldern sterben‘, sagte der Vize-Bürgermeister Konrad Sikora. Laut der Hilfsorganisation Granica wurden bis jetzt offiziell zehn Menschen tot aufgefunden. Aber wie viele insgesamt gestorben sind, weiß niemand.“

sueddeutsche.de, 26.10.2021: „Wo, bitte, ist Europa?“

Die Helfer in Siemianówka, darunter auch Franek Sterczewski, ein Oppositionsabgeordneter im polnischen Parlament, rufen den Grenzschutz herbei und mehrere Journalisten, um Zeugen für das weitere Geschehen zu haben. Abdi Fatah hat ein Blatt dabei, auf dem auf Englisch in Großbuchstaben steht: „Ich möchte Asyl in Polen.“ 

Legal oder illegal? Es ist eine Frage der Definition, die je nach Zielrichtung spitzfindig oder menschlich sein kann. Die SZ schreibt: „Für tausende Migranten … endet der Weg an der Grenze. Offiziell verhindern Polens Grenzschützer täglich Hunderte „Versuche illegaler Grenzübertritte“, wobei viele offenbar mehrfach gezählt werden. Internationalem Recht zufolge haben Migranten, auch wenn sie eine Grenze illegal überquert haben, das Recht, einen Asylantrag zu stellen. In der Realität aber schieben Polens Grenzbeamte die Menschen sofort wieder über die Grenze nach Belarus zurück. Es ist eine Praxis, die vor wenigen Tagen durch ein polnisches Gesetz „legalisiert“ wurde, doch den Vereinten Nationen zufolge internationalem Recht widerspricht.“ … Der Sejm-Abgeordnete Sterczewiski ist einer der wenigen polnischen Politiker, „die sich dafür einsetzen, dass auch illegal über die Grenze gekommene Flüchtlingen und Migranten Asylanträge beantragen können, so wie es dem internationalen Recht entspricht –- und nicht zuvor wieder über die Grenze zurückgeschoben werden.“         

Von Siemianówka aus werden vier Personen aus der somalischen Flüchtlingsgruppe ins Krankenhaus der Kleinstadt Hajnówka gebracht. Die vier anderen, darunter auch Abdi Fatah, sollten mit einem Lkw zum Stützpunkt des Grenzschutzes nach Narewka gefahren werden. „Doch als der Lastwagen nicht nach Narewka, sondern in die entgegengesetzte Richtung. Dort verschwindet er beim Dorf Babia Góra in der vom Ausnahmezustand erfassten Sperrzone an der Grenze.“ …

Ich habe diese Geschichte aus dem polnisch-belarussischen Grenzgebiet bewusst sehr ausführlich wiedergegeben. Die Schilderungen des Journalisten Florian Hassel halte ich für eine vortreffliche journalistische Arbeit. „Wo, bitte, ist Europa?“, mögen die Flüchtlinge fragen, wenn sie durch die Wälder im Grenzgebiet irren. Sind wir schon „drüben“ oder noch im Land des Autokraten Lukaschenko, der uns mit großen Versprechungen hierher gelockt hat? Die Frage richtet sich aber auch an die EU: „Wo, bitte, ist Europa?“ Seit der großen Flüchtlingskrise von 2015 sind sechs Jahre vergangen und es hat sich nicht viel verändert. Abschreckung, Abschottung, Verteidigung der Festung Europa und Push-Backs scheinen noch immer die einzige Antwort der Wertegemeinschaft EU zu sein. Doch es klingt wie die Ironie des Schicksals: Polen war und ist einer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die viel beschworene „Europäische Lösung“ bisher blockiert haben und nun hofft das Land auf die Solidarität der anderen …

Lukaschenko sucht Rache für EU-Sanktionen

Diese neue Flüchtlingskrise hat nicht erst im August 2021 begonnen. Ihr eigentlicher Anfang liegt Jahre zurück. Seit 1994 regiert Alexander Lukaschenko Belarus mit eiserner Hand. Die letzte Präsidentschaftswahl im August 2020 hat er angeblich mit rd. 80 Prozent der Stimmen gewonnen.  Oppositionskandidaten hat er entweder nicht zugelassen, aus dem Land getrieben oder verhaften lassen. Bei Wikipedia wird berichtet, dass ihn Politikwissenschaftler als den „letzten Diktator Europas“ bezeichnen. Es ist davon auszugehen, dass das Wahlergebnis gefälscht und die Forderung der Opposition nach Neuwahlen voll gerechtfertigt ist. Auch die EU erkennt das Wahlergebnis nicht an.  Sie hat, nachdem Lukaschenko Demonstrationen gegen das Ergebnis brutal niederschlagen ließ, Sanktionen gegen eine Anzahl von Personen verhängt, die für das brutale Niederknüppel der Proteste verantwortlich waren. Als das Regime am 23.5.2021 eine Ryanair-Passagiermaschine auf dem Flug von Athen nach Vilnius abfangen ließ, in Minsk zur Landung zwang und die an Bord befindlichen Regierungskritiker Roman Protasewitsch und seine Freundin verhaften ließ, verhängte die EU weitere Sanktionen; dieses Mal nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern gegen wichtige Bereiche der Wirtschaft von Belarus, z. B. gegen die Hersteller von Tabakwaren, die Ölindustrie und die Kali- und Düngemittelproduktion. Außenminister Maas erklärte dazu, die Sanktionen würden konsequent weitergehen, wenn Staatschef Lukaschenko die Unterdrückung der demokratischen Opposition nicht beendet und den Weg für Neuwahlen freimacht. „Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass dieses Regime finanziell ausgetrocknet wird, und das ist auch noch nicht das Ende der Fahnenstange“  (tagesschau.de, 21.6.2021: „Ein starkes Zeichen Richtung Minsk?“). Die amtliche Nachrichtenagentur Belta berichtete zu dem Flugzeugzwischenfall, Lukaschenko selbst habe dies angeordnet, weil es eine Meldung über explosive Stoffe an Bord gegen habe. Derartige Stoffe seien jedoch nicht gefunden worden (tagesschau.de, 23.5.2021: „Landung erzwungen, Blogger festgenommen“). 

„Lukaschenko reagiert mit Wut auf den Westen“, überschrieb die Süddeutsche Zeitung einen Bericht über die Reaktionen des Machthabers (sueddeutsche.de, 9.7.2021): „Es ist gekommen, wie es der Experte (der belarussische Politologe Artyom Schraibman) vorhergesagt hat.

 „Lukaschenko setzt auf volle Konfrontation mit der EU und auf Schulterschluss mit Moskau. Er drohte mit Gegensanktionen gegen westliche Firmen, ohne konkret zu werden. Das Außenministerium in Minsk, so sagte der Diktator, „müsse aktiver auf alle unfreundlichen Aktionen gegen Belarus reagieren“. Viele Mittel hat sein Regime dafür nicht mehr, die meisten Verbindungen in den Westen hat er bereits abgerissen“ (sueddeutsche.de, 9.7.2021: „Lukaschenko reagiert mit Wut auf den Westen“). Er werde keine Migranten mehr vor der Grenze aufhalten, sagte Lukaschenko am 9.7.2021, „wir haben weder das Geld noch die Kraft dazu –- wegen der Sanktionen.“ Warum Flüchtlinge in großer Zahl auf einmal nach Minsk fliegen und später an der polnisch-belarussischen Grenze auftauchen, sagte er nicht.

Soweit das Vorspiel zu der neuen Flüchtlingskrise an der östlichen Außengrenze der EU. Dass zu der Zeit Lukaschenko bereits eifrig daran arbeite, die Flüchtlinge an die Grenze zu schleusen, sagte er im Juli 2021 nicht. Lukaschenko will sich ganz einfach „rächen“ für die Sanktionen der EU und dafür hält er Flüchtlinge für ein probates Mittel. Bei seinen Abstimmungen mit Putin dürften tief schürfende politische oder gar moralische Gesichtspunkte –- es wurde ja geplant, Menschen als „Spielbälle“ einzusetzen –- keine Rolle gespielt haben. Den beiden Autokraten ging es vor allem darum, die EU zu testen, zu ärgern und Zwietracht zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu sähen auf einem Feld, in dem die Union –- das zeigte sich nach der Krise von 2015 bis heute –- uneins und verwundbar ist. 

Ich könnte nun darlegen, wie sich die EU bei dieser Auseinandersetzung verhalten sollte oder müsste. Vor allem, ob es sinnvoll wäre, mit Lukaschenko den Kontakt zu suchen, ähnlich wie mit Erdogan oder ob man nicht unmittelbar auf Putin zugehen sollte, da die entscheidenden Beschlüsse in dieser Angelegenheit zweifellos in Moskau gefasst werden. Bemerkenswert ist dazu ein Bericht der Süddeutschen Zeitung über eine Videokonferenz zwischen Putin und Lukaschenko am 4.11.2021. Dabei wurde eine engere Zusammenarbeit der beiden Länder insbesondere im Bereich der Wirtschaft abgesprochen. Die Geld- und Finanzpolitik zwischen Russland und Belarus soll angepasst, das Steuersystem harmonisiert und ein gemeinsamer Markt für Erdöl und Erdgas geschaffen werden; ferner soll die Landwirtschaftspolitik vereinheitlicht werden. Darüber hinaus wollen die Länder militärisch enger zusammenarbeiten, es sollen gemeinsame Ausbildungs- und Kampfzentren bereits gegründet worden sein. Im SZ-Bericht wird vermerkt, dass Lukaschenko bisher russische Militärbasen in Belarus abgelehnt hat. Doch seit sich Lukaschenko innerhalb Europa isoliert hat, ist er mehr und mehr auf Putin angewiesen, und –- so schreibt die Süddeutsche Zeitung –- „Putin wird versuchen, Minsk so eng wie möglich an Moskau zu binden und diese Abhängigkeit für die Zukunft festzuschreiben“ (sueddeutsche.de, 5.11.2021:  „Putin versichert Lukaschenko seine Unterstützung“).

Doch ich will einen anderen Blickwinkel wählen: Lukaschenko hält mit seiner Flüchtlingsaktion der Europäischen Union ungewollt den Spiegel vor und streut Salz in eine offene Wunde der Union. Wenn es um Flüchtlinge, Asyl und Migration geht, zeigen sich innerhalb der EU zwei Schwachpunkte, die durchaus zur Zerreißprobe für die Gemeinschaft werden können:

  1. Es offenbart sich ein Widerspruch zwischen den Ansprüchen zur Humanität, dem Werte und Wesenskern der EU, und den Realitäten seit 2015 – hier wird ein moralische Dilemma sichtbar.
  2. Es offenbart sich die Unfähigkeit der Wertegemeinschaft EU, selbst sechs Jahre nach der Krise von 2015 ein Problem zu lösen, das nur gemeinsam zu lösen ist, nämlich eine für alle verbindliche gemeinsame Konzeption für den Bereich „Flüchtlinge, Asyl und Migration zu entwickeln. Hier wird ein Dilemma der praktischen Politik sichtbar.

Anmerkungen zu Ziffer 1.

Sucht man im Internet nach Aussagen zum Stichwort „Grundwerte der Europäischen Union“, stößt man immer wieder auf den Begriff „Wertegemeinschaft“. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) formulierte unter der Überschrift „Die Werte der Europäischen Union“ am 24.9.2009: „Die EU ist lange Zeit als reine Wirtschaftsgemeinschaft missverstanden worden. Obwohl die Wirtschaft in der EU eine wichtige Rolle spielt, darf nicht vergessen werden, dass die EU in erster Linie eine Wertegemeinschaft ist.“

Ähnlich definiert auch die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb) den Sinn und die Prinzipien der EU: Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft

Die EU basiert auf gemeinsamen demokratischen Grundwerten, die in Artikel 2 des EU-Vertrages in der Fassung des Vertrags von Lissabon und ausführlicher in der Grundrechtscharta der Europäischen Union dargestellt sind. Die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit, die pluralistische Demokratie, die Toleranz, die Gleichheit und Nichtdiskriminierung, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, sowie die Wahrung der Menschenrechte einschließlich des Minderheitenschutzes bilden das Fundament der Europäischen Union.

Im Vertrag von Lissabon wird ähnlich formuliert:

Artikel 2

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Spezielle Festlegungen zum Asylrecht u. a. finden sich in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

Artikel 18  Asylrecht

Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „die Verträge“) gewährleistet.

Artikel 19  Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung

(1)  Kollektivausweisungen sind nicht zulässig.

(2)  Niemand darf in einen Staat abgeschoben werden oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.

Die EUROPA-UNION Deutschland hat in ihrem Düsseldorfer Programm vom 28.10.2012  als Ziel der europäischen Einigung die Schaffung eines demokratisch-rechtsstaatlichen Bundesstaats auf der Grundlage einer Verfassung festgeschrieben. 

Dieser Bundesstaat wird in Ziffer 3 des Düsseldorfer Programms wie folgt beschrieben:

3. Europa als Wertegemeinschaft

Der europäische Bundesstaat ist gegründet auf die in der Menschenrechtskonvention des Europarats und der Europäischen Charta der Grundrechts niedergelegten Werte, zu denen vor allem die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die unveräußerlichen Rechte des Einzelnen gehören. Diese Werte sind Ziel und Maßstab seines politischen Handelns. Demokratie und Menschenrechte auf friedliche Weise zu fördern, verpflichtet die Europäische Union zu einer besonders engen Zusammenarbeit mit den Staaten in der Welt, die ebenfalls friedlich für Demokratie und Menschenrechte eintreten.

Aussage der EU-Kommissionspräsidentin:

„Europa wird seinen Werten immer treu bleiben und Menschen, die vor Verfolgung oder Krieg flüchten, die Hand reichen – das ist unsere moralische Pflicht.“

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission (Quelle: „Gute Gründe für die EU – Warum wir die Europäische Union brauchen“ – Europäische Kommission, Juli 2020)

(Zwischen „legalen“ und „illegalen“ Flüchtlingen hat die Kommissionspräsidentin dabei nicht unterschieden).

Soweit die Theorie zum Stichwort „Wertegemeinschaft Europäische Union“. Zur Beschreibung der Realität habe ich der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl (Überblick: EU-Asylpolitik) die folgenden kritischen Kapitelüberschriften entnommen:

  • Tod an Europas Grenzen
  • Der Ausbau der Festung Europa
  • Drittstaaten als Türsteher
  • Unmenschlich und unsolidarisch:  Das Dublin-System
  • In der Sackgasse:  Flüchtlinge in Griechenland
  • Menschenrechtsfreie Zone Balkanroute
  • Haft und Obdachlosigkeit:  Flüchtlinge in Ungarn
  • Warum die „Flüchtlingskrise“ Europas eine Rassismus-Krise ist

Das Papier von Pro Asyl beschreibt vor allem das Geschehen im Anschluss an die Entwicklungen seit 2015. Mit Blick auf die aktuelle Krise an der östlichen EU-Außengrenze können zwei Überschriften von Berichten der Süddeutschen Zeitung angefügt werden:

  • „Tod an der Grenze“ (sueddeutsche.de, 30.9.2021)
  • Wenn Menschen zu Waffen erklärt werden“ (sueddeutsche.de, 27.10.2021)

Anmerkungen zu Ziffer 2.

„Es war einmal – eine gute Idee“, wird in einem Bericht bei tagesschau.de vom 22.9.2020 zum Dublin-Abkommen, dem Grundstein der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS) festgestellt. „Es regelt, dass nur ein Mitgliedstaat für einen Asylsuchenden zuständig ist, nämlich der, den die schutzsuchende Person zuerst betreten hat. Damit wollte man verhindern, dass alle potenziellen Aufnahmeländer sich als nicht zuständig erklären und ein Flüchtling von einem Staat zum anderen geschoben wird.“ Das Abkommen regelt, dass Flüchtlinge in dem EU-Land einen Asylantrag stellen müssen, in dem sie erstmals die EU betreten haben. In dem Bericht wird dazu Petra Bendel, die Geschäftsführerin des Zentralinstituts für Regionalforschung der Universität Erlangen-Nürnberg zitiert: „Es war ein Geburtsfehler des Dublin-Verfahrens, dass es keinen Mechanismus für eine solidarische und faire Umverteilung von Flüchtlingen vorsah.“ „Dublin hat versagt“, lautet die Überschrift dieses Berichts bei tagesschau.de. Auf der Internet-Seite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) wird erklärt, wann dieses Versagen deutlich wurde: „Im Zuge der sog. Flüchtlingskrise (seit 2015) wurden die Schwachstellen der Dublin-Regel deutlich, und es setzte eine Debatte ein über eine Reform des Systems.“

Versagt hat m. E. aber nicht nur die Dublin-Regel sondern vor allem auch der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, der sich auf keine neue Regelung einigen konnte. Im Rat wusste jedes Mitglied, was er oder sie nicht wollten. Mehrere Vorschläge der Kommission, die zunächst vor allem auf eine faire Verteilung der Flüchtlinge abzielten, scheiterten.  Am 23.9.2020 legte die Kommission den Entwurf eines neuen Migrations- und Asylpaktes vor. In einem Bericht vom September 2020 beschreibt die Stiftung Wissenschaft und Politik – Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit die Ausgangslage und auch, was dem neuen Vorschlag widerfahren könnte:

„Seit der großen Flüchtlingswanderung im Jahr 2015 sind die Fronten in der EU verhärtet:  Die Asylsysteme der Länder an den südlichen EU-Außengrenzen –- allen voran Griechenlands –- sind chronisch überlastet; die Regierungen fordern daher eine solidarische Verteilung der Neuankömmlinge in der EU. Dagegen lehnen die vier osteuropäischen Visegrád-Staaten ebenso wie Österreich eine verpflichtende Verteilung von Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen kategorisch ab. Die Regierungen der übrigen EU-Mitgliedstaaten stehen innenpolitisch unter Druck und beharren daher auf einer gesamteuropäischen Verteilung, um eine langfristig tragfähige Lösung zu erreichen …“ 

(SWP-Aktuell Nr 78 – September 2020)

Die SWP bezeichnete diese Ausgangssituation als „dysfunktionale Gemengelage“ der die Kommission mit einem „großen Wurf“ zu begegnen versucht.

Doch die Beratungen dieses „großen Wurfs“ einer europäischen Lösung des Problems scheint sich inzwischen im „Nirgendwo“ verlaufen zu haben. In Presseberichten über das jüngste Treffen der Staats- und Regierungschefs am 22. / 23.10.2021 wird der Kommissionsentwurf nicht erwähnt. Mehrere dieser Berichte über das Treffen –- wahrscheinlich der letzte Gipfel an dem Angela Merkel als deutsche Kanzlerin teilnahm –- sind überschrieben mit „EU ringt um Migration und streitet mit Polen“ (stuttgarter-zeitung.de, 22.10.2021; Neue Westfälische Zeitung, nw.de, 22.10.2021).

Einen kleinen Funken Hoffnung sieht Robert Habeck von den Grünen angesichts der neuen Entwicklungen an der Grenze von Polen und Belarus. Polen hatte bisher eine Umverteilung von Flüchtlingen strikt abgelehnt. Dazu Habeck: „Vielleicht denkt die PiS-Regierung ja um“  (tagesschau.de, 24.10.2021: „Finanzhilfen für Polen oder Grenzkontrollen?“). „Vielleicht …“, sagte Habeck. Ich bin wenig optimistisch.

Weil es noch immer keine funktionierende gemeinsame Konzeption gibt, kann jedes EU-Land praktisch machen was es will. Diese Situation gefällt den Nationalisten wie etwa Kaczynski und Orban. Sie legen sich daher jedem Versuch, ein europäisches Konzept zu finden, weiter quer. Eine Kurswechsel könnten die Wahlen in Polen und Ungarn bringen. Dass auch andere Mitgliedstaaten weder solidarisch noch menschlich agieren, zeigt ein aktueller Bericht aus Griechenland: „Wer in Griechenland Asyl erhält, ist nach kurzer Zeit finanziell auf sich gestellt. Tausende flüchten vor Hunger und Obdachlosigkeit weiter nach Deutschland“ (sueddeutsche.de, 7.11.2021: „Das hier haben meine Kinder nicht verdient“). 

Die Frage: „Wo, bitte, ist Europa?“  ist –- was den Problembereich „Flüchtlinge, Asyl und Migration“ betrifft, noch immer unbeantwortet …


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